HRB 29865

CMF Oberflächendesign GmbH

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Gottfried-Schenker-Straße 26, 09244 Lichtenau

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Lichtenau
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
18.06.2019
Datenstand
2025-10-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Christian Grieger

Kriebstein

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Geschäftsführer(in)

Matthias Conrad

Mittweida

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Beschichtung und Veredelung von Oberflächen und sonstigen Produkten; Handel sowie sonstige Dienstleistungen mit bzw. an beschichteten und veredelten Oberflächen und sonstigen Produkten

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 220 IN 436/19 · CMF Oberflächendesign GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
220 IN 436/19
Wirksam am
27.07.2026
Registerbezug
Chemnitz, HRB 29865
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 220 IN 436/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CMF Oberflächendesign GmbH, Gottfried-Schenker-Straße 26, 09244 Lichtenau, Amtsgericht Chemnitz, HRB 29865
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Grieger
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Conrad

wurde dem Sachwalter für die Tätigkeit im vorläufigen und eröffneten Verfahren Vergütung mit Zuschlag von insgesamt x,xx EUR antragsgemäß am 24.07.2026 festgesetzt. Hiervon abzuziehen sind x,xx EUR für nicht geltend gemachte Anfechtungsansprüche. Die Vergütung wird mithin wegen x,xx EUR der Masse auferlegt.

Das Verfahren wurde am 31.05.2019 eröffnet. Es ist die InsVV in der Fassung ab 01.07.2014 anzuwenden.

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 23.07.2026 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.

Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt x,xx EUR. Auf das Gutachten der Sachverständigen xxx vom 15.01.2026 wird hierzu Bezug genommen.

Aus der Teilungsmasse errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV von x,xx EUR.

Die Vergütung des Sachwalters ist in § 12 InsVV geregelt. In der Regel erhält er 60 % der Vergütung eines Insolvenzverwalters, mithin x,xx EUR.

Der Sachwalter beantragt einen Zuschlag von x %.

Der vorläufige Sachwalter erhält in analoger Anwendung des § 11 InsVV in der Regel für seine Tätigkeit 25 % der Vergütung nach § 12 InsVV, mithin 15 % der Regelvergütung, was zu einem Vergütungsbetrag von x,xx EUR führt.

Der Sachwalter beantragt für die Tätigkeit im vorläufigen Verfahren einen Zuschlag von x %.

Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 23.07.2026 verwiesen.

Zuschläge werden geltend gemacht mit den Begründungen von

xxx

Die Beteiligten wurden zum Vergütungsantrag angehört. Einwendungen wurden nicht vorgebracht.

Nach §§ 12 Abs. 1, 3 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der sachwalterlichen Geschäftsführung dies erfordern. Dieser Fall ist vorliegend gegeben.

Regelungszweck von § 3 Abs. 1 InsVV ist der Ausgleich eines Missverhältnisses, welches bei umfassender Betrachtung der ausgeführten Tätigkeiten und ihrer Begleitumstände im Verhältnis zur Regelvergütung entstünde. Heranzuziehen ist keinesfalls ein gesetzlich nicht normierter Tatbestandskatalog. Allein die konkreten Verfahrensbesonderheiten sind Maßstab.
Unter Würdigung des gesamten aktenersichtlichen Verlaufs des Verfahrens und der sich ergebenden Vergütung ist ein Zuschlag von x % für das eröffnete Verfahren und x % für das vorläufige Verfahren antragsgemäß als angemessen festzusetzen.
An Auslagen wurde für das eröffnete Verfahren der Pauschbetrag nach §§ 12 Abs. 3, 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Für das vorläufige Verfahren werden für drei Monate je x,xx EUR festgesetzt, §§ 12 Abs. 3, 8 Abs. 3 InsVV.

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Weiterhin wurde für x übertragene Zustellungen ein Auslagenersatz in Höhe von x,xx EUR pro Zustellung gemäß Beschluss des BGH vom 21.03.2013, Az: IX ZB 209/10 gewährt. Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Veröffentlichungszusatz:
Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen, § 64 Abs. 2 S. 2 InsO. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 220 IN 436/19 · CMF Oberflächendesign GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
220 IN 436/19
Wirksam am
10.03.2021
Registerbezug
Chemnitz, HRB 29865
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 220 IN 436/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CMF Oberflächendesign GmbH,
Gottfried-Schenker-Straße 26, 09244 Lichtenau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29865
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Grieger
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Conrad

ergeht am 09.03.2021 nachfolgende Entscheidung:

1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 23.03.2021

11:00 Uhr

Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Auf der Tagesordnung steht:

Zustimmung zum Abschluss des Unternehmenskaufvertrages vom 05.03.2021

2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der
Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Die Zustellung kann
sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch
öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de
erfolgen.Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage
nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich
bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als
zugestellt.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

220 IN 436/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 10.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 220 IN 436/19 · CMF Oberflächendesign GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
220 IN 436/19
Wirksam am
08.03.2021
Registerbezug
Chemnitz, HRB 29865
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 220 IN 436/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CMF Oberflächendesign GmbH,
Gottfried-Schenker-Straße 26, 09244 Lichtenau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29865
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Grieger
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Conrad

ergeht am 05.03.2021 folgende Entscheidung:

Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177
Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.

Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum
22.03.2021 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen
schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Sachwalters RA Dr. Nils
Freudenberg zur Einsicht aus.

Die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der
Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle
eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten
keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.

220 IN 436/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 08.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 220 IN 436/19 · CMF Oberflächendesign GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
220 IN 436/19
Wirksam am
08.09.2020
Registerbezug
Chemnitz, HRB 29865
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 220 IN 436/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CMF Oberflächendesign GmbH,
Gottfried-Schenker-Straße 26, 09244 Lichtenau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29865
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Grieger
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Conrad

ergeht am 07.09.2020 folgende Entscheidung:

Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177
Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.

Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum
27.10.2020 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen
schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Sachwalters RA Dr. Nils
Freudenberg zur Einsicht aus.

Die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der
Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle
eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten
keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.

220 IN 436/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 08.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 220 IN 436/19 · CMF Oberflächendesign GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
220 IN 436/19
Wirksam am
24.06.2019
Registerbezug
Chemnitz, HRB 29865
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 220 IN 436/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CMF Oberflächendesign GmbH,
Gottfried-Schenker-Straße 26, 09244 Lichtenau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29865
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Grieger
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Conrad

ergeht am 31.05.2019 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Beschichtung und
Veredelung von Oberflächen und sonstigen Prdoukten u.a.) wird am 31.05.2019 um
16:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.

3. Zum Sachwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. Nils Freudenberg
Dohnanyistraße 28
04103 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 993877 0
Telefax: 0341 993877 20
Email geschäftlich: Freudenberg@tiefenbacher.de
Website: www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de

bestellt.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38
InsO) bei dem Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 11.07.2019 anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der
Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstandenen Schaden.

Personen die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr
an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Sachwalter leisten.

5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Sachwalters, die
Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses,
den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die
Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die
Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung
der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes
(§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß
§ 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2,
218 Abs. 2 InsO)

sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

wird bestimmt auf:

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Zimmer/Etage/Gebäude

Donnerstag, 22.08.2019

10:00 Uhr

Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

6. Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom
Gericht ver- anlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhe- bung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

220 IN 436/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 24.06.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 220 IN 436/19 · CMF Oberflächendesign GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
220 IN 436/19
Wirksam am
19.06.2019
Registerbezug
Chemnitz, HRB 29865
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 220 IN 436/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CMF Oberflächendesign GmbH,
Gottfried-Schenker-Straße 26, 09244 Lichtenau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29865
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Grieger
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Conrad

ergeht am 18.06.2019 nachfolgende Entscheidung:

1. Der Beschluss vom 31.05.2019 wird wie folgt berichtigt:

Anstelle von bisher: "Adresse des Sachwalters: Dohnanyistraße 28, 04103
Leipzig" lautet es richtig: Ulmenstraße 14, 09112 Chemnitz.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

220 IN 436/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 19.06.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 29865 HRB 29865: CMF Oberflächendesign GmbH, Lichtenau, Gottfried-Schenker-Straße 26, 09244 Lichtenau. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 31.05.2019, AZ: 220 IN 436/19, ist das Insolvenzverfahren eröffn…
HRB 29865: CMF Oberflächendesign GmbH, Lichtenau, Gottfried-Schenker-Straße 26, 09244 Lichtenau. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 31.05.2019, AZ: 220 IN 436/19, ist das Insolvenzverfahren eröffnet und die Eigenverwaltung durch den Schuldner angeordnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Veränderungen
HRB 29865 HRB 29865: CMF Oberflächendesign GmbH, Lichtenau, Gottfried-Schenker-Straße 26, 09244 Lichtenau. Bestellt: Geschäftsführer: Conrad, Matthias, Mittweida, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befu…
HRB 29865: CMF Oberflächendesign GmbH, Lichtenau, Gottfried-Schenker-Straße 26, 09244 Lichtenau. Bestellt: Geschäftsführer: Conrad, Matthias, Mittweida, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 29865 HRB 29865: CMF Oberflächendesign GmbH, Lichtenau, Gottfried-Schenker-Straße 26, 09244 Lichtenau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.09.2015. Geschäftsanschrift: Gottfried-Sche…
HRB 29865: CMF Oberflächendesign GmbH, Lichtenau, Gottfried-Schenker-Straße 26, 09244 Lichtenau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.09.2015. Geschäftsanschrift: Gottfried-Schenker-Straße 26, 09244 Lichtenau. Gegenstand des Unternehmens: Beschichtung und Veredelung von Oberflächen und sonstigen Produkten; Handel sowie sonstige Dienstleistungen mit bzw. an beschichteten und veredelten Oberflächen und sonstigen Produkten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Grieger, Christian, Kriebstein, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.