HRB 24159

Chemie Contract Service GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Genthin

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Registerdaten

Sitz
Genthin
Datenstand
2024-04-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-06

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 7 IN 26/19 · Chemie Contract Service GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 26/19
Wirksam am
16.07.2024
Registerbezug
Stendal, HRB 24159
7 IN 26/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Chemie Contract Service GmbH, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin (AG Stendal, HRB 24159), vertr. d.: Michael Peter Norbert Rohweder, Bickbüschen 51, 23843 Bad Oldesloe, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Stendal zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Mark Zeuner, c/o TURNER Rechtsanwälte, Drehbahn 9, D 20354 Hamburg, Tel.: 040-350169-0, Fax: 040-350169-15, E-Mail: hamburg@turner-legal.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 1.632.903,96 EUR. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 2.813.814,66 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Stendal, 10.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 7 IN 26/19 · Chemie Contract Service GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 26/19
Wirksam am
03.06.2024
Registerbezug
Stendal, HRB 24159
7 IN 26/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Chemie Contract Service GmbH, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin (AG Stendal, HRB 24159), vertr. d.: Michael Peter Norbert Rohweder, Bickbüschen 51, 23843 Bad Oldesloe, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Stendal eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 252 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 13.05.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 3.053.227,09 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Gemäß Entscheidung des BGH vom 11.05.2006 - IX ZB 249/04 wird unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer vorzunehmenden Angemessenheitsbetrachtung ein Gesamtzuschlag in Höhe von 252 % für die Erschwernisse wegen des obstruktiven Schuldners, komplexe, besonders gelagerte Rechtsprobleme, die Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten, die Betriebsfortführung sowie Sanierungsbemühungen, Personalangelegenheiten (Lohnabrechnungen, Insolvenzgeld, Verhandlungen mit dem Betriebsrat), die Erschwernisse durch den hohen Jahresumsatz der Schuldnerin sowie die Ermittlung und Verfolgen einer Vielzahl von Anfechtungsansprüchen. festgesetzt.

Nach Ansicht des Gerichtes ist der Mehraufwand des Insolvenzverwalters durch den gewährten Gesamtzuschlag abgegolten.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 296,80 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 106 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Stendal, 31.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 26/19 · Chemie Contract Service GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 26/19
Wirksam am
14.03.2024
Registerbezug
Stendal, HRB 24159
7 IN 26/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Chemie Contract Service GmbH, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin (AG Stendal, HRB 24159), vertr. d.: Michael Peter Norbert Rohweder, Bickbüschen 51, 23843 Bad Oldesloe, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.04.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Stendal, 13.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 26/19 · Chemie Contract Service GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 26/19
Wirksam am
31.01.2022
Registerbezug
Stendal, HRB 24159
7 IN 26/19: In dem Insolvenzverfahren Chemie Contract Service GmbH, Fritz-Henkel-Str. 8, 39307 Genthin (AG Stendal, HRB 24159), vertr. d.: Michael Peter Norbert Rohweder, Bickbüschen 51, 23843 Bad Oldesloe, (Geschäftsführer), wird Termin zur besonderen Anhörung im schriftlichen Verfahren bestimmt auf: Dienstag, den 22.02.2022.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Stendal, 31.01.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 26/19 · Chemie Contract Service GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 26/19
Wirksam am
30.06.2021
Registerbezug
Stendal, HRB 24159
7 IN 26/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Chemie Contract Service GmbH, Fritz-Henkel-Str. 8, 39307 Genthin (AG Stendal, HRB 24159), vertr. d.: Michael Peter Norbert Rohweder, Bickbüschen 51, 23843 Bad Oldesloe, (Geschäftsführer), wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf:
Mittwoch, den 21.07.2021, 11:00 Uhr, Saal 112, Amtsgericht Stendal,
Justizzentrum "Albrecht der Bär", Scharnhorststraße 40, 39576 Stendal.
Tagesordnung:
1. Zustimmung der Gläubiger zum Abschluss eines Vergleiches mit Herrn Joscha Jost zu bestmöglichen Konditionen zur Abgeltung aller etwaig bestehenden Ansprüche der Masse gegen diesen.
2. Zustimmung der Gläubiger zum Abschluss eines Vergleiches mit Herrn Michael Peter Norbert Rohweder zur Abgeltung aller etwaig bestehenden gegenseitigen Ansprüche. Zur Abgeltung der Ansprüche soll ein Betrag in Höhe von 287.500,00 EUR an die Insolvenzmasse gezahlt werden.
3. Zustimmung der Gläubiger zum Abschluss eines Vergleiches mit Herrn Igor Kuznetsov zur Abgeltung aller etwaig bestehenden gegenseitigen Ansprüche. Zur Abgeltung der Ansprüche soll ein Betrag in Höhe von 50.000,00 EUR an die Insolvenzmasse gezahlt werden.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Stendal, 29.06.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 26/19 · Chemie Contract Service GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 26/19
Wirksam am
20.01.2021
Registerbezug
Stendal, HRB 24159
7 IN 26/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Chemie Contract
Service GmbH, Fritz-Henkel-Str. 8, 39307 Genthin (AG Stendal, HRB 24159),
vertr. d.: Michael Peter Norbert Rohweder, Bickbüschen 51, 23843 Bad Oldesloe,
(Geschäftsführer), wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im
schriftlichen Verfahren bestimmt auf:

11.02.2021.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:

Zustimmung der Gläubiger zum Abschluss eines Vergleiches mit der BVB Immobilien
GmbH und der Gemini Holding GmbH zur Abgeltung der Anfechtungsansprüche
gegenüber der BVB Immobilien GmbH. Zur Abgeltung der Ansprüche soll von der
Gemini Holding GmbH ein Betrag in Höhe von 80.000,00 EUR an die Insolvenzmasse
gezahlt werden.

Hinweis:

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160
InsO gelten als erteilt, auch wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist.

Stendal, 20.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 7 IN 26/19 · Chemie Contract Service GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 26/19
Wirksam am
28.04.2020
Registerbezug
Stendal, HRB 24159
7 IN 26/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Chemie Contract
Service GmbH, Fritz-Henkel-Str. 8, 39307 Genthin (AG Stendal, HRB 24159),
vertr. d.: Michael Peter Norbert Rohweder, Bickbüschen 51, 23843 Bad Oldesloe,
(Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Es wurden Zuschläge für die Übernahme
und Fortführung des Geschäftsbetriebes, die Sanierungsbemühungen, für
Arbeitnehmerangelegenheiten (Vorfinanzierung Insolvenzgeld, Gespräche mit dem
Betriebsrat, Prüfung der Möglichkeiten einer Beschäftigungs- und
Qualifizierungsgesellschaft)

und für den Mehraufwand durch die Anordnung des Zustimmungsvorbehaltes gewährt.
Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in
der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Stendal eingesehen
werden.

Amtsgericht Stendal, 28.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 24159 HRB 24159: Chemie Contract Service GmbH, Genthin, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 01.06.2019 (Az. 7 IN 26/19) das Ins…
HRB 24159: Chemie Contract Service GmbH, Genthin, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 01.06.2019 (Az. 7 IN 26/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 26/19 · Chemie Contract Service GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 26/19
Wirksam am
03.06.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 24159
7 IN 26/19: Über das Vermögen der Chemie Contract Service GmbH,
Fritz-Henkel-Str. 8, 39307 Genthin (AG Stendal, HRB 24159), vertr. d.: Michael
Peter Norbert Rohweder, Bickbüschen 51, 23843 Bad Oldesloe, (Geschäftsführer),
ist am 01.06.2019 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Mark Zeuner, c/o TURNER
Rechtsanwälte, Drehbahn 9, D 20354 Hamburg, Tel.: 040-350169-0, Fax:
040-350169-15.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 10.07.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 31.07.2019, 11:00 Uhr, Saal 112,
Justizzentrum "Albrecht der Bär", Scharnhorststraße 40, 39576 Stendal eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal -
Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann ab dem 1. Januar 2018 auch als elektronisches Dokument, das
für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu
muss die Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4
ZPO (in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung) beschriebenen sicheren
Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.
Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der
Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen
Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum
Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu
entnehmen.

Amtsgericht Stendal, 01.06.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 26/19 · Chemie Contract Service GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 26/19
Wirksam am
01.03.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 24159
7 IN 26/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Chemie
Contract Service GmbH, Fritz-Henkel-Str. 8, 39307 Genthin (AG Stendal, HRB
24159), vertr. d.: Michael Peter Norbert Rohweder, Bickbüschen 51, 23843 Bad
Oldesloe, (Geschäftsführer),

ist der Beschluss über die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 27.02.2019
wegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit insgesamt berichtigt worden.
Anstelle des allgemeinen Verfügungsverbotes sollte nur ein Zustimmungsvorbehalt
angeordnet werden. Das allgemeine Verfügungsverbot wird aufgehoben.

Der Beschluss wird deshalb wie folgt neu gefasst:

Es ist am 27.02.2019 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Mark Zeuner, c/o TURNER
Rechtsanwälte, Drehbahn 9, D 20354 Hamburg, Tel.: 040-350 16 90, Fax: 040 350
16 915 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal -
Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann ab dem 1. Januar 2018 auch als elektronisches Dokument, das
für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu
muss die Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4
ZPO (in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung) beschriebenen sicheren
Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.
Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der
Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen
Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum
Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu
entnehmen.

Amtsgericht Stendal, 01.03.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 26/19 · Chemie Contract Service GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 26/19
Wirksam am
27.02.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 24159
7 IN 26/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Chemie
Contract Service GmbH, Fritz-Henkel-Str. 8, 39307 Genthin (AG Stendal, HRB
24159), vertr. d.: Michael Peter Norbert Rohweder, Bickbüschen 51, 23843 Bad
Oldesloe, (Geschäftsführer), ist am 27.02.2019 um Uhr ein allgemeines
Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Prof. Dr. Mark Zeuner, c/o TURNER Rechtsanwälte, Drehbahn 9, D
20354 Hamburg, Tel.: 040-350 16 90, Fax: 040 350 16 915 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal -
Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann ab dem 1. Januar 2018 auch als elektronisches Dokument, das
für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu
muss die Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4
ZPO (in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung) beschriebenen sicheren
Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.
Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der
Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen
Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum
Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu
entnehmen.

Amtsgericht Stendal, 27.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 24159 HRB 24159: Chemie Contract Service GmbH, Genthin, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin. Prokura erloschen: Brouers, Dirk, Alsdorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 24159: Chemie Contract Service GmbH, Genthin, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin. Prokura erloschen: Brouers, Dirk, Alsdorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 24159 HRB 24159: Chemie Contract Service GmbH, Genthin, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin. Bestellt: Geschäftsführer: Rohweder, Michael Peter Norbert, Bad Oldesloe, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit…
HRB 24159: Chemie Contract Service GmbH, Genthin, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin. Bestellt: Geschäftsführer: Rohweder, Michael Peter Norbert, Bad Oldesloe, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Jost, Joscha Peter, Worms, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 24159 HRB 24159: Chemie Contract Service GmbH, Genthin, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin. Einzelprokura: Brouers, Dirk, Alsdorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 24159: Chemie Contract Service GmbH, Genthin, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin. Einzelprokura: Brouers, Dirk, Alsdorf, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 24159 HRB 24159: Chemie Contract Service GmbH, Genthin, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.07.2014. Die Gesellschafterversammlung vom 22.02.201…
HRB 24159: Chemie Contract Service GmbH, Genthin, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.07.2014. Die Gesellschafterversammlung vom 22.02.2017 hat die Änderung des § 1 (Firma, bisher 'Alberto Dulcini GmbH', und Sitz, bisher Düsseldorf, Amtsgericht Düsseldorf HRB 73081) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung, Lohnfertigung, Verarbeitung und der Vertrieb von Waschmitteln, Reinigungsmitteln und Körperpflegeartikeln sowie die Vornahme aller diesem Zweck unmittelbar oder mittelbar dienenden Geschäfte sowie der Handel mit chemischen Erzeugnissen aller Art und deren Import und Export. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Jost, Joscha Peter, Worms, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.