VR 41005
Chorgemeinschaft 2012 Worms-Horchheim e.V./ Männergesangverein 1855 und Gesangverein Sängerbund 1880
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Worms
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Registerdaten
- Sitz
- Worms
- Rechtsform
- eingetragener Verein (e.V.)
- Letzte Eintragung
- 28.09.2023
- Datenstand
- 2025-09-21
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Angelika Kosubek
Worms
Ernst Jakob Holzmann
Worms
Markus Holzmann
Worms
Pia Weil
Worms
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist insofern eingeschränkt als für ein Rechtsgeschäft, das den Betrag von 250,00 EUR übersteigt, die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich ist.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum Zeitstrahl
SI
lokal vorhanden
Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-21 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 41005 Chorgemeinschaft 2012 Worms-Horchheim e.V./ Männergesangverein 1855 und Gesangverein Sängerbund 1880, Worms (Röntgenstraße 27, 67551 WormsEntstanden durch Übernahme des Vermögens des "Männergesangverein 1855…
Chorgemeinschaft 2012 Worms-Horchheim e.V./ Männergesangverein 1855 und Gesangverein Sängerbund 1880, Worms (Röntgenstraße 27, 67551 WormsEntstanden durch Übernahme des Vermögens des "Männergesangverein 1855 Worms-Horchheim" mit Sitz in Worms-Horchheim (Amtsgericht Mainz, VR 10642) und des "Gesangverein Sängerbund 1880" mit Sitz in Worms-Horchheim (Amtsgericht Mainz, VR 10638) als Ganzes im Wege der Verschmelzung zur Neugründung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen der übertragenden Vereine vom 18.06.2012.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.