HRB 49708

CLT Sicherheit, Management und Veranstaltungsservice GmbH

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Mainz

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Registerdaten

Sitz
Mainz
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-11

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. SODOM & GOMORA GmbH Dienheim

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 280 IN 59/26 · CLT Sicherheit, Management und Veranstaltungsservice GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 59/26
Wirksam am
08.10.2026
Registerbezug
Mainz, HRB 49708
280 IN 59/26 : Über das Vermögen der CLT Sicherheit, Management und Veranstaltungsservice GmbH, vertr. d. d. GF Caspar Ludwig Thiele, Am Schleifweg 16, 55128 Mainz (AG Mainz, HRB 49708), ist am 06.10.2026 um 14:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, HGW Rechtsanwälte, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/9591100, Fax: 069/95911080, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.12.2026 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 06.01.2027.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (04.12.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (06.01.2027), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 07.10.2026

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 49708 HRB 49708: SODOM & GOMORA GmbH, Dienheim, Weinbergstraße 2, 55276 Dienheim. Die Gesellschafterversammlung vom 01.03.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Rechtsform und Firma) und mit ihr…
HRB 49708: SODOM & GOMORA GmbH, Dienheim, Weinbergstraße 2, 55276 Dienheim. Die Gesellschafterversammlung vom 01.03.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Rechtsform und Firma) und mit ihr die Änderung der Firma, in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Mainz sowie in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und in § 6 Stammkapital beschlossen. Geändert, jetzt: Neue Firma: CLT Sicherheit, Management und Veranstaltungsservice GmbH. Geändert, jetzt: Mainz. Änderung der Geschäftsanschrift: Alexander-Diehl-Straße 2a, 55130 Mainz. Geändert, jetzt: Neuer Unternehmensgegenstand: Die Konzeption, Gestaltung, Planung und Realisierung von Veranstaltungen, insbesondere Musik- und Sportevents, einschließlich solcher zu Aus- und Fortbildungszwecken, das Veranstaltungsmanagement für Dritte sowie die Vermietung von Räumen, Bühnentechnik und sonstigem Equipment, ferner Dienstleistungen im Bereich der Industrie-, Wirtschaft-, Gewerbe- und Werksicherheit einschließlich Torkontroll- und Empfangsdienste, insbesondere Bewachungsdienstleistungen bezüglich Veranstaltungen, Objekten und Personen, sowie die Beratung und Serviceleistungen in den o.g. Bereichen, jeweils sämtlich mit Ausnahme nicht genehmigter erlaubnispflichtiger Dienstleistungen und Tätigkeiten. Bestellt als Geschäftsführer: Thiele, Caspar Ludwig, Hofheim am Taunus, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Grosic, Dennis, Dienheim, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 49708 HRB 49708: SODOM & GOMORA GmbH, Dienheim, Weinbergstraße 2, 55276 Dienheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.06.2020. Geschäftsanschrift: Weinbergstraße 2, 55276 Dienheim. G…
HRB 49708: SODOM & GOMORA GmbH, Dienheim, Weinbergstraße 2, 55276 Dienheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.06.2020. Geschäftsanschrift: Weinbergstraße 2, 55276 Dienheim. Gegenstand: Die Konzeption, Gestaltung, Planung und Realisierung von Veranstaltungen, insbesondere Musik- und Sportevents, einschließlich solcher zu Aus- und Fortbildungszwecken, das Veranstaltungsmanagement für Dritte sowie die Vermietung von Räumen, Bühnentechnik und sonstigem Equipment, und alle weiteren mit einem entsprechenden Projekt im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Tätigkeiten, ausgenommen jegliche erlaubnispflichtige Tätigkeiten. Weiterhin die Herstellung, der Handel, der Vertrieb und die Lizenzierung von Ton- und Bildtonträgern bzw. Filmen, neuen Medien, Merchandisingartikeln, das Betreiben eines Tonstudios, der Abschluss von Verträgen mit Künstlern und anderen Kreativen, Künstlermanagement und die Überlassung von deren Dienstleistungen an Dritte im In- und Ausland für Rechnung der Gesellschaft sowie für Rechnung Dritter, in deren Auftrag die Gesellschaft tätig wird, die Vermietung von der Gesellschaft zur Nutzung überlassenen Gegenständen, insbesondere des Tonstudios und die Durchführung werblicher Maßnahmen in jeder Form innerhalb des bezeichneten Geschäftsbereichs der Gesellschaft. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Grosic, Dennis, Dienheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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