HRB 117495

CLA Creative Live Agency GmbH

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Köln

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Registerdaten

Sitz
Köln
Datenstand
2024-03-13
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-13

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Insolvenzbekanntmachung
Abweisung mangels Masse 70a IN 361/25 · CLA Creative Live Agency GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70a IN 361/25
Wirksam am
30.01.2026
Registerbezug
Köln, HRB 117495
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 361/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 117495 eingetragenen CLA Creative Live Agency GmbH, Graf-Zeppelin-Straße 8, 51147 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ozan Askan, Elberfelderstraße 6, 58095 Hagen
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Alexia Joannidis, Apostelnstraße 8, 50667 Köln

wird der am 06.10.2025 eingegangene Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Kennedyplatz 2, 50679 Köln vom 27.01.2026.
Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG.
Gegenstandswert (§ 58 GKG): 5.971,92 €.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Amtsgericht Köln
30.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.