HRB 119482
City Glanz GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Strahlenbergerstraße 123, 63067 Offenbach am MainGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt am Main
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 18.10.2024
- Datenstand
- 2025-10-09
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
George Tataru
Rodenbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
AE_Bau GmbH slowenischen Rechts
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Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- DISKUS Vierhundertachtundsiebzigste Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH Frankfurt am Main
Gegenstand des Unternehmens
die Durchführung von Arbeiten im Bereich Gebäude- und Unterhaltsreinigung, Glasreinigung, Grundreinigung, Küchendienste, Hausmeisterservice, Auftragsvermittlung, Facility Management, Grünpflege, Garten- und Landschaftspflege, Landschaftsbau und Winterdienst, sowie die Durchführung von Bauhilfsarbeiten wie Beseitigung von Bauwerken, Abbruch-, Transport- und Logistikarbeiten sowie Zugangskontrolle.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 8 IN 466/23 · City Glanz GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 466/23
- Wirksam am
- 27.10.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 119482
Geschäftsnummer: 8 IN 466/23 Am 24.10.2025 um 09:34 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der City Glanz GmbH, Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119482),
vertreten durch:
1. Özgür Güngör, Zum Stausee 3, 63679 Schotten, (Geschäftsführer),
2. Abdülkerim Kiziltunc, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt Insolvenzverw., Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 0069900192060, Fax: +4969900192089, E-Mail: Fatma.Kreft@tbs-insolvenzverwalter.de, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden.
Anmeldefrist: 17.12.2025.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main wird ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen und zur Beschlussfassung über:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Absatz 3 InsO),
- die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem. § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz1 InsO).
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) insbesondere:
- wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
- wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
- wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 05.01.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftlich Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem schriftlichen Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Bei Anträgen gemäß § 160 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn Einwände innerhalb der oben genannten Frist nicht erhoben werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 24.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Restschuldbefreiung 8 IN 466/23 · City Glanz GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 466/23
- Wirksam am
- 24.10.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 119482
24.10.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 466/23
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
City Glanz GmbH, Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119482),
vertreten durch:
1. Özgür Güngör, Zum Stausee 3, 63679 Schotten, (Geschäftsführer),
2. Abdülkerim Kiziltunc, (Geschäftsführer),
wird heute, am 24.10.2025 um 09:34 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Von der Durchführung eines Schuldenbereinigungsplanverfahrens ist gemäß § 306 Abs. 1 S. 3 InsO abgesehen worden.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt Insolvenzverw., Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 0069900192060, Fax: +4969900192089, E-Mail: Fatma.Kreft@tbs-insolvenzverwalter.de
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird der Insolvenzverwalterin übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Die Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Mit diesem Verfahren 8 IN 146/24 verbunden. Das Verfahren 8 IN 466/23 führt.
Begründung:
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens der Sachverständigen Rechtsanwältin Fatma Kreft vom 23.10.2025.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 466/23 · City Glanz GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 466/23
- Wirksam am
- 01.08.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 119482
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 31.07.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 119482 HRB 119482: City Glanz GmbH, Frankfurt am Main, Strahlenbergerstraße 123, 63067 Offenbach am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Keskin, Mustafa, Istanbul / Türkei, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführerin:…
HRB 119482 HRB 119482: City Glanz GmbH, Frankfurt am Main, Strahlenbergerstraße 123, 63067 Offenbach am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Keskin, Mustafa, Istanbul / Türkei, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; …
HRB 119482 HRB 119482: City Glanz GmbH, Frankfurt am Main, Hanauer Vorstadt 27, 63450 Hanau. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Strahlenbergerstraße 123, 63067 Offenbach am Main.
HRB 119482 HRB 119482: City Glanz GmbH, Frankfurt am Main, Hanauer Vorstadt 27, 63450 Hanau. Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Ne…
HRB 119482 HRB 119482: City Glanz GmbH, Frankfurt am Main, c/o Özgür Güngör, Friedrich-Ebert-Straße 4, 63477 Maintal. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Hanauer Vorstadt 27, 63450 Hanau.
HRB 119482 HRB 119482: DISKUS Vierhundertachtundsiebzigste Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, c/o Petra Urban, Hornungsbergstraße 23, 97845 Neustadt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.…
HRB 119482 HRB 119482: DISKUS Vierhundertachtundsiebzigste Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, c/o Petra Urban, Hornungsbergstraße 23, 97845 Neustadt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. G…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.