HRB 5602

Charlotte Baur Formschaumtechnik GmbH

Amtsgericht Memmingen · Bayern

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Ifenstr. 2, 87719 Mindelheim

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Mindelheim
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
05.02.2020
Datenstand
2025-10-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

David Spitzer

Mindelheim

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-26

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Herstellung und Vertrieb von Schaumstoffformteilen und anderen Kunststoffbauteilen, welche auch im Verbund mit anderen Werkstoffen zusammen oder getrennt hergestellt und vertrieben werden.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 165/19 · Charlotte Baur Formschaumtechnik GmbH · Insolvenzgericht Memmingen
Insolvenzgericht
Memmingen
Aktenzeichen
1 IN 165/19
Wirksam am
24.07.2025
Registerbezug
Memmingen, HRB 5602
1 IN 165/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Charlotte Baur Formschaumtechnik GmbH, Ifenstraße 2, 87719 Mindelheim, vertreten durch den Geschäftsführer Dr.rer.nat. Spitzer David
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 5602
- Schuldnerin -

erlässt das Amtsgericht Memmingen am 24.07.2025 folgenden

Beschluss

1.
Auf Antrag des Verwalters wird Termin zur Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren bestimmt, § 5 Abs. 2 InsO. Zur Zulässigkeit einer Abstimmung im schriftlichen Verfahren vgl. Braun/Bünning/Beyer InsO § 160 Rn. 7, Haberzettl, Rpfleger 2019, S. 240.

Tagesordnung:

Zustimmung zum Vergleich mit dem Geschäftsführer Dr. David Spitzer zur Erledigung aller Ansprüche gegen den Geschäftsführer gegen Zahlung von EUR 160.000,00 und Verzicht auf alle Ansprüche gegen die Schuldnerin.

Einwendungen gegen den Vergleich können von Insolvenzgläubigern innerhalb einer Frist von 5 Wochen ab Beschlussdatum schriftlich erhoben werden. Binnen der gleichen Frist kann ein Antrag gestellt werden, nicht im schriftlichen Verfahren, sondern in einem Termin abzustimmen. Stellungnahmen, die nach dem genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.

Hinweis gem. § 160 Abs. 1 InsO: Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

2.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, diesen Beschluss an alle Insolvenzgläubiger zuzustellen und einen entsprechenden Zustellnachweis dem Gericht zu übersenden.

Memmingen, 24.07.2025 Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5602 HRB 5602: Charlotte Baur Formschaumtechnik GmbH, Mindelheim, Ifenstr. 2, 87719 Mindelheim. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Memmingen vom 31.01.2020 (Az. 1 IN 165/19) d…
HRB 5602: Charlotte Baur Formschaumtechnik GmbH, Mindelheim, Ifenstr. 2, 87719 Mindelheim. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Memmingen vom 31.01.2020 (Az. 1 IN 165/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 165/19 · Charlotte Baur Formschaumtechnik GmbH · Insolvenzgericht Memmingen
Insolvenzgericht
Memmingen
Aktenzeichen
1 IN 165/19
Wirksam am
31.01.2020
Registerbezug
Memmingen, HRB 5602
1 IN 165/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

Charlotte Baur Formschaumtechnik GmbH, Ifenstraße 2, 87719 Mindelheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Dr.rer.nat. Spitzer David, Ahornallee 100,
87719 Mindelheim
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRB 5602
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Schaumstoffformteilen und anderen
Kunststoffbauteilen

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 31.01.2020 um 08.00 Uhr eröffnet.

2. Der bestehende Gläubigerausschuss wird beibehalten, § 67 Abs. 1 InsO.
Bestehend aus den Mitgliedern: - Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim,
St.-Josef-Kirchplatz 6-8, 87700 Memmingen - Bundesagentur für Arbeit München,
Kapuzinerstraße 26, 80337 München - BMW AG, Knorrstraße 147, 80788 München -
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, IG BCE, Karlstr. 12, 86150
Augsburg

3. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis
Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf
Telefon: +49(211)936718-0
Telefax: +49(211)936718-99
Email: nan@anure.de

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 19.06.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die
Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2
(Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 10.03.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 130, EG, Buxacher Str. 6, Amtsgericht Memmingen

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.

6. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im
schriftlichen Verfahren.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.07.2020 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.

7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

8. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).

9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 05.11.2019 beim Insolvenzgericht Memmingen eingegangen.

Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 31.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 165/19 · Charlotte Baur Formschaumtechnik GmbH · Insolvenzgericht Memmingen
Insolvenzgericht
Memmingen
Aktenzeichen
1 IN 165/19
Wirksam am
29.11.2019
Registerbezug
Memmingen, HRB 5602
1 IN 165/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

Charlotte Baur Formschaumtechnik GmbH, Ifenstraße 2, 87719 Mindelheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Dr.rer.nat. Spitzer David, Ahornallee 100,
87719 Mindelheim
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRB 5602
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

erlässt das Amtsgericht Memmingen am 28.11.2019 folgenden

Beschluss

Folgende Fahrzeuge bzw. Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung
dürfen seitens der jeweiligen Leasinggeber beziehungsweise Vermieter weder
verwertet noch eingezogen werden:

Gegenstand: Ford Edge 2.0 TDCi
Kennzeichen: MN-FO 1901
Leasinggeber: ALD Autoleasing D GmbH
Vertragsnummer: 4150024

Gegenstand: Mercedes V 220 d ED/L
Kennzeichen: MN-YR 321
Leasinggeber: Mercedes Benz Leasing GmbH
Vertragsnummer: 50809454

Gegenstand: Mercedes E 400T d 4 MATIC
Kennzeichen: MN-V 5007
Leasinggeber: Mercedes Benz Leasing GmbH
Auftragsnummer: 0822663763

Gegenstand: Audi A5 SB 2.0 TDI
Kennzeichen: MN-PS 306
Leasinggeber: Audi Leasing Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH
Vertragsnummer: C460555

Gegenstand: Skoda Octavia C. RS GT 2
Kennzeichen: MN-SU 128
Leasinggeber: Skoda Leasing Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH
Vertragsnummer: C287228

Gegenstand: Volkswagen Passat Variant
Kennzeichen: MN-BL 2011
Leasinggeber: Volkswagen Leasing GmbH
Vertragsnummer: 2674642

Gegenstand: Hennecke PU Hochdruckraktionsgiessmaschine Micro Line 45/45 MX8
(Nr.: AF174-60387)
Leasinggeber: UniCredit Leasing GmbH
Vertragsnummer: 200145357

Gegenstand: SMB - 2 Effertz Brandschutztore
Vermieter: Würth Leasing GmbH & Co. KG
Vertragsnummer: 14022127-000

Gegenstand: 1 Ultrax 5056i MFP inkl. Zubehör, 2 HP Page Wide Managed P57750dw,
2 Ultrax P-5031Dn inkl. Zubehör
Vermieter: abcfinance GmbH
Vertragsnummer: 64111897

Gründe:

Das Gericht kann gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 Teilsatz 1 InsO
anordnen, dass Gegenstände, deren Aussonderung verlangt werden könnte, vom
Gläubiger nicht eingezogen werden dürfen und diese Gegenstände zur Fortführung
des Unternehmens des Schuldners eingesetzt werden können, soweit sie hierfür
von besonderer Bedeutung sind.
Zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes ist die Schuldnerin auf die
Fahrzeuge angewiesen. Darüber hinaus ist die Insolvenzschuldnerin
Leasingnehmerin einer Hennecke PU-Hochdruckreaktionsgiessmaschine Micro Line 45
/45 und Mieterin zweier SMB Effertz Brandschutztore, die zwingend für die
Fortführung des Geschäftsbetriebes erforderlich sind. Selbiges gilt
hinsichtlich der von der Schuldnerin gemieteten Drucker und Kopierer.
Der Fuhrpark der Schuldnerin besteht aus Leasingfahrzeugen.
Mit diesem Beschluss sind die Anforderungen der Rechtsprechung nach einer
individualisierende Anordnung erfüllt, vgl. BGH vom 03.12.2009, IX ZR 7/09.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Memmingen
Buxacher Str. 6
87700 Memmingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg
eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 165/19 · Charlotte Baur Formschaumtechnik GmbH · Insolvenzgericht Memmingen
Insolvenzgericht
Memmingen
Aktenzeichen
1 IN 165/19
Wirksam am
05.11.2019
Registerbezug
Memmingen, HRB 5602
1 IN 165/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

Charlotte Baur Formschaumtechnik GmbH, Ifenstraße 2, 87719 Mindelheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Dr.rer.nat. Spitzer David, Ahornallee 100,
87719 Mindelheim
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRB 5602
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

erlässt das Amtsgericht Memmingen am 05.11.2019 folgenden

Beschluss

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)

wird am 05.11.2019 um 11:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Nikolaos
Antoniadis, Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf, Telefon: +49(211)936718-0,
Telefax: +49(211)936718-99, Email: nan@anure.de.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen.
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu
erteilen, § 22 Abs. 3 InsO.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der
Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO
beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen.
Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die
Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

Es wird gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Halbsatz InsO angeordnet, dass Verfügungen
der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt bzw. einstweilen
eingestellt, § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO.
Gem. § 21 Abs. 2 InsO werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter folgende
Befugnisse übertragen: - Kassenführung - Eingehung von Verbindlichkeiten zu
Lasten der späteren Insolvenzmasse gegenüber Versorgungsunternehmen (Strom,
Wasser, Telefon, Internet); - Vorfinanzierung von Insolvenzgeld für die
Arbeitnehmer; weiter wird er zu der damit verbundenen Eingehung von
Verpflichtungen zu Lasten der späteren Insolvenzmasse ermächtigt.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vorläufige
Insolvenzverwalter wird beauftragt, den Beschluss an die Drittschuldner
zuzustellen.

Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 05.11.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5602 HRB 5602: Charlotte Baur Formschaumtechnik GmbH, Mindelheim, Ifenstr. 2, 87719 Mindelheim. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2017 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine E…
HRB 5602: Charlotte Baur Formschaumtechnik GmbH, Mindelheim, Ifenstr. 2, 87719 Mindelheim. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2017 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Gegenstand des Unternehmens, Stammkapital. Neuer Unternehmensgegenstand: Herstellung und Vertrieb von Schaumstoffformteilen und anderen Kunststoffbauteilen, welche auch im Verbund mit anderen Werkstoffen zusammen oder getrennt hergestellt und vertrieben werden. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.