HRA 723162

Clean Company e.K.

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Reutlingen

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Reutlingen
Datenstand
2024-06-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-06-10

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-06-10 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

2 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 723162 Clean Company e.K., Reutlingen (Moltkestraße 57, 72762 Reutlingen, Dienstleistungen im Bereich der Reinigung und Gewährleistung der Verkehrssicherheit von Grundstücken und Gebäuden, insbesondere Gebäudeservi…
Clean Company e.K., Reutlingen (Moltkestraße 57, 72762 Reutlingen, Dienstleistungen im Bereich der Reinigung und Gewährleistung der Verkehrssicherheit von Grundstücken und Gebäuden, insbesondere Gebäudeservice, Boden- und Fensterreinigung nach Hausfrauenart, Müllservice, Winterdienst. Das Unternehmen erfordert nach Art und Umfang einen kaufmännischen eingerichteten Geschäftsbetrieb und führt kaufmännische Bücher.). Einzelkaufmann. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Hilbert, Hans-Jörg, Reutlingen, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Verschmelzung der Clean Company GmbH Saubere Dienstleistungen mit dem Sitz in Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 352442) auf das Vermögen des Alleingesellschafters. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.