HRB 101419

Chic-Hairstyling & Cosmetic GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Schönebeck (Elbe)

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Registerdaten

Sitz
Schönebeck (Elbe)
Datenstand
2024-03-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-09

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Chic-Hairsteyling & Cosmetic GmbH Schönebeck
  2. Chic-Hairstyling & Cosmetic GmbH Schönebeck

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 340 IN 22/24 (361) · Chic-Hairstyling & Cosmetic GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 22/24 (361)
Wirksam am
07.07.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 101419
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Chic-Hairstyling & Cosmetic GmbH, Moskauer Straße 16, 39218 Schönebeck (Elbe), Erbringen von handwerklichen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Friseurkunst, der Kosmetikberatung und Fußpflege (AG Stendal, HRB 101419), vertr. d.: Kerstin Podas, An der Arche 3a, 39218 Schönebeck (Elbe), (Liquidatorin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die a) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse, d) Prüfungstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, erfolgt im schriftlichen Verfahren. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wird der 12.08.2026 bestimmt. Schlussbericht, Schlussrechnung und Schlussverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt nach Anzeige des Insolvenzverwalters 115.181,75 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag in Höhe von 0,00 EUR zur Verfügung. Auf die Ausschlussfristen und Wirkungen der §§ 189, 190 Insolvenzordnung wird ausdrücklich hingewiesen. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
- 340 IN 22/24 (361) - (06.07.2026)

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 340 IN 22/24 (361) · Chic-Hairstyling & Cosmetic GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 22/24 (361)
Wirksam am
05.06.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 101419
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Chic-Hairstyling & Cosmetic GmbH, Moskauer Straße 16, 39218 Schönebeck (Elbe), Erbringen von handwerklichen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Friseurkunst, der Kosmetikberatung und Fußpflege (AG Stendal, HRB 101419), vertr. d.: Kerstin Podas, An der Arche 3a, 39218 Schönebeck (Elbe), (Liquidatorin), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

- 340 IN 22/24 (361) - (29.04.2026)

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 340 IN 22/24 (361) · Chic-Hairstyling & Cosmetic GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 22/24 (361)
Wirksam am
31.03.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 101419
340 IN 22/24 (361): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Chic-Hairstyling & Cosmetic GmbH, Moskauer Straße 16, 39218 Schönebeck (Elbe), Erbringen von handwerklichen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Friseurkunst, der Kosmetikberatung und Fußpflege (AG Stendal, HRB 101419), vertr. d.: Kerstin Podas, An der Arche 3a, 39218 Schönebeck (Elbe), (Liquidatorin), ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wird ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 28.04.2026. Die Tabelle, die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Magdeburg, 25.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 340 IN 22/24 (361) · Chic-Hairstyling & Cosmetic GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 22/24 (361)
Wirksam am
21.06.2024
Registerbezug
Stendal, HRB 101419
Geschäfts-Nr.: 340 IN 22/24 (361). In dem Insolvenzverfahren Chic-Hairstyling & Cosmetic GmbH, Moskauer Straße 16, 39218 Schönebeck (Elbe), Erbringen von handwerklichen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Friseurkunst, der Kosmetikberatung und Fußpflege (AG Stendal, HRB 101419), vertr. d.: Kerstin Podas, An der Arche 3a, 39218 Schönebeck (Elbe), (Liquidatorin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

Amtsgericht Magdeburg, 20.06.2024.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 22/24 (361) · Chic-Hairstyling & Cosmetic GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 22/24 (361)
Wirksam am
05.03.2024
Registerbezug
Stendal, HRB 101419
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Chic-Hairstyling & Cosmetic GmbH, Moskauer Straße 16, 39218 Schönebeck (Elbe), Erbringen von handwerklichen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Friseurkunst, der Kosmetikberatung und Fußpflege (AG Stendal, HRB 101419), vertr. d.: 1. Kerstin Podas, An der Arche 3a, 39218 Schönebeck (Elbe), (Liquidatorin), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO mit Schriftsatz vom 01.03.2024 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
- 340 IN 22/24 (361) - (05.03.2024)

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 340 IN 22/24 (361) · Chic-Hairstyling & Cosmetic GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 22/24 (361)
Wirksam am
29.02.2024
Registerbezug
Stendal, HRB 101419
Amtsgericht Magdeburg: Am 29.02.2024 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Chic-Hairstyling & Cosmetic GmbH, Moskauer Straße 16, 39218 Schönebeck (Elbe), Erbringen von handwerklichen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Friseurkunst, der Kosmetikberatung und Fußpflege (AG Stendal, HRB 101419),
vertreten durch:
1. Kerstin Podas, An der Arche 3a, 39218 Schönebeck (Elbe), (Liquidatorin),

Verfahrensbevollmächtigte der Vertreterin zu 1.:
Rechtsanwältin Franziska Jahn, Richard-Wagner-Straße 4 a, 39106 Magdeburg. Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Kaufmann André Schirrmeister, Ankerstraße 3a, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/ 2308811, Fax: 0345/ 2308888, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schirrmeister.de. Das Verfahren wird mündlich geführt (§ 5 InsO). Anmeldefrist: 28.03.2024. Gläubigerversammlung: Am Donnerstag, 25.04.2024, 10:00 Uhr, Saal 24, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg , eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO) sowie über die in den §§ 35, 66, 100, 149, 157, 159, 160, 162, 163, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten: Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Rechnungs- bzw. Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 149 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, dass die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO), eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), verbunden gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 InsO). Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
- 340 IN 22/24 (361) - (29.02.2024)

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 22/24 (361) · Chic-Hairstyling & Cosmetic GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 22/24 (361)
Wirksam am
05.02.2024
Registerbezug
Stendal, HRB 101419
340 IN 22/24 (361): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Chic-Hairstyling & Cosmetic GmbH, Moskauer Straße 16, 39218 Schönebeck (Elbe), Erbringen von handwerklichen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Friseurkunst, der Kosmetikberatung und Fußpflege (AG Stendal, HRB 101419), vertr. d.: 1. Kerstin Podas, An der Arche 3a, 39218 Schönebeck (Elbe), (Liquidatorin), ist am 05.02.2024 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Kaufmann André Schirrmeister, Ankerstraße 3a, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/ 2308811, Fax: 0345/ 2308888, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schirrmeister.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde / Beschwerde kann auch - bzw. muss in den von § 130 d ZPO erfassten Fällen - als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/ Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO (in der ab dem 01.01.2018 geltenden Fassung) beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

Amtsgericht Magdeburg, 05.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 101419 HRB 101419: Chic-Hairstyling & Cosmetic GmbH, Schönebeck (Elbe), Moskauer Str. 16, 39218 Schönebeck (Elbe). Allgemeine Vertretungsregelung und besondere Vertretungsbefugnis von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 F…
HRB 101419: Chic-Hairstyling & Cosmetic GmbH, Schönebeck (Elbe), Moskauer Str. 16, 39218 Schönebeck (Elbe). Allgemeine Vertretungsregelung und besondere Vertretungsbefugnis von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 FamFG als unrichtig gekennzeichnet. Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Liquidator: Podas, Kerstin, Schönebeck, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 101419 HRB 101419: Chic-Hairstyling & Cosmetic GmbH, Schönebeck (Elbe), Moskauer Str. 16, 39218 Schönebeck (Elbe). Bestellt: Geschäftsführer: Podas, Kerstin, Schönebeck, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der …
HRB 101419: Chic-Hairstyling & Cosmetic GmbH, Schönebeck (Elbe), Moskauer Str. 16, 39218 Schönebeck (Elbe). Bestellt: Geschäftsführer: Podas, Kerstin, Schönebeck, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Pflug, Annerose, Schönebeck (Elbe), *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 101419 HRB 101419: Chic-Hairstyling & Cosmetic GmbH, Schönebeck (Elbe), Pfännerstaße 19, 39218 Schönebeck (Elbe). Geschäftsanschrift: Moskauer Str. 16, 39218 Schönebeck (Elbe).
HRB 101419: Chic-Hairstyling & Cosmetic GmbH, Schönebeck (Elbe), Pfännerstaße 19, 39218 Schönebeck (Elbe). Geschäftsanschrift: Moskauer Str. 16, 39218 Schönebeck (Elbe).
Veränderungen
HRB 101419 HRB 101419:Chic-Hairstyling & Cosmetic GmbH, Schönebeck, Pfännerstaße 19, 39218 Schönebeck (Elbe).Von Amts wegen geändert: Neuer Sitz: Schönebeck (Elbe). Prokura infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens erl…
HRB 101419:Chic-Hairstyling & Cosmetic GmbH, Schönebeck, Pfännerstaße 19, 39218 Schönebeck (Elbe).Von Amts wegen geändert: Neuer Sitz: Schönebeck (Elbe). Prokura infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens erloschen: Gräfe, Kerstin, Schönebeck OT Ranies, *XX.XX.XXXX; Podas, Kerstin, Schönebeck, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 07.07.2015 (Az.: 340 IN 270/15 (341)) das Insolvenzverfahren eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 270/15 (341) · Chic-Hairstyling & Cosmetic GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 270/15 (341)
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Stendal, HRB 101419

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 270/15 (341) · Chic-Hairstyling & Cosmetic GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 270/15 (341)
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Stendal, HRB 101419

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 101419 HRB 101419:Chic-Hairstyling & Cosmetic GmbH, Schönebeck, Pfännerstaße 19, 39218 Schönebeck (Elbe).Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kosa, Ursula, Schönebeck (Elbe), *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Gräfe, Kerstin, …
HRB 101419:Chic-Hairstyling & Cosmetic GmbH, Schönebeck, Pfännerstaße 19, 39218 Schönebeck (Elbe).Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kosa, Ursula, Schönebeck (Elbe), *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Gräfe, Kerstin, Schönebeck OT Ranies, *XX.XX.XXXX; Podas, Kerstin, Schönebeck, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 101419 Chic-Hairstyling & Cosmetic GmbH, Schönebeck, Pfännerstaße . 19, 39218 Schönebeck. Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 30.700,00 EUR auf 100.000,00 EUR und die …
Chic-Hairstyling & Cosmetic GmbH, Schönebeck, Pfännerstaße . 19, 39218 Schönebeck. Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 30.700,00 EUR auf 100.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Pfännerstaße 19, 39218 Schönebeck (Elbe). Personenbezogene Daten ergänzt: Geschäftsführer: Kosa, Ursula, Schönebeck (Elbe), *XX.XX.XXXX; Pflug, Annerose, Schönebeck (Elbe), *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.