HRB 107430
Co-work & play GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Otto-Meßmer-Straße 1, 60314 Frankfurt am MainGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt am Main
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 24.04.2019
- Datenstand
- 2025-09-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Yvonne Schrodt
Rodgau
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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HRB 12286 · Amtsgericht Frankfurt am Main
Handelsregister
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Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 810 IN 115/19 C-5-9 · Co-work & play GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 115/19 C-5-9
- Wirksam am
- 08.01.2026
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 107430
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Co-work & play GmbH, Otto-Meßmer-Straße 1, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107430), vertreten durch: Yvonne Schrodt, Rodgau, (Geschäftsführerin),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters ergänzend wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR X
Auslagenpauschale EUR X
Umsatzsteuer EUR X
EUR X
abzügl. EUR X
Summe EUR X
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von nunmehr insgesamt EUR 592.160,60 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze eine Vergütung in Höhe von EUR X. Hierauf anzurechnen war die bereits mit Beschluss vom 12.03.2024 festgesetzte Vergütung, so dass noch eine ergänzende Vergütung in Höhe von EUR X festzusetzen war.
Mit diesem Beschluss ist der Tatsache Rechnung getragen, dass zwischen Einreichung der Schlussrechnung und somit auch Stellung des Vergütungsantrages noch ein weiterer Massezufluss erfolgte, welcher in seinem Umfang nicht unwesentlich war, und der ansonsten unvergütet geblieben wäre (vgl. hierzu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.01.2006 (IX ZB 183/04).
Antragsgemäß erhält der Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt (§§ 1. 2. 3. 7 und 8 InsVV).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Gegen Entscheidungen über die Kosten ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 € übersteigt. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 115/19 C-5-9 · Co-work & play GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 115/19 C-5-9
- Wirksam am
- 07.01.2026
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 107430
vertreten durch:
Yvonne Schrodt, Rodgau, (Geschäftsführerin), Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten des Verfahrens auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 06.01.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 115/19 C-5-9 · Co-work & play GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 115/19 C-5-9
- Wirksam am
- 03.04.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 107430
In dem Insolvenzverfahren der co-work & play GmbH, Otto-Meßmer-Straße 1, 60314
Frankfurt am Main, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der Verteilung zugunsten der
Gläubiger steht nach Abzug der Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten kein
Überschuss zur Verfügung. Die Summe der festgestellten, nicht nachrangigen
Insolvenzforderungen beträgt 504.811,25 EUR. Die Gläubiger bestrittener und für den Ausfall
festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO
hingewiesen. Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsicht der Beteiligten aus bei dem
Amtsgericht -Insolvenzgericht- Az.: 810 IN 115/19 C-5-4, Klingerstr. 20, 60313 Frankfurt am
Main.
Frankfurt am Main, 27. März 2024
Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 810 IN 115/19 C-5-9 · Co-work & play GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 115/19 C-5-9
- Wirksam am
- 22.03.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 107430
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.03.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 115/19 C-5-9 · Co-work & play GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 115/19 C-5-9
- Wirksam am
- 01.11.2022
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 107430
vertreten durch: Yvonne Schrodt, Rodgau, (Geschäftsführerin), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Mittwoch, 16.11.2022, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung:
Abstimmung über den Antrag des Insolvenzverwalters von der Aufnahme von Rechtsstreiten zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Gesellschaftergeschäftsführerinnen, wegen Differenz- Unterbilanzhaftung, gesellschafts-/insolvenzrechtlichen Schadenersatz- sowie insolvenzrechtlichen Rückgewähransprüchen u.a. abzusehen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Frankfurt am Main, 25.10.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 115/19 C-5-9 · Co-work & play GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 115/19 C-5-9
- Wirksam am
- 10.12.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 107430
Otto-Meßmer-Straße 1, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB
107430),
vertreten durch:
Yvonne Schrodt, Spessartstraße 12, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin), wird die
Prüfung der bis zum 01.03.2021 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen
Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
15.03.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 01.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 115/19 C-5-9 · Co-work & play GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 115/19 C-5-9
- Wirksam am
- 29.04.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 107430
Otto-Meßmer-Straße 1, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB
107430), vertr. d.: Yvonne Schrodt, Spessartstraße 12, 63110 Rodgau,
(Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass
die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden
sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 29.04.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 107430 HRB 107430: Co-work & play GmbH, Frankfurt am Main, Otto-Meßmer-Straße 1, 60314 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 810 IN 115/19 C-5-9 · Co-work & play GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 115/19 C-5-9
- Wirksam am
- 11.04.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 107430
Co-work & play GmbH, Otto-Meßmer-Straße 1, 60314 Frankfurt am Main (AG
Frankfurt am Main, HRB 107430),
vertreten durch:
Yvonne Schrodt, Spessartstraße 12, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin), eröffnet
worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Andreas F. Netzer, Hansaallee 2, D 60322
Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 959 290 69 - 0, Fax: 069/ 959 290 69 - 9
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)bis 20.05.2019 bei dem Insolvenzverwalter
schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer
Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu
leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Montag, 01.07.2019, 10:00 Uhr, Saal 2,
Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung
mit folgendem Inhalt statt:
· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
· Wahl eines Gläubigerausschusses
· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
· Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§
271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung
der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der
Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten
· zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung
im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.04.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 115/19 C-5-9 · Co-work & play GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 115/19 C-5-9
- Wirksam am
- 14.03.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 107430
& play GmbH, Otto-Meßmer-Straße 1, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am
Main, HRB 107430), vertr. d.: Yvonne Schrodt, Spessartstraße 12, 63110 Rodgau,
(Geschäftsführerin), ist am 11.02.2019 um 10:15 Uhr die vorläufige Verwaltung
des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin
sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum
vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas F. Netzer, Hansaallee
2, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 959 290 69 - 0, Fax: 069/ 959 290 69 -
9 bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 13.03.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 115/19 C-5-9 · Co-work & play GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 115/19 C-5-9
- Wirksam am
- 11.02.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 107430
& play GmbH, Otto-Meßmer-Straße 1, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am
Main, HRB 107430), vertr. d.: Yvonne Schrodt, Spessartstraße 12, 63110 Rodgau,
(Geschäftsführerin), ist am 11.02.2019 um 10:15 Uhr die vorläufige Verwaltung
des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin
sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum
vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas F. Netzer, Hansaallee
2, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 959 290 69 - 0, Fax: 069/ 959 290 69 -
9 bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 11.02.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 107430 HRB 107430: Co-work & play GmbH, Frankfurt am Main, Otto-Meßmer-Straße 1, 60314 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführerin: Ehret, Jana, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
HRB 107430 HRB 107430: Co-work & play GmbH, Frankfurt am Main, Otto-Meßmer-Straße 1, 60314 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.11.2016. Geschäftsanschrift: Otto-Meßmer-…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.