HRA 49902

City-Markt GmbH & Co. KG Lebensmittelmärkte

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-04-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-29 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Veränderungen
HRA 49902 B HRA 49902 B: City-Markt GmbH & Co. KG Lebensmittelmärkte, Berlin, Friedrichstraße 142, 10117 Berlin. Persönlich haftender Gesellschafter: 2. Halbig, Pascal, *XX.XX.XXXX, Schönefeld; von der Vertretung ausges…
HRA 49902 B: City-Markt GmbH & Co. KG Lebensmittelmärkte, Berlin, Friedrichstraße 142, 10117 Berlin. Persönlich haftender Gesellschafter: 2.
Halbig, Pascal, *XX.XX.XXXX, Schönefeld; von der Vertretung ausgeschlossen
Veränderungen
HRA 49902 B HRA 49902 B: City-Markt GmbH & Co. KG Lebensmittelmärkte, Berlin, Friedrichstraße 142, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.07.2014 u…
HRA 49902 B: City-Markt GmbH & Co. KG Lebensmittelmärkte, Berlin, Friedrichstraße 142, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.07.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage einen Teil ihres Vermögens, nämlich den Teilbetrieb des Edeka-City Marktes und des Lindt-Shops am Bahnhof Südkreuz auf die S2K Food Store GmbH & Co. KG, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 49854 B), übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Neueintragungen
HRA 49902 B HRA 49902 B: City-Markt GmbH & Co. KG Lebensmittelmärkte, Berlin, Friedrichstraße 142, 10117 Berlin. Firma: City-Markt GmbH & Co. KG Lebensmittelmärkte; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:…
HRA 49902 B: City-Markt GmbH & Co. KG Lebensmittelmärkte, Berlin, Friedrichstraße 142, 10117 Berlin. Firma: City-Markt GmbH & Co. KG Lebensmittelmärkte; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Friedrichstraße 142, 10117 Berlin; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: 1.
City-Markt Verwaltungs GmbH, Berlin
(Amtsgericht Charlottenburg, HRB 159824 B); Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der City-Markt GmbH Lebensmittelmärkte mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 47793 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 30.07.2014. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.