HRB 10038

CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Kantstraße 37, 63150 Heusenstamm

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Heusenstamm
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
17.07.2020
Datenstand
2025-10-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Claus Lothring

Johannesberg-Rückersbach

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Helga Lothring

Johannesberg-Rückersbach

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Johannesberg-Rückersbach

Gegenstand des Unternehmens

Ingenieurberatung für Bauleistungen, die Bautriebsorganisation, Bauplanung sowie die allgemeine Unternehmensberatung.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 476/19 · CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 476/19
Wirksam am
05.09.2024
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 10038
Geschäftsnummer: 8 IN 476/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Kantstr. 37, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 10038), vertr. d.: 1. Claus Lothring, Johannesberg-Rückersbach, (Geschäftsführer), 2. Helga Lothring, - verstorben -, (Geschäftsführerin),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.

Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag

Begründung:

Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen, die auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen. Danach beläuft sich der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf fiktive Teilungsmasse einsetzen EURO.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer so auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.

Soweit keine vergütungsrelevante Masse vorhanden ist, besteht gem. § 10 i. V. m. § 2 Absatz 2 InsVV ein Anspruch auf eine Mindestvergütung i.H.v. 1.000,- EUR zzgl. der entsprechenden Erhöhung für die zu berücksichtigenden Gläubiger zu (s. a. BGH, Beschluss vom 04.02.2010, IX ZB 129/08).

Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 04.09.2024.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 8 IN 476/19 · CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 476/19
Wirksam am
26.08.2024
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 10038
Geschäftsnummer: 8 IN 476/19
In dem Insolvenzverfahren CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Kantstr. 37, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 10038), vertr. d.: 1. Claus Lothring, Johannesberg-Rückersbach, (Geschäftsführer), 2. Helga Lothring, - verstorben -, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 21.08.2024.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 8 IN 476/19 · CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 476/19
Wirksam am
27.05.2024
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 10038
8 IN 476/19:
In dem Insolvenzverfahren CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Kantstr. 37, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 10038), vertr. d.: 1. Claus Lothring, Johannesberg-Rückersbach, (Geschäftsführer), 2. Helga Lothring, - verstorben -, (Geschäftsführerin),
wird das schriftliche Verfahren angeordnet(§ 5 Absatz 2 InsO).

Zudem wird schriftlicher Schlusstermin zur

Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,

vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18,
63065 Offenbach am Main, abgehalten.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 26.08.2024
beim Insolvenzgericht einzureichen.

Amtsgericht Offenbach am Main, 27.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 476/19 · CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 476/19
Wirksam am
20.12.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 10038
(Veröffentlichung nach § 188 InsO)

AZ: 8 IN 476/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Kantstr. 37, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 10038), vertr. d.: 1. Claus Lothring, Johannesberg-Rückersbach, (Geschäftsführer), 2. Helga Lothring, - verstorben -, (Geschäftsführerin), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht - abzüglich der vorrangig noch zu befriedigenden Verfahrenskosten - ein Betrag von 201.838,43 EUR zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 278.353,04 EUR.

Amtsgericht Offenbach am Main, 20.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 476/19 · CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 476/19
Wirksam am
19.12.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 10038
Amtsgericht Offenbach am Main
14.12.2023
- Insolvenzgericht -
8 IN 476/19

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Kantstr. 37, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 10038),
vertreten durch:
1. Claus Lothring, Johannesberg-Rückersbach, (Geschäftsführer),
2. Helga Lothring, - verstorben -, (Geschäftsführerin),

Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwälte Öztas u. Koll, RA Ulf Köper, Jahnstr. 64, 63150 Heusenstamm,

wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung
der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 476/19 · CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 476/19
Wirksam am
15.09.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 10038
8 IN 476/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Kantstr. 37, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main, HRB 10038), vertr. d.: 1. Claus Lothring, Johannesberg-Rückersbach, (Geschäftsführer), 2. Helga Lothring, Johannesberg-Rückersbach, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 16.10.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 12.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 476/19 · CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 476/19
Wirksam am
07.10.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 10038
8 IN 476/19 In dem Insolvenzverfahren CLI-Ingenieurleistungs- und
Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Kantstr. 37, 63150
Heusenstamm (AG Offenbach am Main, HRB 10038), vertr. d.: 1. Claus Lothring,
Johannesberg-Rückersbach, (Geschäftsführer), 2. Helga Lothring,
Johannesberg-Rückersbach, (Geschäftsführerin), wird Termin zur besonderen
Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Tagesordnung:

1. Genehmigung des Kaufvertrags vom 01.07.2020/20.07.2020 mit der Lothring

Ingenieur Consulting, Inhaber Dipl. Ing. Claus Lothring als besonders

Interessierten (§§ 160 Abs. 2 Nr. 1, 162 InsO).

2. Zustimmung für den Insolvenzverwalter, dass ein Rechtsstreit mit erheblichem

Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen

Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen

Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll

(§ 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw.
Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 09.11.2020 beim
Insolvenzgericht einzureichen.

Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge bzw. Einwendungen zur
Tagesordnung eingehen.

Hinweis:

Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung für den Fall, dass kein
Gläubigerausschuss eingesetzt oder ein bereits eingesetzter Gläubigerausschuss
nicht beibehalten wird, als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist bzw. wenn Einwände innerhalb der oben genannten Frist
nicht erhoben werden.

Offenbach am Main, 06.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 10038 HRB 10038: CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Heusenstamm, Kantstraße 37, 63150 Heusenstamm. Prokura erloschen: Müller, Sascha, Dietzenbach, *XX.XX.XXXX; Sc…
HRB 10038: CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Heusenstamm, Kantstraße 37, 63150 Heusenstamm. Prokura erloschen: Müller, Sascha, Dietzenbach, *XX.XX.XXXX; Schranz, Hans Christian, Hainburg, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 476/19 · CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 476/19
Wirksam am
03.07.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 10038
Geschäftsnummer: 8 IN 476/19

Am 01.07.2020 um 10:30 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das
Vermögen des CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit
beschränkter Haftung, Kantstr. 37, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main, HRB
10038), vertr. d.: 1. Claus Lothring, Johannesberg-Rückersbach,
(Geschäftsführer), 2. Helga Lothring, Johannesberg-Rückersbach,
(Geschäftsführerin),.

Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing, c/o Lessing
Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, D 61348 Bad Homburg v.d.H., Tel.: 06172/88
696 10, Fax: 06172/88 696 50, E-Mail: hlessing@ra-lessing.de, Internet:
www.ra-lessing.de, bestellt worden.

Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.

Anmeldefrist: 11.09.2020.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 11.09.2020.

b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).

Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine
schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:

- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),

- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),

- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,

- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und

Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),

- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe
gem.

§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus
oder

beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der
Insolvenzver-

walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen
Tätigkeit

zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im
Insolvenzver-

fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).

- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin.
Sie

kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten,
und

ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)

insbesondere:

· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,

· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,

· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich

oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,

- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung

unter Wert (§§ 162,163 InsO),

abgehalten.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw.
Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 02.10.2020 beim
Insolvenzgericht einzureichen.

Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen
Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten
wird.

Hinweis:

- Gemäß § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt,
wenn die
einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, wenn Einwände
innerhalb der oben genannten Frist nicht erhoben werden.

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.

Amtsgericht Offenbach am Main, 02.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 476/19 · CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 476/19
Wirksam am
02.07.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 10038
Amtsgericht Offenbach am Main 01.07.2020

- Insolvenzgericht -

8 IN 476/19

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter
Haftung, Kantstr. 37, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 10038),

vertreten durch:

1. Claus Lothring, Johannesberg-Rückersbach, (Geschäftsführer),

2. Helga Lothring, Johannesberg-Rückersbach, (Geschäftsführerin),

Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:

Rechtsanwälte Reinhard Petermann, Kaiserstr. 22, 63065 Offenbach am Main,

wird heute um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO
wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing, c/o Lessing Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6,
D 61348 Bad Homburg v.d.H., Tel.: 06172/88 696 10, Fax: 06172/88 696 50,
E-Mail: hlessing@ra-lessing.de, Internet: www.ra-lessing.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Beschwerdeberechtigt
ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 476/19 · CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 476/19
Wirksam am
30.03.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 10038
8 IN 476/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter
Haftung, Kantstr. 37, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 10038),
vertr. d.: 1. Claus Lothring, Johannesberg-Rückersbach, (Geschäftsführer), 2.
Helga Lothring, Johannesberg-Rückersbach, (Geschäftsführerin), ist am
27.03.2020 um 11:29 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing, c/o Lessing
Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, D 61348 Bad Homburg v.d.H., Tel.: 06172/88
696 10, Fax: 06172/88 696 50, E-Mail: hlessing@ra-lessing.de, Internet:
www.ra-lessing.de bestellt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main
eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 27.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 10038 HRB 10038: CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Heusenstamm, Kantstraße 37, 63150 Heusenstamm. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit s…
HRB 10038: CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Heusenstamm, Kantstraße 37, 63150 Heusenstamm. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schranz, Hans Christian, Hainburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 10038 HRB 10038: CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Heusenstamm, Kantstraße 37, 63150 Heusenstamm. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsansch…
HRB 10038: CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Heusenstamm, Kantstraße 37, 63150 Heusenstamm. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Kantstraße 37, 63150 Heusenstamm. Prokura erloschen: Lothring, Nico, Heusenstamm, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Müller, Sascha, Dietzenbach, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 10038 CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Heusenstamm (Kantstraße 37, 63150 Heusenstamm). Einzelprokura: Lothring, Nico, Heusenstamm, *XX.XX.XXXX.
CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Heusenstamm (Kantstraße 37, 63150 Heusenstamm). Einzelprokura: Lothring, Nico, Heusenstamm, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.