HRB 2310

Coburg Inklusiv gGmbH

Amtsgericht Coburg · Bayern

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Ahorn

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Registerdaten

Sitz
Ahorn
Datenstand
2024-12-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-29

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Schulförderzentrum g GmbH Coburg
  2. Schulförderzentrum gemeinnützige GmbH Coburg
  3. Schulförderzentrum gGmbH Coburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 184/23 · Coburg Inklusiv gGmbH · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 184/23
Wirksam am
12.07.2024
Registerbezug
Coburg, HRB 2310
IN 184/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Coburg Inklusiv gGmbH, Alte Straße 5, 96482 Ahorn, vertreten durch den Geschäftsführer Baucks Bernd
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 2310
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THORWART Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartmbB, Am Stadtpark 2, 90409 Nürnberg, Gz.: TN01663-00/23

Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit, das Amt wird wahrgenommen durch Herrn Andreas Thiel wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 08.03.2024.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Dieser Stundensatz ist im Rahmen des § 17 InsVV und die Höhe ist aufgrund der besonderen Komplexität des Verfahrens und den damit verbundenen rechtlichen Schwierigkeiten gerechtfertigt.
Für 6,25 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Da die hier vorliegende weitere Tätigkeit (arbeitsintensivere Aufgaben) des vorläufigen Gläubigerausschusses nicht von der Pauschalvergütung nach Abs. 2 S. 1 umfasst ist, kann neben der Pauschale eine Vergütung nach den allgemeinen Regeln über die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses geltend gemacht werden (AG Konstanz ZIP 2015, 1841; amtl. Begründung RegE, BT-Drs. 17/5712).
Eine Anhörung ist erfolgt und es wurde auch seitens des Insolvenzverwalters mitgeteilt, dass Einverständnis mit den beantragten Vergütungen besteht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 10.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 184/23 · Coburg Inklusiv gGmbH · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 184/23
Wirksam am
25.04.2024
Registerbezug
Coburg, HRB 2310
IN 184/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Coburg Inklusiv gGmbH, Alte Straße 5, 96482 Ahorn, vertreten durch den Geschäftsführer Baucks Bernd
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 2310
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THORWART Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartmbB, Am Stadtpark 2, 90409 Nürnberg, Gz.: TN01663-00/23

Die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses haben die Festsetzung ihrer Vergütung für ihre Tätigkeiten im vorliegenden Insolvenzverfahren beantragt.
Der Vergütungsantrag kann von berechtigten Beteiligten bis zum 16.05.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.

Anträge und Stellungnahmen hierzu können bis zum Ablauf dieser Frist beim Insolvenzgericht Coburg eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Insolvenzgericht Coburg erklärt werden.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 24.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 184/23 · Coburg Inklusiv gGmbH · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 184/23
Wirksam am
02.10.2023
Registerbezug
Coburg, HRB 2310
IN 184/23

In dem Verfahren über den Antrag d.

Coburg Inklusiv gGmbH, Alte Straße 5, 96482 Ahorn, vertreten durch den Geschäftsführer Baucks Bernd
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 2310
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THORWART Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartmbB, Am Stadtpark 2, 90409 Nürnberg, Gz.: TN01663-00/23
Geschäftszweig/Beschäftigung: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich u.unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.10.2023 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Telefon: +49(911)951285-0
Telefax: +49(911)951285-10
Email: advo@ra-dr-beck.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 19.10.2023 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 21.11.2023, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal 356, 3. Stock, Heiligkreuzstr. 22, 96450 Coburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 21.11.2023, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal 356, 3. Stock, Heiligkreuzstr. 22, 96450 Coburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Frau Jana Scharfenberg
c/o Coburg Inklusiv gGmbH Alte Straße 5, 96482 Ahorn
-als Vertreterin der Arbeitnehmer-

|Bundesagentur für Arbeit, das Amt wird wahrgenommen durch Herrn Andreas Thiel
Kanonenweg 25, 96450 Coburg
-als Vertreter der Gläubiger mit den höchsten Forderungen-

|Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Coburg e.V.
Parkstraße 6, 96450 Coburg
-als Vertreter der Lieferanten und Dienstleister-

|Herr Arkadiusz Paluszek
Neustadter Str. 48, 96487 Dörfes-Esbach
-als Vertreter der Arbeitnehmer/Führungskräfte sowie der Kleingläubiger-

9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 03.08.2023 beim Insolvenzgericht Coburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 01.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 184/23 · Coburg Inklusiv gGmbH · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 184/23
Wirksam am
04.08.2023
Registerbezug
Coburg, HRB 2310
Az.: IN 184/23

In dem Verfahren über den Antrag d.

Coburg Inklusiv gGmbH, Alte Straße 5, 96482 Ahorn, vertreten durch den Geschäftsführer Baucks Bernd
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 2310
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THORWART Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartmbB, Am Stadtpark 2, 90409 Nürnberg, Gz.: TN01663-00/23
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 03.08.2023 um 16:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, Telefon: +49(911)951285-0, Telefax: +49(911)951285-10, Email: advo@ra-dr-beck.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 03.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 2310 HRB 2310: Coburg Inklusiv gGmbH, Ahorn, Alte Straße 5, 96482 Ahorn. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schön, Franz K., Seßlach, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Baucks, Bernd, Hamm, *XX.XX.XXXX, einzelv…
HRB 2310: Coburg Inklusiv gGmbH, Ahorn, Alte Straße 5, 96482 Ahorn. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schön, Franz K., Seßlach, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Baucks, Bernd, Hamm, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 2310 HRB 2310: Coburg Inklusiv gGmbH, Ahorn, Alte Straße 5, 96482 Ahorn. Einzelprokura: Diakon Baron von Brockdorff, Ulrich, Untersiemau, *XX.XX.XXXX; Wittmann, Michael, Coburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 2310: Coburg Inklusiv gGmbH, Ahorn, Alte Straße 5, 96482 Ahorn. Einzelprokura: Diakon Baron von Brockdorff, Ulrich, Untersiemau, *XX.XX.XXXX; Wittmann, Michael, Coburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2310 HRB 2310: Schulförderzentrum gGmbH, Coburg, Elsässer Straße 9, 96450 Coburg. Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2019 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde insbesonders geändert: §§ 1 (Firma und Sitz)…
HRB 2310: Schulförderzentrum gGmbH, Coburg, Elsässer Straße 9, 96450 Coburg. Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2019 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde insbesonders geändert: §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft). Firma geändert, nun: Neue Firma: Coburg Inklusiv gGmbH. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Ahorn. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Alte Straße 5, 96482 Ahorn. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Behindertenhilfe, der Jugendhilfe, der Bildung, der Erziehung und des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung und Betreuung von geistig oder körperlich behinderten oder in ihrer Entwicklung beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen ohne Unterschied der Konfession, Abstammung oder Nationalität in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie. Die Gesellschaft will durch die gemeinsame gleichberechtige Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen in ihren Einrichtungen dazu beitragen, die Inklusion zu fördern. Dazu unterhält und betreibt die Gesellschaft vor allem folgende Dienste und Einrichtungen: - Schulen und schulvorbereitende Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen; - heil- und sozialpädagogische Tagesstätten für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen; - Einrichtungen der pädagogischen Frühförderung; - integrative Kindertagesstätten; - ein heilpädagogisches Internat mit Außenwohngruppe und Kurzzeitpflege; - Diagnose- und Therapieeinrichtungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen; - eine medizinische Frühförderung mit angeschlossener Therapie; - ein Sozial-Pädiatrisches Zentrum. 4. Die Gesellschaft hat ferner folgende Aufgaben: a) Vertretung der Interessen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und deren Eltern in der Öffentlichkeit; b) Mitarbeit in Landes- und Bundesgremien der Behindertenhilfe zur Vertretung von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung; c) Vertretung der Diakonie gegenüber den Partnern der freien Wohlfahrtpflege und gegenüber staatlichen und kommunalen Stellen für den Bereich Kinder und Jugendliche mit Behinderung. 5. Die Gesellschaft errichtet und unterhält die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Einrichtungen und Dienste. Sie führt ihre Aufgaben in Zusammenarbeit mit dem Verein "Diakonisches Werk Coburg e.V." und dessen Tochtergesellschaften durch. 6. Die Gesellschaft fördert kirchliche Zwecke insbesondere durch das regelmäßige Abhalten von Gottesdiensten (insbesondere von Schulgottesdiensten) in Einrichtungen der Gesellschaft. 7. Der Satzungszweck kann auch verwirklicht werden durch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Ziffer 2 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Dabei sollen vor allem die zur Unternehmensgruppe Diakonisches Werk Coburg gehörenden gemeinnützigen Gesellschaften bzw. deren Arbeit gefördert werden. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 8. Die Gesellschaft erfüllt Aufgaben der Diakonie der Evangelischen-Lutherischen Kirche in Bayern. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben trägt die Gesellschaft auch Sorge für ein gleichberechtigtes Miteinander von Frauen und Männern.
Berichtigungen
HRB 2310 HRB 2310: Schulförderzentrum gGmbH, Coburg, Elsässer Straße 9, 96450 Coburg. Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2018 hat weiterhin auch die Änderung des § 14 (Vertretung der Gesellschaft) des Gesellscha…
HRB 2310: Schulförderzentrum gGmbH, Coburg, Elsässer Straße 9, 96450 Coburg. Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2018 hat weiterhin auch die Änderung des § 14 (Vertretung der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Veränderungen
HRB 2310 HRB 2310: Schulförderzentrum gemeinnützige GmbH, Coburg, Elsässer Straße 9, 96450 Coburg. Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2018 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Er…
HRB 2310: Schulförderzentrum gemeinnützige GmbH, Coburg, Elsässer Straße 9, 96450 Coburg. Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2018 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 2.177,03 EUR auf 130.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde insbesondere geändert:§§ 1 ( Firma), 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) und 5 (Stammkapital). Firma geändert, nun: Neue Firma: Schulförderzentrum gGmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Behindertenhilfe, der Erziehung, der Berufsbildung, der Jugendhilfe und des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung und Betreuung von geistig oder körperlich behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen ohne Unterschied der Konfession, Abstammung und Nationalität. Dazu unterhält und betreibt die Gesellschaft vor allem Schulen für geistig und körperlich behinderte Kinder und Jugendliche mit schulvorbereitenden Einrichtungen. 4. Der Satzungszweck kann auch verwirklicht werden durch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Ziffer 2 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Neues Stammkapital: 130.000,00 EUR.
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HRB 2310 HRB 2310: Schulförderzentrum gemeinnützige GmbH, Coburg, Elsässer Straße 9, 96450 Coburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. phil. Netschiporenko, Karolin, Coburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Sc…
HRB 2310: Schulförderzentrum gemeinnützige GmbH, Coburg, Elsässer Straße 9, 96450 Coburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. phil. Netschiporenko, Karolin, Coburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Schön, Franz K., Seßlach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Flettner, Holger, Michelau i.Ofr.-Neuensee, *XX.XX.XXXX; Zelder, Andreas, Coburg, *XX.XX.XXXX.
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HRB 2310 HRB 2310: Schulförderzentrum gemeinnützige GmbH, Coburg, Leopoldstr. 61 - 63, 96450 Coburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Elsässer Straße 9, 96450 Coburg.
HRB 2310: Schulförderzentrum gemeinnützige GmbH, Coburg, Leopoldstr. 61 - 63, 96450 Coburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Elsässer Straße 9, 96450 Coburg.
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HRB 2310 Schulförderzentrum g GmbH, Coburg, Leopoldstr. 61 - 63, 96450 Coburg. Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: S…
Schulförderzentrum g GmbH, Coburg, Leopoldstr. 61 - 63, 96450 Coburg. Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: Schulförderzentrum gemeinnützige GmbH.
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HRB 2310 Schulförderzentrum g GmbH, Coburg, Leopoldstr. 61 - 63, 96450 Coburg. Einzelprokura: Zelder, Andreas, Coburg, *XX.XX.XXXX.
Schulförderzentrum g GmbH, Coburg, Leopoldstr. 61 - 63, 96450 Coburg. Einzelprokura: Zelder, Andreas, Coburg, *XX.XX.XXXX.
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HRB 2310 Schulförderzentrum g GmbH, Coburg, Leopoldstr. 61 - 63, 96450 Coburg.Geschäftsanschrift: Leopoldstr. 61 - 63, 96450 Coburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Tillner, Michael, Hannover, *XX.XX.XXXX. Bestellt: …
Schulförderzentrum g GmbH, Coburg, Leopoldstr. 61 - 63, 96450 Coburg.Geschäftsanschrift: Leopoldstr. 61 - 63, 96450 Coburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Tillner, Michael, Hannover, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. phil. Netschiporenko, Karolin, Coburg, *XX.XX.XXXX.
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HRB 2310 Schulförderzentrum g GmbH, Coburg (Leopoldstr. 61 - 63, 96450 Coburg). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Fehling, Heinrich, Kaufmann und Sozialarbeiter, Coburg. Bestellt: Geschäftsführer: Tillner, Michael, Han…
Schulförderzentrum g GmbH, Coburg (Leopoldstr. 61 - 63, 96450 Coburg). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Fehling, Heinrich, Kaufmann und Sozialarbeiter, Coburg. Bestellt: Geschäftsführer: Tillner, Michael, Hannover, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.