HRB 744944
CNC Machines GmbH
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Nordheim
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Registerdaten
- Sitz
- Nordheim
- Datenstand
- 2024-12-14
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 1 IN 96/19 · CNC Machines GmbH · Insolvenzgericht Heilbronn
- Insolvenzgericht
- Heilbronn
- Aktenzeichen
- 1 IN 96/19
- Wirksam am
- 13.07.2026
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 744944
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CNC Machines GmbH, Lange Hälden 61, 74226 Nordheim, vertreten durch den Geschäftsführer Holger Gräbeldinger
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 744944
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 06.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 744944 HRB 744944: CNC Machines GmbH, Nordheim, Lange Hälden 61, 74226 Nordheim. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Heilbronn, 1 IN 96/19) aufgelöst. Gemäß §…
HRB 744944 HRB 744944: CNC Machines GmbH, Nordheim, Lange Hälden 61, 74226 Nordheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 16.05.2019 (1 IN 96/19) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahre…
Forderungsprüfung 1 IN 96/19 · CNC Machines GmbH · Insolvenzgericht Heilbronn
- Insolvenzgericht
- Heilbronn
- Aktenzeichen
- 1 IN 96/19
- Wirksam am
- 16.05.2019
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 744944
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CNC Machines GmbH, Lange Hälden 61, 74226 Nordheim, vertreten durch den
Geschäftsführer Holger Gräbeldinger
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 744944
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Handel, Im- und Export von und mit Maschinen und
Maschinenteilen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 16.05.2019 um 11.30 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Oliver Kirschnek
Kriegerstraße 3, 70191 Stuttgart
Telefon: 0711 2255830
Telefax: 0711 22558320
Email: info@rae-ibk.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 28.06.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
07.07.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines
Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere,
wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 25.07.2019, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 4, EG, Rollwagstraße 10/1, Amtsgericht Heilbronn
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 25.07.2019, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 4, EG, Rollwagstraße 10/1, Amtsgericht Heilbronn
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heilbronn
Wilhelmstraße 2 - 6
74072 Heilbronn
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 16.05.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 744944 CNC Machines GmbH, Nordheim, Lange Hälden 61, 74226 Nordheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.02.2013. Geschäftsanschrift: Lange Hälden 61, 74226 Nordheim. Gegenstand: Hand…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.