HRB 13777
Clavis Home GmbH
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Kasseler Straße 29, 34431 MarsbergGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Marsberg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 15.04.2021
- Datenstand
- 2024-12-31
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Matthias Danzl
Wien
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-02-27 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
2 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2024-12-31 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Bauträgertätigkeiten, Generalunternehmer (Schlüsselfertige Projektumsetzung)
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 31/22 · CLAVIS Home GmbH · Insolvenzgericht Arnsberg
- Insolvenzgericht
- Arnsberg
- Aktenzeichen
- 10 IN 31/22
- Wirksam am
- 22.02.2023
- Registerbezug
- Arnsberg, HRB 13777
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 13777 eingetragenen CLAVIS Home GmbH, Kasseler Straße 29, 34431 Marsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Danzl, Am Gestade 3/1 E, Wien, Österreich
wird der Eröffnungsantrag der Schuldnerin vom 10.05.2022 als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Gründe:
Der Eröffnungsantrag ist unzulässig, weil inzwischen das Rechtsschutzinteresse für die Schuldnerin an der Durchführung des Verfahrens weggefallen ist.
Denn der Geschäftsführer der Schuldnerin kommt im Eröffnungsverfahren seinen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten in keiner Weise nach und ist für den bestellten Sachverständigen nicht mehr erreichbar. Auch auf die gerichtliche Androhung von Zwangsmaßnahmen hat er nicht reagiert.
Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt jedoch, wenn sich der Eigenantragsteller wie hier lediglich auf die Antragstellung beschränkt, dem Gericht und dem Sachverständigen jedoch die erforderlichen Informationen zur Beurteilung, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und das Vermögen die Verfahrenskosten deckt (§§ 16.19, 26 InsO), nicht erteilt oder sonst seinen Mitwirkungspflichten nachkommt.
Der Geschäftsführer der Schuldnerin ist telefonisch und postalisch nicht mehr erreichbar. Daraus lässt sich entnehmen, dass er die Durchführung des Verfahrens mit dem Ziel der gemeinschaftlichen Gläubigerbefriedigung gerade nicht ernsthaft anstrebt. Soweit mit einem solchen Antrag beabsichtigt ist, die Strafverfolgung wegen Insolvenzverschleppung zu vermeiden, ist dieses Interesse verfahrensfremd und vermag ein insolvenzrechtlich anerkennenswertes Rechtsschutzinteresse allein nicht zu begründen.
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus § 5 InsO. Die Amtsermittlungspflicht des Insolvenzgerichts setzt nämlich erst dann ein, wenn ein zulässiger Insolvenzantrag vorliegt.
Das Gericht ist auch nicht gehalten, den Geschäftsführer der Schuldnerin durch Zwangsmaßnahmen zur Mitwirkung anzuhalten, denn die Verhängung von Zwangsmaßnahmen in ausschließlich eigenbeantragten Verfahren stellt sich als unverhältnismäßig dar ( vgl. MüKo, § 13 InsO, Rn. 89 Obstruktion des Schuldners).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Arnsberg, 21.02.2023
Amtsgericht
Bannert
Richterin am Amtsgericht
10 IN 31/22
Amtsgericht Arnsberg, 21.02.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 13777 HRB 13777: Clavis Home GmbH, Marsberg, Kasseler Straße 29, 34431 Marsberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.03.2021. Geschäftsanschrift: Kasseler Straße 29, 34431 Marsberg. …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.