HRB 27039
Christophorus Kranken- und Rettungsdienst gemeinnützige GmbH
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Mülheim an der Ruhr
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Registerdaten
- Sitz
- Mülheim an der Ruhr
- Datenstand
- 2024-04-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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HRB 27039 HRB 27039: Christophorus Kranken- und Rettungsdienst gemeinnützige GmbH, Mülheim an der Ruhr, Schillerstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.…
HRB 27039: Christophorus Kranken- und Rettungsdienst gemeinnützige GmbH, Mülheim an der Ruhr, Schillerstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.03.2014. Geschäftsanschrift: Schillerstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr. 1. Die GmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Der Zweck der Gesellschat ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Beteiligung am Katastrophenschutz, die Mitwirkung an der ärztlichen Versorgung bei Notständen und im Rettungsdienst sowie die diesbezügliche Aufklärung und Ausbildung der Bevölkerung. Dieses Ziel wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung und Verbesserung des Krankentransport- und Rettungswesens und der Sanitärhilfsdienste in der Bundesrepublik Deutschland sowie der Aufstellung und Ausrüstung von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes. Die Gesellschaft wird die Zusammenarbeit der in diesen Bereichen tätigen Organisationen fördern, die Aus- und Weiterbildung des Personals verbessern und Mithilfe bei der Erhaltung und Neugründung der Organisationen leisten, die für eine Verbesserung des Gesundheitswesens in diesen Bereichen eintreten. 3. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Sie kann Zwiegniederlassungen errichten und andere branchengleiche oder branchenähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. 4. Insbesondere gehören zur Aufgabe der Gesellschaft: a) der Transport von Behinderten, Kranken, Notfall- und Intensivpatienten, insbesondere auch im Bereich des Flugrettungswesens, b) Durchführung von sozialen Diensten, c) Mitarbeit im Blutspendedienst, d) Transport von menschlichem Blut, menschlichen Transplantaten, Muttermilch etc., e) Absicherung von Veranstaltungen (z. B. Sanitätsbetreuung), f) Trägerschaft oder Beteiligung an der Trägerschaft des nicht öffentlichen privaten Hilfsfunks. 5. Mittel der Gesellschaft dürfen ausschließlich zur Förderung des Gesellschaftszwecks verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch sonst keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem satzungsmäßigen Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 27.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Trösken, Carsten, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels des Christophorus Kranken- und Rettungsdienst e.V., Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, VR 51188) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.03.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.