HRB 10988

Colorit Maler- und Autolackier-Werkstätten GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Friedensstraße 17 A, 06917 Jessen (Elster)

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Jessen (Elster)
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
12.06.2019
Datenstand
2026-01-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Danny Burghardt

Annaburg OT Bethau

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-01-17

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Abrufstand 2026-01-17 Chronologischen Auszug ansehen
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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Colorit Maler- und Autolackier-Werkstätten GmbH Jessen

Gegenstand des Unternehmens

Übernahme von Maler-, Tapezier-, Fassadeninstandsetzungs-, Beschriftungs- und Lackierungsarbeiten aller Art; Groß- und Einzelhandel mit Farben-,Tapeten- und Fußbodenbelegen sowie Fußbodenlegearbeiten und die Restauration von Fassaden und Räumen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 2 IN 92/19 · Colorit Maler- und Autolackier Werkstätten GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 92/19
Wirksam am
20.07.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 10988
2 IN 92/19: In dem Insolvenzverfahren Colorit Maler- und Autolackier Werkstätten GmbH, Friedensstr. 17A, 06917 Jessen (Elster) (AG Stendal, HRB 10988), vertr. d.: Danny Burghardt, OT Bethau, Bethau 42, 06925 Annaburg, (Geschäftsführer), wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 17.07.2026 die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt (gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen):
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird festgesetzt auf:

xxx EUR Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche
Vergütungsverordnung (InsVV)
xxx EUR Zuschläge gem. § 3 Abs. 1 InsVV
xxx EUR Auslagen
xxx EUR besondere Kosten gem. § 4 Abs. 2 InsVV
xxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

xxx EUR Gesamtbetrag.

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Jahn, Kleine Ulrichstraße 23, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/2311111, Fax: 0345/2311199, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-jahn.de, wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich der bereits erhaltenen Vorschüsse, der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:
Dem Insolvenzverwalter steht antragsgemäß Vergütung zu. Die Höhe der Berechnungsmasse ergibt sich aus dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens. Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 264845,19 EUR zugrunde gelegt. Die Berechnung im Antrag entspricht den Regelungen des § 2 InsVV.
Aufgrund der durch die Verfahrensbesonderheiten bedingten zusätzlichen Aufwendungen reicht die Regelvergütung nicht aus, ihn für seine Tätigkeit in dem Verfahren ausreichend zu entschädigen. Deshalb sind die geltend gemachten Zuschläge gem. § 3 Abs. 1 InsVV i. H. v. insgesamt 150 % (Zuschlag von 80 % für die Betriebsfortführung von zwei verschiedenen Teilbetrieben einschließlich Baunebengewerben und Baustellenmanagement, Zuschlag von 80 % für die übertragenen Sanierungen von zwei eigenständigen Teilbetrieben, Abschlag von 10% für die Vorbefassung als vorläufiger Insolvenzverwalter) unter Berücksichtigung des Umfangs und der Schwierigkeiten des Verfahrens erforderlich und der Höhe nach angemessen.
Die Auslagen und die Umsatzsteuer sind gem. §§ 7 und 8 Abs. 3 InsVV festsetzungsfähig.
Die Schuldnerin ist zu dem Antrag gehört worden. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 30.04.2026 wurde daher vollinhaltlich entsprochen.
Der bereits erhaltene Vorschuss in Höhe von xxx EUR ist anzurechnen. Der Masse darf somit insgesamt noch ein Betrag in Höhe von xxx EUR entnommen werden.

Rechtsmittelbelehrung: Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, während der Geschäftszeiten eingesehen werden.

Amtsgericht Dessau-Roßlau, 17.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 2 IN 92/19 · Colorit Maler- und Autolackier Werkstätten GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 92/19
Wirksam am
20.07.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 10988
2 IN 92/19: In dem Insolvenzverfahren Colorit Maler- und Autolackier Werkstätten GmbH, Friedensstr. 17A, 06917 Jessen (Elster) (AG Stendal, HRB 10988), vertr. d.: Danny Burghardt, OT Bethau, Bethau 42, 06925 Annaburg, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und der Schlusstermin auf Dienstag, 01.09.2026 um 14:05 Uhr vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Außenstelle 2, 06844 Dessau-Roßlau, Raum 012, bestimmt. Der Termin dient der Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und der Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse sowie zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen
Verfügbar ist ein Massebestand in Höhe von 145.003,40 EUR abzüglich noch anfallender Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind 189.719,38 EUR Insolvenzforderungen.
Die Schlussunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Außenstelle Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, zur Einsicht aus.
Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie Nachweise von Klageerhebungen für noch nicht festgestellte Forderungen sind bis zum Ablauf einer Ausschlussfrist von zwei Wochen seit der öffentlichen Bekanntmachung dem Insolvenzverwalter zu erbringen. Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Der Rechtsbehelf kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu muss die befristete Erinnerung und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 17.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 92/19 · Colorit Maler- und Autolackier Werkstätten GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 92/19
Wirksam am
28.05.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 10988
2 IN 92/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Colorit Maler- und Autolackier Werkstätten GmbH, Friedensstr. 17A, 06917 Jessen (Elster) (AG Stendal, HRB 10988), vertr. d.: Danny Burghardt, OT Bethau, Bethau 42, 06925 Annaburg, (Geschäftsführer), wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 29.06.2026 den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Eventuell eingehende Widersprüche können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht aus. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 27.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 2 IN 92/19 · Colorit Maler- und Autolackier Werkstätten GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 92/19
Wirksam am
28.05.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 10988
2 IN 92/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Colorit Maler- und Autolackier Werkstätten GmbH, Friedensstr. 17A, 06917 Jessen (Elster) (AG Stendal, HRB 10988), vertr. d.: Danny Burghardt, OT Bethau, Bethau 42, 06925 Annaburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 30.04.2026 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegtauf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Dessau-Roßlau, 27.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 2 IN 92/19 · Colorit Maler- und Autolackier Werkstätten GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 92/19
Wirksam am
15.06.2022
Registerbezug
Stendal, HRB 10988
Geschäfts-Nr.: 2 IN 92/19. In dem Insolvenzverfahren Colorit Maler- und Autolackier Werkstätten GmbH, Friedensstr. 17A, 06917 Jessen (Elster) (AG Stendal, HRB 10988), vertr. d.: Danny Burghardt, OT Bethau, Bethau 42, 06925 Annaburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 14.06.2022 festgesetzt worden:
xxx EUR Nettovergütung nach VO
(Bruchteil nach § 11 InsVV in %: 125)
xxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % sowie
xxx EUR Auslagen zuzüglich
xxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
xxx EUR Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Jahn, Ankerstraße 3 a, 06108 Halle, Tel.: 0345/2311111, Fax: 0345/2311199, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-jahn.de, wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Das Amtsgericht Dessau-Roßlau bestellte Rechtsanwalt Andreas Jahn am 05.04.2019 zum Sachverständigen und am 15.04.2019 zum vorläufigen Insolvenzverwalter.
Mit Schriftsatz vom 13.01.2022 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und seiner Auslagen.
Die Schuldnerin wurde zu dem Antrag gehört. Einwendungen sind nicht erhoben worden.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht gemäß § 63 Abs. 3 InsO eine Vergütung zu.
Die Höhe der Berechnungsmasse i. H. v. 235.492,75 EUR ergibt sich aus dem von ihm vorgelegten Gutachten und seinem schlüssig vorgetragenen Vergütungsantrag.
Die Berechnung der Regelvergütung im Antrag entspricht den Regelungen der §§ 63 Abs. 3 InsO sowie 10 ff. InsVV und war nicht zu beanstanden.
Aufgrund der durch die Verfahrensbesonderheiten bedingten zusätzlichen Aufwendungen reicht die Regelvergütung jedoch nicht aus, ihn für seine Tätigkeit in dem Verfahren ausreichend zu entschädigen.
Der beantragte Zuschlag für den angeordneten Zustimmungsvorbehalt i. H. v. 10 % war nicht zu beanstanden.
Die geltend gemachten Zuschläge für die Unternehmensführung i. H. v. 50 %, für das Baunebengewerbe/fehlendes Baustellenmanagement i. H. v. 10 % und für die Vorfinanzierung Insolvenzgeld/Erhalt von Arbeitsplätzen i. H. v. 15 % erscheinen einzeln betrachtet als angemessen. Da sich aber die vorgenannten Tätigkeitsfelder nicht unerheblich überschneiden bzw. ineinandergreifen, erachtet das Gericht in der Gesamtbetrachtung zur Meidung einer Doppelvergütung letztendlich einen Gesamtzuschlag von 60 % für erforderlich aber auch angemessen, sämtliche Mehraufwendungen im Rahmen der Unternehmensfortführung adäquat abzugelten.
Durch den Antragsteller wurde die übertragene Sanierung vorbereitet. Zweifelsfrei steht dem vorläufigen Verwalter für die hierbei entstandenen Mehraufwendungen eine angemessene zusätzliche Vergütung zu. Bei der Ermittlung des Zuschlags nach § 3 Abs. 1 InsVV sind jedoch sämtliche vergütungsrelevanten Umstände zu würdigen. Da in die Berechnungsmasse bereits der Übererlös aus dem später verwerteten Aktivvermögen i. H. v. 190.735,49 EUR, und zwar der Firmenwert, die Betriebs- und Geschäftsausstattung, der Warenbestand und das Betriebsgebäude nebst Grund und Boden, an denen auch Absonderungsrechte bestanden, eingeflossen ist und der Antragsteller durch diese Erhöhung bereits bei der Regelvergütung nicht unerheblich profitiert, erachtet das Gericht für die Tätigkeiten im Rahmen der Vorbereitung der übertragenen Sanierung nur noch ein Zuschlag i. H. v. 30 % für angemessen.
Ein Zuschlag als Inflationsausgleich i. H. v. 20 % war aus den Gründen des Beschlusses des BGH vom 17.09.2020, Az. IX ZB 29/19, nicht festzusetzen.
Insgesamt waren zur Grundvergütung von 25 % der Regelvergütung dem Antragsteller Zuschläge i. H. v. 100 % festzusetzen.
Die geltend gemachte Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer war gemäß §§ 10, 7 und 8 Abs. 3 InsVV festsetzungsfähig.
Rechtsmittelbelehrung: Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

Der Beschluss liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Str. 33, Zimmer 212, zur Einsicht der Verfahrensbeteiligten aus.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 14.06.2022.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 92/19 · Colorit Maler- und Autolackier Werkstätten GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 92/19
Wirksam am
18.07.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 10988
2 IN 92/19 In dem Insolvenzverfahren Colorit Maler- und Autolackier Werkstätten
GmbH, Friedensstr. 17A, 06917 Jessen (Elster) (AG Stendal, HRB 10988), vertr.
d.: Danny Burghardt, OT Bethau, Bethau 42, 06925 Annaburg, (Geschäftsführer),
hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Jahn gem. § 208 InsO
Masseunzulänglichkeit angezeigt. Klagen von Massegläubigern gegen den
Insolvenzverwalter auf Befriedigung ihres Masseanspruchs und Vollstreckung aus
erwirkten Titeln sind daher unzulässig. Zur Wahrung ihrer Rechte werden die
Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche unmittelbar bei dem
Insolvenzverwalter geltend zu machen. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 17.07.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 10988 HRB 10988: Colorit Maler- und Autolackier-Werkstätten GmbH, Jessen (Elster), Friedensstraße 17 A, 06917 Jessen (Elster). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau …
HRB 10988: Colorit Maler- und Autolackier-Werkstätten GmbH, Jessen (Elster), Friedensstraße 17 A, 06917 Jessen (Elster). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau am 01.06.2019 (Az.2 IN 92/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 92/19 · Colorit Maler- und Autolackier Werkstätten GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 92/19
Wirksam am
03.06.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 10988
2 IN 92/19: Über das Vermögen der Colorit Maler- und Autolackier Werkstätten
GmbH, Friedensstr. 17A, 06917 Jessen (Elster) (AG Stendal, HRB 10988), vertr.
d.: Danny Burghardt, OT Bethau, Bethau 42, 06925 Annaburg, (Geschäftsführer),
ist am 01.06.2019 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Andreas Jahn, Ankerstraße 3 a, 06108
Halle, Tel.: 0345/2311111, Fax: 0345/2311199, E-Mail:
kontakt@insolvenzverwalter-jahn.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.07.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 12.08.2019, 14:35 Uhr, Saal 123,
Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§157 InsO); z. B.
Unternehmensstillegung, vorläufige Fortführung oder die Ausarbeitung eines
Insolvenzplans,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten
würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO)

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

· sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178;
179; InsO).

Hinweise:

· Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

· Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO liegen die Anmeldungen sowie
die beigefügten Urkunden der einzelnen Gläubiger nicht bei Gericht, sondern in
den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht der Beteiligten aus.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Dessau-Roßlau, 03.06.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 10988 HRB 10988: Colorit Maler- und Autolackier-Werkstätten GmbH, Jessen (Elster), Friedensstraße 17 A, 06917 Jessen (Elster). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau …
HRB 10988: Colorit Maler- und Autolackier-Werkstätten GmbH, Jessen (Elster), Friedensstraße 17 A, 06917 Jessen (Elster). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 15.04.2019 (Az. 2 IN 92/19) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 92/19 · Colorit Maler- und Autolackier Werkstätten GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 92/19
Wirksam am
15.04.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 10988
Az.: 2 IN 92/19 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Colorit
Maler- und Autolackier Werkstätten GmbH, Friedensstr. 17A, 06917 Jessen
(Elster) (AG Stendal, HRB 10988), vertr. d.: Danny Burghardt, OT Bethau, Bethau
42, 06925 Annaburg, (Geschäftsführer), ist am 15.04.2019 um 12.30 Uhr gegen die
Schuldnerin die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden.
Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Andreas Jahn, Ankerstraße 3 a, 06108 Halle, Tel.: 0345/2311111,
Fax: 0345/2311199, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-jahn.de bestellt worden.

Amtsgericht Dessau-Roßlau, 15.04.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 10988 HRB 10988: Colorit Maler- und Autolackier-Werkstätten GmbH, Jessen (Elster), Friedensstraße 17 A, 06917 Jessen (Elster). Die Gesellschafterversammlung vom 17.2.2016 hat die Änderung der §§ 3 (Stammkapital, S…
HRB 10988: Colorit Maler- und Autolackier-Werkstätten GmbH, Jessen (Elster), Friedensstraße 17 A, 06917 Jessen (Elster). Die Gesellschafterversammlung vom 17.2.2016 hat die Änderung der §§ 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), 6 (Vertretung, Geschäftsführung), 7 (Aufsichtsrat), 17 (Verfügung über Geschäftsanteile), 18 (Einziehung von Geschäftsanteilen) der Satzung beschlossen. Bestellt: Geschäftsführer: Burghardt, Danny, Annaburg OT Bethau, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Burghardt, Bernhard, Bethau, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 10988 Colorit Maler- und Autolackier-Werkstätten GmbH, Jessen, Gerbisbacher Str. 7, 06917 Jessen. Von Amts wegen berichtigt: Neuer Sitz: Jessen (Elster). Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Friedensstraße 17 A, 069…
Colorit Maler- und Autolackier-Werkstätten GmbH, Jessen, Gerbisbacher Str. 7, 06917 Jessen. Von Amts wegen berichtigt: Neuer Sitz: Jessen (Elster). Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Friedensstraße 17 A, 06917 Jessen (Elster).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.