HRB 10049

CoCo Verwaltungs GmbH

Amtsgericht Schwerin · Mecklenburg-Vorpommern

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Am Teich 7, 19258 Grevem

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Greven
Datenstand
2024-03-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-01-17

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Gegenstand des Unternehmens

Die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie deren Verwaltung, einschließlich der Beteiligung als Komplementärin an Kommanditgesellschaften sowie deren Geschäftsführung und Vertretung. Der Handel mit genehmigungspflichtigen Waren oder sonstige genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Unternehmenszweck.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Abweisung mangels Masse 580 IN 351/26 · CoCo Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Schwerin
Insolvenzgericht
Schwerin
Aktenzeichen
580 IN 351/26
Wirksam am
27.08.2026
Registerbezug
Schwerin, HRB 10049
580 IN 351/26

In dem Verfahren über den Antrag d.

CoCo Verwaltungs GmbH, Am Teich 7, 19258 Greven, vertreten durch den Geschäftsführer Dieter Ammer, Hamburg
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 10049
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 27.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 10049 CoCo Verwaltungs GmbH, Greven, Am Teich 7, 19258 Grevem. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ammer, Jakob Wilhelm, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Ammer, Paul Georg, Hambu…
CoCo Verwaltungs GmbH, Greven, Am Teich 7, 19258 Grevem. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ammer, Jakob Wilhelm, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Ammer, Paul Georg, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 10049 CoCo Verwaltungs GmbH, Greven, Am Teich 7, 19258 Grevem.Die Gesellschafterversammlungen vom 20.01.2009 und 24.02.2009 haben eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in dem jetzige…
CoCo Verwaltungs GmbH, Greven, Am Teich 7, 19258 Grevem.Die Gesellschafterversammlungen vom 20.01.2009 und 24.02.2009 haben eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in dem jetzigen § 2 (Gegenstand des Unternehmens). Neuer Unternehmensgegenstand: Die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie deren Verwaltung, einschließlich der Beteiligung als Komplementärin an Kommanditgesellschaften sowie deren Geschäftsführung und Vertretung. Der Handel mit genehmigungspflichtigen Waren oder sonstige genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Unternehmenszweck.
Neueintragungen
HRB 10049 CoCo Verwaltungs GmbH, Greven, Am Teich 7, 19258 Grevem.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.02.1988, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2008 hat die Änd…
CoCo Verwaltungs GmbH, Greven, Am Teich 7, 19258 Grevem.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.02.1988, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Hamburg (bisher Amtsgericht Hamburg HRB 39633; Firma bisher: Hesselbacher Verwaltungsgesellschaft mbH) nach Greven beschlossen. Geschäftsanschrift: Am Teich 7, 19258 Greven. Gegenstand: Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Ammer, Dieter, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Rohardt, Andreas.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.