HRB 200723
Ckdpack GmbH
aktuell 15 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hann. Münden
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Registerdaten
- Sitz
- Hann. Münden
- Datenstand
- 2024-03-18
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-23 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
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12 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 564 IN 193/21 · CkdPack GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 193/21
- Wirksam am
- 18.05.2026
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 200723
Aktenzeichen: 564 IN 193/21
In dem aufgehobenen Insolvenzverfahren über das Vermögen der CkdPack GmbH, Tonlandstraße 2, 34346 Hann. Münden, Amtsgericht Göttingen , HRB 200723
vertreten durch den Geschäftsführer Gerhard Hahn
vertreten durch den Geschäftsführer Arun Modgil
ergeht am 18.05.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Die Vornahme der Nachtragsverteilung gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO wird für folgende Vermögensgegenstände angeordnet:
|Ansprüche auf Körperschaftssteuererstattung für das Jahr 2024, festgesetzt durch das Finanzamt Göttingen.
2. Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg, Insolvenzverwalter im vorausgegangenen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin, wird mit der Durchführung der Nachtragsverteilung beauftragt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 564 IN 193/21 · CkdPack GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 193/21
- Wirksam am
- 13.03.2026
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 200723
Aktenzeichen: 564 IN 193/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CkdPack GmbH, Tonlandstraße 2, 34346 Hann. Münden, Amtsgericht Göttingen , HRB 200723
vertreten durch den Geschäftsführer Gerhard Hahn
vertreten durch den Geschäftsführer Arun Modgil
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 12.03.2026 nach Verteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 564 IN 193/21 · CkdPack GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 193/21
- Wirksam am
- 22.09.2025
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 200723
Aktenzeichen: 564 IN 193/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CkdPack GmbH, Tonlandstraße 2, 34346 Hann. Münden, Amtsgericht Göttingen , HRB 200723
vertreten durch den Geschäftsführer Gerhard Hahn
vertreten durch den Geschäftsführer Arun Modgil
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 10.11.2025 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 112.204,80 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 57.656,98 EUR zur Verfügung".
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 564 IN 193/21 · CkdPack GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 193/21
- Wirksam am
- 07.05.2025
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 200723
Aktenzeichen: 564 IN 193/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CkdPack GmbH, Tonlandstraße 2, 34346 Hann. Münden, Amtsgericht Göttingen , HRB 200723
vertreten durch den Geschäftsführer Gerhard Hahn
vertreten durch den Geschäftsführer Arun Modgil
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 03.06.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 564 IN 193/21 · CkdPack GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 193/21
- Wirksam am
- 14.04.2022
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 200723
Aktenzeichen: 564 IN 193/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CkdPack GmbH, Tonlandstraße 2, 34346 Hann. Münden, Amtsgericht Göttingen , HRB 200723
vertreten durch den Geschäftsführer Gerhard Hahn
vertreten durch den Geschäftsführer Arun Modgil-
wurde die Vergütung der Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses am 11.04.2022 festgesetzt.
Der Insolvenzverwalter wird angewiesen, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen und an das Mitglied des Gläubigerausschusses auszuzahlen.
Gründe:
Über das Vermögen der Schuldnerin wurde am 29.04.2021 das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg zum Insolvenzverwalter bestellt.
Mit Beschluss vom 29.04.2021 wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss gem. § 67 InsO, bestehend aus den Mitgliedern Bundesagentur für Arbeit, vertr. d. Frau Katrin Steffan, der GbR Wiedel + Partner, vertr.d. Herrn Andreas Wiedel und dem Rechtsanwalt Heiko Schaefer bestellt.
Gemäß § 73 InsO i.V.m. § 17 Abs.2 InsVV haben die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit. Die Festsetzung erfolgt gem. §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 1 InsO.
Vorliegend war über den Antrag des Mitgliedes des Gläubigerausschusses Rechtsanwalt Heiko Schaefer vom 23.03.2022 zu entscheiden.
Grundsätzlich bemisst sich die Vergütung des Gläubigerausschussmitgliedes gem. §§ 73 Abs. 1 S 2 InsO, 17 InsVV nach Zeitaufwand und dem Umfang der jeweiligen Tätigkeit des Mitgliedes des Gläubigerausschusses.
Gemäß § 17 Abs. 1 InsVV beträgt der Stundensatz der Vergütung regelmäßig zwischen 50 und 300 EUR. Die bloße Größe und Bedeutung eines insolventen Unternehmens ist hierbei nicht ausschlaggebend. Vielmehr muss sich die Größe und Bedeutung des insolventen Unternehmens in der Leistung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes niederschlagen, vgl. LG Aurich, ZInsO 2013, 631.
Bei der Prüfung des Zeitaufwandes finden alle Zeiten, die im Zusammenhang mit der Ausschusstätigkeit stehen, Berücksichtigung. Hierbei werden die im Antrag angesetzten Stunden als angemessen angesehen und zeitmäßig nicht eingekürzt.
Insgesamt wurden somit ...... Stunden für die Tätigkeit im vorläufigen Gläubigerausschuss bis zur Abhaltung der ersten Gläubigerversammlung als erstattungsfähig angesehen.
Beantragt wurde ein Stundensatz von 80,00 EUR.
Vorliegend wird im Rahmen der Gesamtabwägung ein Stundensatz von 80,00 EUR für die Tätigkeiten, die einer rechtlichen Prüfung und Würdigung unterliegen als angemessen erachtet. Das Gericht hat hierbei Aspekte wie die berufliche Qualifikation, jedoch auch die individuelle Beanspruchung des Mitgliedes des Gläubigerausschusses im beantragten Zeitraum für die Festsetzung des Stundensatzes herangezogen.
Es wurde eine komplexe Unternehmensveräußerung vom vorläufigen Gläubigerausschuss begleitet und abgestimmt.
Mit der Kassenprüfung wurde durch den vorläufigen Gläubigerausschuss ein externer Prüfer beauftragt.
Darüberhinaus wurden vom Gläubigerausschussmitglied gem. § 18 Abs. 1 InsVV die Festsetzung der anteiligen Auslagen für die Haftpflichtversicherung des Gläubigerausschusses und die von Ausschuss beauftragte Kassenprüfung beantragt. Diese Auslagen sind entstanden, dem Verfahrensumfang angemessen und aus der Akte belegbar. Der Anteil des Gläubigerausschussmitgliedes an den Auslagen beträgt 1/3.
Die beantragten Auslagen waren entsprechend festzusetzen.
Zusätzlich ist die von dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, §§ 18 Abs.2, 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 564 IN 193/21 · CkdPack GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 193/21
- Wirksam am
- 18.03.2022
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 200723
{...
}
{...
}
Der Insolvenzverwalter wird angewiesen, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen und an das Mitglied des Gläubigerausschusses auszuzahlen.
Gründe:
Über das Vermögen der Schuldnerin wurde am 29.04.2021 das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg zum Insolvenzverwalter bestellt.
Mit Beschluss vom 29.04.2021 wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss gem. § 67 InsO, bestehend aus den Mitgliedern Bundesagentur für Arbeit, vertr. d. Frau Katrin Steffan, der GbR Wiedel + Partner, vertr.d. Herrn Andreas Wiedel und dem Rechtsanwalt Heiko Schaefer bestellt.
Gemäß § 73 InsO i.V.m. § 17 Abs.2 InsVV haben die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit. Die Festsetzung erfolgt gem. §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 1 InsO.
Vorliegend war über den Antrag des Mitgliedes des Gläubigerausschusses GbR Wiedel + Partner, vertr. d. Herrn Andreas Wiedel vom 15.02.2022 und 03.03.2022 zu entscheiden.
Grundsätzlich bemisst sich die Vergütung des Gläubigerausschussmitgliedes gem. §§ 73 Abs. 1 S 2 InsO, 17 InsVV nach Zeitaufwand und dem Umfang der jeweiligen Tätigkeit des Mitgliedes des Gläubigerausschusses.
Gemäß § 17 Abs. 1 InsVV beträgt der Stundensatz der Vergütung regelmäßig zwischen 50 und 300 EUR. Die bloße Größe und Bedeutung eines insolventen Unternehmens ist hierbei nicht ausschlaggebend. Vielmehr muss sich die Größe und Bedeutung des insolventen Unternehmens in der Leistung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes niederschlagen, vgl. LG Aurich, ZInsO 2013, 631.
Bei der Prüfung des Zeitaufwandes finden alle Zeiten, die im Zusammenhang mit der Ausschusstätigkeit stehen, Berücksichtigung. Hierbei werden die im Antrag angesetzten Stunden als angemessen angesehen und zeitmäßig nicht eingekürzt.
Insgesamt wurden somit ........ für die Tätigkeit im vorläufigen Gläubigerausschuss bis zur Abhaltung der ersten Gläubigerversammlung als erstattungsfähig angesehen.
Beantragt wurde ein Stundensatz von 80,00 EUR.
Vorliegend wird im Rahmen der Gesamtabwägung ein Stundensatz von 80,00 EUR für die Tätigkeiten, die einer rechtlichen Prüfung und Würdigung unterliegen als angemessen erachtet. Das Gericht hat hierbei Aspekte wie die berufliche Qualifikation, jedoch auch die individuelle Beanspruchung des Mitgliedes des Gläubigerausschusses im beantragten Zeitraum für die Festsetzung des Stundensatzes herangezogen.
Es wurde eine komplexe Unternehmensveräußerung vom vorläufigen Gläubigerausschuss begleitet und abgestimmt.
Mit der Kassenprüfung wurde durch den vorläufigen Gläubigerausschuss ein externer Prüfer beauftragt.
Darüberhinaus wurden vom Gläubigerausschussmitglied gem. § 18 Abs. 1 InsVV die Festsetzung der anteiligen Auslagen für die Haftpflichtversicherung des Gläubigerausschusses und die von Ausschuss beauftragte Kassenprüfung beantragt. Diese Auslagen sind entstanden, dem Verfahrensumfang angemessen und aus der Akte belegbar. Der Anteil des Gläubigerausschussmitgliedes an den Auslagen beträgt 1/3.
Die beantragten Auslagen waren entsprechend festzusetzen.
Zusätzlich ist die von dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, §§ 18 Abs.2, 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 200723 HRB 200723: Ckdpack GmbH, Hann. Münden, Tonlandstraße 2, 34346 Hann. Münden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Forderungsprüfung 564 IN 193/21 · CkdPack GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 193/21
- Wirksam am
- 29.04.2021
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 200723
532/564 IN 193/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CkdPack GmbH, Tonlandstraße 2,
34346 Hann. Münden, Amtsgericht Göttingen , HRB 200723
vertreten durch den Geschäftsführer Gerhard Hahn
vertreten durch den Geschäftsführer Arun Modgil
- wurde am 29.04.2021 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219
Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 47782 31 Telefax: 0351 47782 44
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
25.05.2021 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines
Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur
Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Montag, 05.07.2021, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Dresden anberaumt auf Montag, 05.07.2021, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301,
Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
532 IN 193/21 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 29.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 564 IN 193/21 · CkdPack GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 193/21
- Wirksam am
- 16.02.2021
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 200723
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der CkdPack GmbH,
Tonlandstraße 2, 34346 Hann. Münden, Amtsgericht Göttingen , HRB 200723
vertreten durch den Geschäftsführer Gerhard Hahn
vertreten durch den Geschäftsführer Arun Modgil
ergeht am 15.02.2021 nachfolgende Entscheidung:
1. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, gegenüber der
Darlehensgeberin (Fa. Knüppel Verpackung GmbH & Co KG) Verbindlichkeiten mit
dem Rang von Masseverbindlichkeiten gem. § 55 Abs. 2 InsO zu Lasten der
späteren Insolvenzmasse in Form eines Massedarlehens mit dem in vorliegendem
Beschluss beigefügter Anlage 1 beschriebenen Inhalt zum Zwecke der Fortführung
des Geschäftsbetriebes zu begründen. Diese Ermächtigung ist begrenzt auf einen
Gesamtbetrag von maximal 80 000 Euro (in Worten: achtzigtausend Euro).
2. Der Schuldnerin wird die Verfügungsbefugnis über das sich aus Ziffer 1
ergebende Darlehen einschließlich etwaiger Gegenleistungsansprüche entzogen und
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.
3. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat im Falle einer Antragsrücknahme, der
Abweisung des Antrags mangels Masse oder der Verwerfung des Antrags als
unzulässig die nach Ziffer 1 begründeten Verbindlichkeiten vor Aufhebung seiner
Bestellung aus dem vorläufig verwalteten Vermögen zu berichtigen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem
Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf
der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher
zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der
Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen
deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn
die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die
Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
532 IN 193/21 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 16.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 200723 HRB 200723: Ckdpack GmbH, Hann. Münden, Tonlandstraße 2, 34346 Hann. Münden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden (Az: 532 IN 193/21) vom 27.01.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zu…
Insolvenzbekanntmachung 564 IN 193/21 · CkdPack GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 193/21
- Wirksam am
- 28.01.2021
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 200723
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der CkdPack GmbH,
Tonlandstraße 2, 34346 Hann. Münden, Amtsgericht Göttingen , HRB 200723
vertreten durch den Geschäftsführer Gerhard Hahn
vertreten durch den Geschäftsführer Arun Modgil
- wurde am 27.01.2021 um 16:00 Uhr Uhr Dr. Nils Freudenberg,
Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 Dresden, Telefon geschäftlich 0351 47782
31, Website www.tiefenbacher.de, Telefax 0351 47782 44 zu dem vorläufigen
Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es
sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die
Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
532 IN 193/21 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 28.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 200723 HRB 200723:Ckdpack GmbH, Hann. Münden, Tonlandstraße 2, 34346 Hann. Münden.Die Gesellschafterversammlung vom 21.05.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital; Stammeinlage) und mit…
HRB 200723 Ckdpack GmbH, Hann. Münden, Tonlandstraße 2, 34346 Hann. Münden.Bestellt als Geschäftsführer: Modgil, Arun, Mississauga/Kanada, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesell…
HRB 200723 Ckdpack GmbH, Hann. Münden, Tonlandstraße 2, 34346 Hann. Münden.Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000…
HRB 200723 Ckdpack GmbH, Hann. Münden, Tonlandstraße 2, 34346 Hann. Münden.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.11.2008. Gegenstand: Entwicklung und Herstellung von und der Handel mit Verp…
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