HRA 9337

CODUR Stahl- & Rohrleitungsbau GmbH & Co. KG

Amtsgericht Aachen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Industriestraße 27, 52146 Würselen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Würselen
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
15.08.2025
Datenstand
2025-09-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Codur Verwaltungsgesellschaft mbH

Würselen

mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Kommanditist(in)

Hüseyin Codur

Aachen

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-26

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Codur Anlagen- & Rohrleitungsbau GmbH & Co. KG Würselen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 91 IN 243/24 · CODUR Stahl- & Rohrleitungsbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aachen
Insolvenzgericht
Aachen
Aktenzeichen
91 IN 243/24
Wirksam am
13.08.2025
Registerbezug
Aachen, HRA 9337
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 243/24

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRA 9337 eingetragenen CODUR Stahl- & Rohrleitungsbau GmbH & Co. KG, Industriestraße 27, 52146 Würselen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 22876 eingetragene Codur Verwaltungsgesellschaft mbH, Industriestraße 27, 52146 Würselen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Avni Codur,

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 12.08.2025, um 14:47 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.09.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 91 IN 243/24 und 91 IN 309/24 und 93 IN 187/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Mag. jur. Helmut Hofbauer, Oppenhoffallee 45, 52066 Aachen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 12.11.2025.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 24.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.403 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

91 IN 243/24
Amtsgericht Aachen, 12.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 9337 HRA 9337: Codur Anlagen- & Rohrleitungsbau GmbH & Co. KG, Würselen, Industriestraße 27, 52146 Würselen. Die Firma lautet nach Änderung nunmehr CODUR Stahl- & Rohrleitungsbau GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft i…
HRA 9337: Codur Anlagen- & Rohrleitungsbau GmbH & Co. KG, Würselen, Industriestraße 27, 52146 Würselen. Die Firma lautet nach Änderung nunmehr CODUR Stahl- & Rohrleitungsbau GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.05.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.05.2022 mit der METALLTEC Stahl- & Metallbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Würselen (Amtsgericht Aachen HRA 9605) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 9337 HRA 9337: Codur Anlagen- & Rohrleitungsbau GmbH & Co. KG, Würselen, Industriestraße 27, 52146 Würselen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.05.2019 sowie der Z…
HRA 9337: Codur Anlagen- & Rohrleitungsbau GmbH & Co. KG, Würselen, Industriestraße 27, 52146 Würselen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.05.2019 und des Inhabers des übertragenden Unternehmens vom 27.05.2019 das Vermögen des unter der Firma CODUR Rohrleitungsbau e.K. mit Sitz in Würselen (Amtsgericht Aachen HRA 8820) betriebenen Einzelunternehmens als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 9337 HRA 9337: Codur Anlagen- & Rohrleitungsbau GmbH & Co. KG, Würselen, Industriestraße 27, 52146 Würselen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 31.05…
HRA 9337: Codur Anlagen- & Rohrleitungsbau GmbH & Co. KG, Würselen, Industriestraße 27, 52146 Würselen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 31.05.2019 wirksam geworden.
Neueintragungen
HRA 9337 HRA 9337: Codur Anlagen- & Rohrleitungsbau GmbH & Co. KG, Würselen, Industriestraße 27, 52146 Würselen. (Gegenstand des Unternehmens ist Anlagen- und Rohrleitungsbau, Behälter- und Apparatebau, Montage- und …
HRA 9337: Codur Anlagen- & Rohrleitungsbau GmbH & Co. KG, Würselen, Industriestraße 27, 52146 Würselen. (Gegenstand des Unternehmens ist Anlagen- und Rohrleitungsbau, Behälter- und Apparatebau, Montage- und Schweißarbeiten. Die Gesellschaft darf sich auf verwandten Gebieten betätigen, andere Unternehmen jeder Art übernehmen und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Industriestraße 27, 52146 Würselen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Codur Verwaltungsgesellschaft mbH, Würselen (Amtsgericht Aachen HRB 22876), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.