VR 722759
ChorForum Ludwigsburg e.V.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Ludwigsburg
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Registerdaten
- Sitz
- Ludwigsburg
- Rechtsform
- eingetragener Verein (e.V.)
- Letzte Eintragung
- 10.03.2020
- Datenstand
- 2025-09-21
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Christa Schmitt
Ludwigsburg
Franz-Stephan Müller
Benningen am Neckar
Hannelore Bolzhauser
Ludwigsburg
Klaus-Peter Runzer
Ludwigsburg
Allgemeine Vertretungsregelung
- Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorstand Chorleben, der 2. Vorstand Veranstaltungen, der 3. Vorstand Finanzen und der 4. Vorstand Öffentlichkeitsarbeit. Sie vertreten jeweils einzeln.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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VÖ
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Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum Zeitstrahl
SI
lokal vorhanden
Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-21 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 722759 VR 722759: ChorForum Ludwigsburg e.V., Ludwigsburg (Cannstatter Straße 10, 71642 Ludwigsburg). Der Verein (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Verschmelzung des Vereins "MGV 1825 Ludwigsburg e…
VR 722759: ChorForum Ludwigsburg e.V., Ludwigsburg (Cannstatter Straße 10, 71642 Ludwigsburg). Der Verein (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Verschmelzung des Vereins "MGV 1825 Ludwigsburg e.V. Gemischter Chor", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart VR 200003) und des Vereins "Chorvereinigung Ludwigsburg", Ludwigsburg (Amtsgericht VR 200353) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.09.2016 (Verschmelzung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.