HRB 19884
CMC Metallbearbeitungscenter GmbH
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Wilhermsdorfer Straße 22, 09387 Jahnsdorf/Erzgeb.Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Jahnsdorf/Erzgeb.
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 19.10.2017
- Datenstand
- 2025-10-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Anja Franke
Moisburg
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;Joachim Franke
Moisburg
EinzelprokuraAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- CMC Metallbearbeitungscenter GmbH Chemnitz
- CMC Metallbearbeitungscenter GmbH Jahnsdorf
Gegenstand des Unternehmens
industrielle mechanische Bearbeitung von metallischen Werkstoffen und Handel mit Metallwaren aller Art
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 14 IN 469/17 · CMC Metallbearbeitungscenter GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 14 IN 469/17
- Wirksam am
- 03.09.2024
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 19884
Aktenzeichen: 14 IN 469/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CMC Metallbearbeitungscenter GmbH, Wilhermsdorfer Straße 22, 09387 Jahnsdorf/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz, HRB 19884
vertreten durch die Geschäftsführerin Anja Franke
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 15.10.2024 den Forderungen beim
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Für alle Verfahren gilt ab 01.01.2022:
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 14 IN 469/17 · CMC Metallbearbeitungscenter GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 14 IN 469/17
- Wirksam am
- 13.08.2021
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 19884
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CMC Metallbearbeitungscenter
GmbH, Wilhermsdorfer Straße 22, 09387 Jahnsdorf/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz ,
HRB 19884
vertreten durch die Geschäftsführerin Anja Franke
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde am 12.08.2021
festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung
gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument
eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch
das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/
laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
14 IN 469/17 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 13.08.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 469/17 · CMC Metallbearbeitungscenter GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 14 IN 469/17
- Wirksam am
- 20.03.2018
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 19884
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CMC Metallbearbeitungscenter
GmbH, Wilhermsdorfer Straße 22, 09387 Jahnsdorf/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz ,
HRB 19884
vertreten durch die Geschäftsführerin Anja Franke
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht mit Schreiben vom 15.03.2018,
eingegangen am 16.03.2018, die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
14 IN 469/17 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 20.03.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 19884 HRB 19884: CMC Metallbearbeitungscenter GmbH, Jahnsdorf/Erzgeb., Wilhermsdorfer Straße 22, 09387 Jahnsdorf/Erzgeb.. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 01.09.2017, AZ: 14 IN 469/17, ist das Insolve…
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 469/17 · CMC Metallbearbeitungscenter GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 14 IN 469/17
- Wirksam am
- 12.09.2017
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 19884
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CMC Metallbearbeitungscenter
GmbH, Wilhermsdorfer Straße 22, 09387 Jahnsdorf/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz ,
HRB 19884
vertreten durch die Geschäftsführerin Anja Franke
ergeht am 11.09.2017 nachfolgende Entscheidung:
Der Eröffnungsbeschluss vom 01.09.2017 wird dahin berichtigt, dass Ziffer 4.
Satz 1 wie folgt lautet:
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 24.10.2017 anzumelden.
14 IN 469/17 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 12.09.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 14 IN 469/17 · CMC Metallbearbeitungscenter GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 14 IN 469/17
- Wirksam am
- 01.09.2017
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 19884
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CMC Metallbearbeitungscenter
GmbH, Wilhermsdorfer Straße 22, 09387 Jahnsdorf/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz ,
HRB 19884
vertreten durch die Geschäftsführerin Anja Franke
ergeht am 01.09.2017 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Metallbearbeitung)
wird am 01.09.2017 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Dirk Herzig
Promenadenstraße 3
09111 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382370
Telefax: 0371 3823710
Email geschäftlich: dherzig@schubra.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 24.11.2017
anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen
Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines
neuen Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO),
Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO,
Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§
277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung
eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer
Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66
Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen
(§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2,
218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Dienstag, 05.12.2017
10:30 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
14 IN 469/17 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 01.09.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 469/17 · CMC Metallbearbeitungscenter GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 14 IN 469/17
- Wirksam am
- 08.06.2017
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 19884
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der CMC
Metallbearbeitungscenter GmbH, Wilhermsdorfer Straße 22, 09387 Jahnsdorf/
Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 19884
vertreten durch die Geschäftsführerin Anja Franke
erging am 08.06.2017 nachfolgende Entscheidung:
Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 08.06.2017 um 11:00 Uhr die
vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Dirk Herzig
Promenadenstraße 3
09111 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382370
Telefax: 0371 3823710
Email geschäftlich: dherzig@schubra.de
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner
Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu
überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen,
insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm einzurichtendes
Anderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es
sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und
Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§ 22 Abs. 2 InsO).
14 IN 469/17 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 08.06.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 19884 CMC Metallbearbeitungscenter GmbH, Jahnsdorf, (Wilhermsdorfer Straße 22, 09387 Jahnsdorf).Einzelprokura: Franke, Joachim, Moisburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 19884 CMC Metallbearbeitungscenter GmbH, Jahnsdorf (Wilhermsdorfer Straße 22, 09387 Jahnsdorf). Prokura erloschen: Geyer, Friedemann, Chemnitz, *XX.XX.XXXX.
HRB 19884 CMC Metallbearbeitungscenter GmbH, Jahnsdorf (Wilhermsdorfer Straße 22, 09387 Jahnsdorf). Einzelprokura: Geyer, Friedemann, Chemnitz, *XX.XX.XXXX.
HRB 19884 CMC Metallbearbeitungscenter GmbH, Jahnsdorf (Wilhermsdorfer Straße 22, 09387 Jahnsdorf). Prokura erloschen: Schnabel, Rolf, Chemnitz, *XX.XX.XXXX.
HRB 19884 CMC Metallbearbeitungscenter GmbH, Chemnitz (Wilhermsdorfer Straße 22, 09387 Jahnsdorf). Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2005 hat die Änderung des § 1 (Firma, Sitz - bzgl. Sitz) des Gesellschaftsvert…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.