HRB 25695

CIC Creative Internet Consulting GmbH

Amtsgericht Darmstadt · Hessen

aktuell 16 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Stubenwald-Allee 21 a, 64625 Bensheim

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bensheim
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
09.02.2021
Datenstand
2025-10-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Daniel Haier

Hasborn

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-22

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Wartung und der Vertrieb von EDV-Software und -anwendungen, insbesondere von Content Management Systemen für Reiseveranstalter, und damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

16
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 9 IN 646/20 · CIC Creative Internet Consulting GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 646/20
Wirksam am
14.09.2026
Registerbezug
Darmstadt, HRB 25695
9 IN 646/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CIC Creative Internet Consulting GmbH, Stubenwald-Allee 21a, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 25695), vertr. d.: Daniel Haier, Auf der Eichelsbach 15, 54533 Hasborn, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 22.10.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis .
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 11.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 646/20 · CIC Creative Internet Consulting GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 646/20
Wirksam am
14.09.2026
Registerbezug
Darmstadt, HRB 25695
9 IN 646/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CIC Creative Internet Consulting GmbH, Stubenwald-Allee 21a, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 25695), vertr. d.: Daniel Haier, Auf der Eichelsbach 15, 54533 Hasborn, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin festgesetzt auf:

1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 75 % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag

Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Die Vergütung der Insolvenzverwalterin wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8, 10 InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 186.741,68 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR.

Darüber hinaus macht die Insolvenzverwalterin Zuschläge für die folgenden Tatbestände geltend:

- ungeordnetes Belegwesen
- obstruktive Geschäftsleitung
- Komplexe Prüfungen im Zusammenhang 25 % mit dem Verdacht einer "Firmenbestattung"

Gemäß Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV, 4. Auflage, § 3 InsVV RndNr. 78 können grundsätzlich für jeden einzelnen Tatbestand, welche nach Ansicht des Gerichts alle im Verfahren begründet wurden, Zuschläge geltend gemacht werden.

In der Gesamtschau ist der beantragte Zuschlag von 75% dem vorliegenden Mehraufwand angemessen und war daher wie beantragt festzusetzen.

Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann die Insolvenzverwalterin zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt.

Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von der Insolvenzverwalterin zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 11.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 9 IN 646/20 · CIC Creative Internet Consulting GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 646/20
Wirksam am
14.09.2026
Registerbezug
Darmstadt, HRB 25695
9 IN 646/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CIC Creative Internet Consulting GmbH, Stubenwald-Allee 21a, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 25695), vertr. d.: Daniel Haier, Auf der Eichelsbach 15, 54533 Hasborn, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Die Insolvenzverwalterin hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 657.228,29 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 73.780,99 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 11.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 646/20 · CIC Creative Internet Consulting GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 646/20
Wirksam am
01.07.2026
Registerbezug
Darmstadt, HRB 25695
Geschäfts-Nr. 9 IN 646/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CIC Creative Internet Consulting GmbH, Stubenwald-Allee 21a, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 25695), vertr. d.: Daniel Haier, Auf der Eichelsbach 15, 54533 Hasborn, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 22.07.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 01.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 646/20 · CIC Creative Internet Consulting GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 646/20
Wirksam am
01.07.2026
Registerbezug
Darmstadt, HRB 25695
9 IN 646/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CIC Creative Internet Consulting GmbH, Stubenwald-Allee 21a, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 25695), vertr. d.: Daniel Haier, Auf der Eichelsbach 15, 54533 Hasborn, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts ergänzend festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X
EUR Gesamtbetrag

Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sylvia Rhein, Rhein Rechtsanwälte PartGmbB, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim, Tel.: 06251/86867-0, Fax: 06251/86867-11, E-Mail: info@rhein-rechtsanwaelte.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 23.12.2020 angeordnet. Mit Beschluss vom 30.06.2021 wurde die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin auf insgesamt 4.805,15 € festgesetzt.

Vorliegend kam es zu einer Änderung der Berechnungsgrundlage welche mehr als 20% abweicht und gemäß § 11 Abs. 2 InsVV rechtzeitig angezeigt wurde. In der Folge ist gemäß § 63 Abs. 3 Satz 4 InsO die bereits erfolgte Festsetzung zu korrigieren.
Aufgrund der neuen Berechnungsgrundlage berechnet sich die Vergütung nun wie folgt:

Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 23.12.2020 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.

Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 39.592,35 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.

Zusätzlich wurden bereits mit Beschluss vom 30.06.2021 Zuschläge auf die Vergütung in Höhe von 30 % gewährt. Insoweit wird Bezug genommen auf den Beschluss vom 30.06.2026. Diese Zuschläge werden weiterhin als angemessen angesehen und sind der Vergütung zuzurechnen.

Die Auslagen waren gem. § 8 InsVV festzusetzen.

Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 01.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 646/20 · CIC Creative Internet Consulting GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 646/20
Wirksam am
05.03.2026
Registerbezug
Darmstadt, HRB 25695
9 IN 646/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CIC Creative Internet Consulting GmbH, Stubenwald-Allee 21a, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 25695), vertr. d.: Daniel Haier, Auf der Eichelsbach 15, 54533 Hasborn, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete und vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 08.04.2026. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 04.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 646/20 · CIC Creative Internet Consulting GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 646/20
Wirksam am
01.07.2021
Registerbezug
Darmstadt, HRB 25695
9 IN 646/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CIC Creative Internet Consulting GmbH, Stubenwald-Allee 21a, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 25695), vertr. d.: Daniel Haier, Auf der Eichelsbach 15, 54533 Hasborn, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X
EUR Gesamtbetrag

Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sylvia Rhein, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim, Tel.: 06251/86867-0, Fax: 06251/86867-11 wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 23.12.2020 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin besonders vergütet. Ihm steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 12.116,01 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.

Der Insolvenzverwalterin ist ein erheblicher Mehraufwand entstanden, da der Schuldner sich obstruktiv verhielt, die vorhandenen Unterlagen unvollständig und unsortiert waren und ein erheblicher Aufwand betrieben werden musste um das Vermögen und eventuelle Anfechtungsmöglichkeiten zu ermitteln. Insgesamt wird daher ein Zuschlag von 30% als angemessen angesehen.

Die Auslagen waren gem. § 8 InsVV festzusetzen.

Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 30.06.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 646/20 · CIC Creative Internet Consulting GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 646/20
Wirksam am
28.05.2021
Registerbezug
Darmstadt, HRB 25695
9 IN 646/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CIC Creative
Internet Consulting GmbH, Stubenwald-Allee 21a, 64625 Bensheim (AG Darmstadt,
HRB 25695), vertr. d.: Daniel Haier, Auf der Eichelsbach 15, 54533 Hasborn,
(Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin die Festsetzung der Vergütung
und Auslagen für das vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten
Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 25.06.2021. Der
Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden.

Amtsgericht Darmstadt, 28.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 25695 HRB 25695: CIC Creative Internet Consulting GmbH, Bensheim, Stubenwald-Allee 21 a, 64625 Bensheim. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 25695: CIC Creative Internet Consulting GmbH, Bensheim, Stubenwald-Allee 21 a, 64625 Bensheim. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 646/20 · CIC Creative Internet Consulting GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 646/20
Wirksam am
01.02.2021
Registerbezug
Darmstadt, HRB 25695
9 IN 646/20: Über das Vermögen der CIC Creative Internet Consulting GmbH,
Stubenwald-Allee 21a, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 25695), vertr. d.:
Daniel Haier, Auf der Eichelsbach 15, 54533 Hasborn, (Geschäftsführer), ist am
01.02.2021 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Sylvia Rhein, Rudolf-Diesel-Straße 24,
64625 Bensheim, Tel.: 06251/86867-0, Fax: 06251/86867-11, E-Mail:
info@rhein-rechtsanwaelte.de.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus
Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.02.2021 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 08.04.2021, 10:00 Uhr, Saal 14, 1.
OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der
angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, oder die Veräußerung des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

Hinweise:

· Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 01.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 646/20 · CIC Creative Internet Consulting GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 646/20
Wirksam am
28.12.2020
Registerbezug
Darmstadt, HRB 25695
Geschäfts-Nr.: 9 IN 646/20 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der CIC Creative Internet Consulting GmbH, Stubenwald-Allee 21a, 64625 Bensheim
(AG Darmstadt, HRB 25695), vertr. d.: Daniel Haier, Auf der Eichelsbach 15,
54533 Hasborn, (Geschäftsführer), ist am 23.12.2020 um 15:00 Uhr gegen die
Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zur vorläufigen
Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Sylvia Rhein, Rudolf-Diesel-Straße 24,
64625 Bensheim, Tel.: 06251/86867-0, Fax: 06251/86867-11 bestellt worden.

Amtsgericht Darmstadt, 23.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 25695 HRB 25695: CIC Creative Internet Consulting GmbH, Bensheim, Stubenwald-Allee 21 a, 64625 Bensheim. Bestellt als Geschäftsführer: Haier, Daniel, Hasborn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befu…
HRB 25695: CIC Creative Internet Consulting GmbH, Bensheim, Stubenwald-Allee 21 a, 64625 Bensheim. Bestellt als Geschäftsführer: Haier, Daniel, Hasborn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 25695 HRB 25695: CIC Creative Internet Consulting GmbH, Bensheim, Stubenwald-Allee 21 a, 64625 Bensheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Carsten, Bargteheide, *XX.XX.XXXX.
HRB 25695: CIC Creative Internet Consulting GmbH, Bensheim, Stubenwald-Allee 21 a, 64625 Bensheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Carsten, Bargteheide, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 25695 HRB 25695: CIC Creative Internet Consulting GmbH, Bensheim, Europa-Allee 5, 64625 Bensheim. Geschäftsanschrift: Stubenwald-Allee 21 a, 64625 Bensheim.
HRB 25695: CIC Creative Internet Consulting GmbH, Bensheim, Europa-Allee 5, 64625 Bensheim. Geschäftsanschrift: Stubenwald-Allee 21 a, 64625 Bensheim.
Veränderungen
HRB 25695 HRB 25695: CIC Creative Internet Consulting GmbH, Bensheim, Europa-Allee 5, 64625 Bensheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Faradi, Steffen, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Carsten, …
HRB 25695: CIC Creative Internet Consulting GmbH, Bensheim, Europa-Allee 5, 64625 Bensheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Faradi, Steffen, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Carsten, Bargteheide, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 25695 HRB 25695: CIC Creative Internet Consulting GmbH, Bensheim, Europa-Allee 5, 64625 Bensheim. Geschäftsanschrift: Europa-Allee 5, 64625 Bensheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Graichen, Michael, Bensheim, *XX.XX…
HRB 25695: CIC Creative Internet Consulting GmbH, Bensheim, Europa-Allee 5, 64625 Bensheim. Geschäftsanschrift: Europa-Allee 5, 64625 Bensheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Graichen, Michael, Bensheim, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.