HRB 88504
coa Systemgastronomie GmbH
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Kaiserstraße 68, 60329 Frankfurt am MainGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt Main
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 17.12.2019
- Datenstand
- 2025-09-22
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Olaf Seidel
München
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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Handelsregister
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Betrieb von gastronomischen Einrichtungen der Franchisemarke coa®.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 810 IN 1237/19 C-5-8 · coa Systemgastronomie GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1237/19 C-5-8
- Wirksam am
- 05.11.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 88504
vertreten durch:
Olaf Seidel, Schwarzwaldstraße 30, 81677 München, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 14.04.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Sachwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 28.04.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 30.10.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 1237/19 C-5-8 · coa Systemgastronomie GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1237/19 C-5-8
- Wirksam am
- 28.12.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 88504
Kaiserstraße 68, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 88504),
vertreten durch: Olaf Seidel, (Geschäftsführer),
wird die Prüfung der bis zum 01.03.2021 nachträglich angemeldeten, nicht
nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177
I 2 InsO.
Die Sachwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 15.03.2021
gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem
hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 10.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1237/19 C-5-8 · coa Systemgastronomie GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1237/19 C-5-8
- Wirksam am
- 03.04.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 88504
Kaiserstraße 68, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 88504),
vertr. d.: Olaf Seidel, Schwarzwaldstraße 30, 81677 München, (Geschäftsführer),
hat die Sachwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 03.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 88504 HRB 88504: coa Systemgastronomie GmbH, Frankfurt Main, Kaiserstraße 68, 60329 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 810 IN 1237/19 C-5-8 · coa Systemgastronomie GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1237/19 C-5-8
- Wirksam am
- 06.12.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 88504
Kaiserstraße 68, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 88504),
vertr. d.: Olaf Seidel, Geschäftsführer), ist am 01.12.2019 um 11:30 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zur Sachwalterin bestellt wurde:
Rechtsanwältin Fatma Kreft, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.:
069 / 3700220, Fax: 069 / 370022111.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht der Sachwalterin die
Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 05.02.2020, 10:30 Uhr, Saal 1,
Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung
zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme der
Sachwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und
Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person der Sachwalterin (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276
S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung
(§ 272 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Sachwalterin schriftlich unter
Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung
bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.12.2019
anzumelden;
b) der Sachwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie
an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Hinweis:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht,
Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die vollständigen Beschlüsse können in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.12.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 88504 HRB 88504: coa Systemgastronomie GmbH, Frankfurt Main, Kaiserstraße 68, 60329 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsleiter: Käser, Arthur, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
HRB 88504 HRB 88504: coa Systemgastronomie GmbH, Frankfurt Main, Kaiserstraße 68, 60329 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: von Bienenstamm, Alexander, Lindau, *XX.XX.XXXX. Vertretungsbefugnis geändert, nun…
HRB 88504 HRB 88504: coa Systemgastronomie GmbH, Frankfurt Main, Kaiserstraße 68, 60329 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsführer: Käser, Arthur, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 88504 HRB 88504: coa Systemgastronomie GmbH, Frankfurt Main, Schillerstraße 4, 60313 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Kaiserstraße 68, 60329 Frankfurt am Main.
HRB 88504 HRB 88504: coa Systemgastronomie GmbH, Frankfurt Main, Schillerstraße 4, 60313 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Käser, Arthur, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX. Personenbezogene Daten geändert,…
HRB 88504 coa Systemgastronomie GmbH, Frankfurt Main, Schillerstraße 4, 60313 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: von Bienenstamm, Constantin Maximilian, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
HRB 88504 coa Systemgastronomie GmbH, Frankfurt Main, Schillerstraße 4, 60313 Frankfurt am Main.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.05.2010. Geschäftsanschrift: Schillerstraße 4, 60313 F…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.