HRB 132837

Christian Gambs Fahrzeuglackierung und Karosseriebau GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Unterschleißheim

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Registerdaten

Sitz
Unterschleißheim
Datenstand
2024-12-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-27

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Gambs Fahrzeuglackierung GmbH München
  2. Christian Gambs Fahrzeuglackierung und Karosseriebau GmbH Garching

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1501 IN 507/26 · Christian Gambs Fahrzeuglackierung und Karosseriebau GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 507/26
Wirksam am
27.07.2026
Registerbezug
München, HRB 132837
1501 IN 507/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Christian Gambs Fahrzeuglackierung und Karosseriebau GmbH, Siemensstraße 9-11, 85716 Unterschleißheim, vertreten durch die Geschäftsführer Gambs Christian Andreas und Miccoli Patrick
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 132837
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte wwp Wallner Weiß, Graf-Adolf-Platz 1-2, 40213 Düsseldorf

1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird am 22.07.2026 aufgehoben.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl
Nymphenburger Straße 5, 80335 München
Telefon: +49(89)3090586-0, Fax: +49(89)3090586-10
advo@ra-dr-beck.de
bestellt.
3. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
4. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Absatz 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.

Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 4 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.

Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 132837 Christian Gambs Fahrzeuglackierung und Karosseriebau GmbH, Garching, Landkreis München, Schleißheimer Str. 63, 85748 Garching. Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2013 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der…
Christian Gambs Fahrzeuglackierung und Karosseriebau GmbH, Garching, Landkreis München, Schleißheimer Str. 63, 85748 Garching. Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2013 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Unterschleißheim, Landkreis München. Geschäftsanschrift: Siemensstraße 9, 85716 Unterschleißheim.
Veränderungen
HRB 132837 Gambs Fahrzeuglackierung GmbH, München (Schleißheimer Str. 63, 85748 Garching). Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der…
Gambs Fahrzeuglackierung GmbH, München (Schleißheimer Str. 63, 85748 Garching). Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Christian Gambs Fahrzeuglackierung und Karosseriebau GmbH. Neuer Sitz: Garching, Landkreis München. Neuer Gegenstand: Lackieren von Fahrzeugen aller Art, Karosseriebau, An- und Verkauf von Fahrzeugen aller Art, Vermittlung von Mietfahrzeugen. Einzelprokura: Bekir, Manuela, München, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.