HRA 85632

City-Tech GmbH & Co KG

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

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Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2024-05-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-05-05

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 1542 IN 585/17 · City-Tech GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 585/17
Wirksam am
05.08.2026
Registerbezug
München, HRA 85632
1542 IN 585/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

City-Tech GmbH & Co. KG, vertreten durch d. Direktor, Neuhauser Straße 2, 80331 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 85632
- Schuldnerin -

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 85632 HRA 85632: City-Tech GmbH & Co KG, München, Neuhauser Straße 2, 80331 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 29.6.2017 (Az. 1542 IN 585/17) das Insolvenz…
HRA 85632: City-Tech GmbH & Co KG, München, Neuhauser Straße 2, 80331 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 29.6.2017 (Az. 1542 IN 585/17) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
Veränderungen
HRA 85632 City-Tech GmbH & Co KG, München, Neuhauser Straße 2, 80331 München. Prokura erloschen: Mayer, Christian, Neubiberg, *XX.XX.XXXX.
City-Tech GmbH & Co KG, München, Neuhauser Straße 2, 80331 München. Prokura erloschen: Mayer, Christian, Neubiberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 85632 City-Tech GmbH & Co KG, München, Neuhauser Straße 2, 80331 München.Geschäftsanschrift: Neuhauser Straße 2, 80331 München. Einzelprokura: Mayer, Christian, Neubiberg, *XX.XX.XXXX.
City-Tech GmbH & Co KG, München, Neuhauser Straße 2, 80331 München.Geschäftsanschrift: Neuhauser Straße 2, 80331 München. Einzelprokura: Mayer, Christian, Neubiberg, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRA 85632 City-Tech GmbH & Co KG, München (Neuhauser Str. 2, 80331 München, Vertrieb von Telekommunikationsgeräten aller Art nebst Zubehör.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt ei…
City-Tech GmbH & Co KG, München (Neuhauser Str. 2, 80331 München, Vertrieb von Telekommunikationsgeräten aller Art nebst Zubehör.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: A-Tech München Handelsgesellschaft für Kommunikationstechnik mbH, München (Amtsgericht München, HRB 97819), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.