HRB 18182
checkstone survey technologies GmbH
aktuell 14 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Mozartstraße 10, 04107 LeipzigGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Leipzig
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 04.04.2022
- Datenstand
- 2025-10-21
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Lars Richter
Leipzig
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- market focus group GmbH Leipzig
Gegenstand des Unternehmens
a) Sämtliche Analysen und Leistungen, die geeignet sind, Serviceverbesserungen beim Kunden durchzusetzen, insbesondere der Einsatz von Instrumenten, wie zum Beispiel Mystery Shopping, Testdiebstahl, Storechecks, Mystery.Calling, Servicechecks, Swot-Analysen, Wettbewerbsvergleiche und ähnliche Instrumente, b) Kundenbefragungen und Nachkontaktbefragungen, c) Coaching, Training und Weiterbildung von Führungskräften und Mitarbeitern, d) Programmierung von Software, speziell für Leistungen die unter a) und b) abgebildet sind, e) Lizenzierung von Software wie unter d) abgebildet sind, f) Marketing-, Marktforschungs- und Qualitätssicherungsberatung.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 405 IN 86/22 · checkstone survey technologies GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 86/22
- Wirksam am
- 13.04.2023
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 18182
Aktenzeichen: 405 IN 86/22
Die um 39 % erhöhte Regelvergütung des Sachwalters wurde per Beschluss am 12.04.2023 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR. Dieser Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Leipzig zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet bis zu einem Beschwerdewert von 200,00 € die befristete Rechtspflegererinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG bzw. ab 200,01 € die sofortige Beschwerde nach § 567 ZPO statt.
Ein Rechtsmittel ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Das Rechtsmittel wird durch Einreichung einer Rechtsmittelschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Ein Rechtsmittel kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Das Rechtsmittel soll begründet werden.
Ein Rechtsmittel kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss:
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen
oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130 a Abs. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können aufgerufen werden über folgendes Internetportal:
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 86/22 · checkstone survey technologies GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 86/22
- Wirksam am
- 20.03.2023
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 18182
Aktenzeichen: 405 IN 86/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der checkstone survey technologies GmbH, Mozartstraße 10, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 18182
vertreten durch den Geschäftsführer Lars Richter
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer der Schuldnerin, Herrn Lars Richter, gemäß vorliegendem Entwurf (S. Bl. 1023 ff d.A.) zur Abgeltung sämtlicher im Raum stehender Anfechtungsansprüche durch Zahlung einer Vergleichssumme über insgesamt 28.800 €, zahlbar in monatlichen Raten á 800 €
beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf: Dienstag, 04.04.2023, 10:00 Uhr, Dienstzimmer 037, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 86/22 · checkstone survey technologies GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 86/22
- Wirksam am
- 06.04.2022
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 18182
Aktenzeichen: 405 IN 86/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der checkstone survey technologies GmbH, Mozartstraße 10, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 18182
vertreten durch den Geschäftsführer Lars Richter
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 04.04.2022 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Björn Frische, Augustusplatz 9, 04109 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 21672 392, Telefax: 0341 21672 332, Email geschäftlich: Bjoern.Frische@cms-hs.com
schriftlich geltend zu machen.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 18182 HRB 18182: checkstone survey technologies GmbH, Leipzig, Mozartstraße 10, 04107 Leipzig. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Forderungsprüfung 405 IN 86/22 · checkstone survey technologies GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 86/22
- Wirksam am
- 01.04.2022
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 18182
Aktenzeichen: 405 IN 86/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der checkstone survey technologies GmbH, Mozartstraße 10, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 18182
vertreten durch den Geschäftsführer Lars Richter
- wurde am 01.04.2022 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Björn Frische, Augustusplatz 9, 04109 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 21672 392 Telefax: 0341 21672 332 Email geschäftlich: Bjoern.Frische@cms-hs.com
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 20.05.2022 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|die Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO,
|die Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO)
|die Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO),
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Dienstag, 21.06.2022, 13:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Dienstag, 21.06.2022, 13:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 18182 HRB 18182: checkstone survey technologies GmbH, Leipzig, Mozartstraße 10, 04107 Leipzig. Berichtigung von Amts wegen: Es wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist nicht aufgelöst.
HRB 18182 HRB 18182: checkstone survey technologies GmbH, Leipzig, Mozartstraße 10, 04107 Leipzig. Berichtigung von Amts wegen: Es wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist nicht aufgelöst.
HRB 18182 HRB 18182: checkstone survey technologies GmbH, Leipzig, Mozartstraße 10, 04107 Leipzig. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
HRB 18182 HRB 18182: checkstone survey technologies GmbH, Leipzig, Dohnanyistraße 28, 04103 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: nunmehr Mozartstraße 10, 04107 Leipzig. Änderung Wohnort Geschäftsführer: Richter, …
HRB 18182 HRB 18182: checkstone survey technologies GmbH, Leipzig, Mozartstraße 10, 04107 Leipzig. Berichtigung Wohnort zu lfd.Nr. 9 Spalte 4 b), von Amts wegen: Geschäftsführer: Richter, Lars, Leipzig, *XX.XX.XXXX, e…
HRB 18182 HRB 18182: checkstone survey technologies GmbH, Leipzig, Dohnanyistraße 28, 04103 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Löbert, Steffen, Leipzig, *XX.XX.XXXX.
HRB 18182 HRB 18182: checkstone survey technologies GmbH, Leipzig, Dohnanyistraße 28, 04103 Leipzig. Bestellt: Geschäftsführer: Löbert, Steffen, Leipzig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im …
HRB 18182 checkstone survey technologies GmbH, Leipzig, Dohnanyistraße 28, 04103 Leipzig.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Resch, Klaus, Leipzig, *XX.XX.XXXX.
HRB 18182 checkstone survey technologies GmbH, Leipzig (Dohnanyistraße 28, 04103 Leipzig). Die Gesellschafterversammlung vom 03.01.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 30.000,00 EUR auf 60.000,00 EUR und die Neu…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.