VR 1951

Christophorus-Schule Mühltal e.V.

Amtsgericht Darmstadt · Hessen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Mühltal

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Registerdaten

Sitz
Mühltal
Datenstand
2024-12-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-25

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Heilpädagogische Werkgemeinschaft Christophorus e.V. Mühltal
  2. Christophorus-Schule - Heilpädagogische Schule mit Werkstufe e.V. Mühltal
  3. Schulverein Heilpädagogische Schulen Mühltal e.V. Mühltal

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 1951 VR 1951: Schulverein Heilpädagogische Schulen Mühltal e.V., Mühltal (Rheinstraße 46, 64367 Mühltal). Der Verein hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.06…
VR 1951: Schulverein Heilpädagogische Schulen Mühltal e.V., Mühltal (Rheinstraße 46, 64367 Mühltal). Der Verein hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 07.06.2018 Teile seines Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Lukas Schule, Mühltal e.V. mit Sitz in Mühltal (AG Darmstadt, VR 84066) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.