HRB 4774
Clauß GmbH, Steuer- und Regeltechnik
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Großdöbschütz
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Registerdaten
- Sitz
- Großdöbschütz
- Datenstand
- 2024-04-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 557 IN 1068/20 · Clauß GmbH, Steuer- und Regeltechnik · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 557 IN 1068/20
- Wirksam am
- 21.10.2022
- Registerbezug
- Dresden, HRB 4774
Aktenzeichen: 557 IN 1068/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Clauß GmbH, Steuer- und Regeltechnik, Hainitzer Straße 35, 02692 Obergurig, Amtsgericht Dresden , HRB 4774
vertreten durch die Geschäftsführerin Corina Rocho
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung und Auslagen zzgl. 19 % Umsatzsteuer mit Beschluss vom 17.10.2022 festgesetzt. Dem vorläufigen Verwalter wurde die Entnahme des festgesetzten Betrages aus der Masse gestattet.
Der Wert des verwalteten Vermögens betrug 101.049,38 EUR, welche nach § 1 InsVV Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist. Der Bruchteil von 25 % des Regelsatzes als Vergütung für den vorläufigen Verwalter wurde um 65 % auf 90 % aus folgenden Gründen erhöht: Betriebsfortführung, Vorbereitung Sanierung.
Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Die Festsetzung der Mehrwertsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden.
Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5
der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 4774 HRB 4774: Clauß GmbH, Steuer- und Regeltechnik, Großdöbschütz, Hainitzer Str. 35, 02692 Großdöbschütz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 30.12.2020, AZ: 532 IN 1068/20, ist das Insolvenzverfahren …
Forderungsprüfung 557 IN 1068/20 · Clauß GmbH, Steuer- und Regeltechnik · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 557 IN 1068/20
- Wirksam am
- 30.12.2020
- Registerbezug
- Dresden, HRB 4774
532/559 IN 1068/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Clauß GmbH, Steuer- und
Regeltechnik, Hainitzer Straße 35, 02692 Obergurig, Amtsgericht Dresden , HRB
4774
vertreten durch die Geschäftsführerin Corina Rocho
- wurde am 30.12.2020 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Ralf Hage, Königstraße 25, 01097 Dresden, Telefon geschäftlich:
0351 44282800 Telefax: 0351 44282801 Email geschäftlich: hage@andrespartner.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
08.02.2021 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen
Insolvenzverwalters neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des
Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl
eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§
157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§
271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen
Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters
mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen
von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, insbesondere Ermächtigung des
Insolvenzverwalters zur freihändigen Veräußerung des Betriebsgrundstücks,
Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen
der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO),
Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Montag, 22.03.2021, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Dresden anberaumt auf Montag, 22.03.2021, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301,
Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Im Hinblick auf die Corona-Pandemie ergeht gemäß § 176 GVG folgende
sitzungspolizeiliche Anordnung:
1. Personen, die mit dem SARS-CoV2-Virus infiziert sind oder in den letzten
zwei Wochen zu einer mit dem SARS-CoV2-Virus infizierten Person näheren
persönlichen Kontakt hatten, sowie Personen, die an einer akuten
Atemwegserkrankung leiden (Symptome: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber),
dürfen das Gerichtsgebäude nicht aufsuchen und haben, soweit sie
verfahrensbeteiligt und zum Termin geladen sind, vor dem Termin telefonisch mit
dem Gericht Kontakt aufzunehmen. Der Zutritt zum Sitzungsraum ist solchen
erkrankten Personen zu verwehren.
2. Alle an der Verhandlung teilnehmenden Personen (Schuldner, Gläubiger,
Sachverständige, Gerichtspersonen, Vorführbeamte) müssen sich vor dem Betreten
des Sitzungsraums gründlich die Hände waschen.
3. Verhandlungsteilnehmer müssen zu anderen Personen mindestens 1,5 m Abstand
halten und dürfen nur einzeln nach Aufruf in den Sitzungsraum eintreten und
nicht unaufgefordert an den Richtertisch oder an Protokollführer oder andere
Verfahrensbeteiligte herantreten.
4. Verhandlungsteilnehmer haben während des Aufenthalts im Sitzungsraum und in
den Wartebereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, soweit der Vorsitzende
keine abweichende Anordnung trifft.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
532 IN 1068/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 30.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 4774 HRB 4774: Clauß GmbH, Steuer- und Regeltechnik, Großdöbschütz, Hainitzer Str. 35, 02692 Großdöbschütz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 10.11.2020, AZ: 532 IN 1068/20, ist ein vorläufiger Insolve…
Insolvenzbekanntmachung 557 IN 1068/20 · Clauß GmbH, Steuer- und Regeltechnik · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 557 IN 1068/20
- Wirksam am
- 11.11.2020
- Registerbezug
- Dresden, HRB 4774
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Clauß GmbH, Steuer-
und Regeltechnik, Hainitzer Straße 35, 02692 Obergurig, Amtsgericht Dresden ,
HRB 4774
vertreten durch die Geschäftsführerin Corina Rocho
- wurde am 10.11.2020 um 16:30 Uhr Ralf Hage, Königstraße 25, 01097 Dresden,
Telefon geschäftlich 0351 44282800, Telefax 0351 44282801, Email geschäftlich
hage@andrespartner.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es
sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die
Schuldnerin zu.
Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO werden gegen den Schuldner eingeleitete
Vollstreckungsmaßnahmen einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer
einstweiligen Verfügung und einschließlich der Abgabe der Vermögensauskunft bis
zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag eingestellt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden
bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und die Beschränkung
der Verfügungsbefugnis findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem
Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf
der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher
zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der
Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen
deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn
die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die
Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
532 IN 1068/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 11.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.