HRA 7081
Christoph Lind e. K.
Geschlossenes Registerblatt 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Marktheidenfeld
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Registerdaten
- Sitz
- Marktheidenfeld
- Datenstand
- 2025-09-20
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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3 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Verteilungsverzeichnis IN 2/20 · Lind, Christoph Albert · Insolvenzgericht Würzburg
- Insolvenzgericht
- Würzburg
- Aktenzeichen
- IN 2/20
- Wirksam am
- 08.09.2026
- Registerbezug
- Würzburg, HRA 7081
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Christoph Albert Lind Inhaber der Christoph Lind e.K.
findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Nach Anzeige durch den Insolvenzverwalter sind verfügbar 96.488,64 EUR Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 352.781,99 EUR Forderungen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Würzburg -Insolvenzgericht- zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
mitgeteilt durch Herrn Rechtsanwalt Metoja als Insolvenzverwalter
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht -, 08.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin IN 2/20 · Lind, Christoph Albert · Insolvenzgericht Würzburg
- Insolvenzgericht
- Würzburg
- Aktenzeichen
- IN 2/20
- Wirksam am
- 08.09.2026
- Registerbezug
- Würzburg, HRA 7081
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lind Christoph Albert, geboren am XX.XX.XXXX, Georg-Mayr-Straße 24, 97828 Marktheidenfeld
Inhaber der Christoph Lind e.K., Marktheidenfeld, Registergericht: Amtsgericht Würzburg Register-Nr.: HRA 7081
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hornig Rechtsanwälte, Schützenstraße 24, 96047 Bamberg, Gz.: 564/24
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Entscheidung der Gläubigerversammlung, dem Treuhänder die Überwachung der Erfüllung der schuldnerischen Obliegenheiten zu übertragen
- Entscheidung über eine abweichende Vergütungsregelung
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 12.10.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung (mit Begründung und Glaubhaftmachung)
- sowie Anträge auf Übertragung der oben bezeichneten Aufgaben auf den Treuhänder und eine abweichende Vergütungsregelung hierfür
- Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters
- Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Würzburg
Ottostr. 5
97070 Würzburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 07.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 2/20 · Lind, Christoph Albert · Insolvenzgericht Würzburg
- Insolvenzgericht
- Würzburg
- Aktenzeichen
- IN 2/20
- Wirksam am
- 29.05.2026
- Registerbezug
- Würzburg, HRA 7081
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lind Christoph Albert, geboren am XX.XX.XXXX, Georg-Mayr-Straße 24, 97828 Marktheidenfeld
Inhaber der Christoph Lind e.K., Marktheidenfeld, Registergericht: Amtsgericht Würzburg Register-Nr.: HRA 7081
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hornig Rechtsanwälte, Schützenstraße 24, 96047 Bamberg, Gz.: 564/24
1. Die Prüfung der bis 18.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 22-35 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 28.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 7081 HRA 7081: Christoph Lind e. K., Marktheidenfeld, Bronnbacher Straße 17, 97828 Marktheidenfeld. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Wertheimer Straße 26, 97828 Marktheidenfeld.
HRA 7081 HRA 7081:Christoph Lind e. K., Marktheidenfeld, Schützenhausstraße 4, 97828 Marktheidenfeld.Geschäftsanschrift: Bronnbacher Straße 17, 97828 Marktheidenfeld.
HRA 7081 Christoph Lind e. K., Marktheidenfeld, Schützenhausstraße 4, 97828 Marktheidenfeld. (Die Verwaltung von Eisdielen.). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Schützenhausstraße 4, 97828 Marktheid…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.