HRB 40515
CGC-Cramer-PR im Gesundheitswesen und Consultant Beteiligungsgesellschaft mbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Rathausplatz 12-14, 65760 EschbornGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Eschborn
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 06.08.2014
- Datenstand
- 2025-09-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Klaus Schrage
Rüsselsheim
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenKerstin Depmer
Mainz
EinzelprokuraRegina Tschud
Frankfurt am Main
EinzelprokuraUwe Knop
Frankfurt am Main
EinzelprokuraAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- CGC - Cramer-PR im Gesundheitswesen und Consultant GmbH Frankfurt am Main
- CGC-Cramer-PR im Gesundheitswesen und Consultant Beteiligungsgesellschaft mbH Frankfurt am Main
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin der CGC-Cramer-PR im Gesundheitswesen und Consultant GmbH & Co. GesConsult KG, die die Beratung in allen Fragen der Kommunikation und des Marketing für Wirtschaftsunternehmen und Institutionen, insbesondere im Gesundheitswesen einschließlich der Beratung in Marktforschung, Personal, Akquisition, Fortbildung, gesundheitspolitischen und administrativen Angelegenheiten zum Gegenstand hat.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 810 IN 1026/25 C-16-9 · CGC-Cramer-PR im Gesundheitswesen und Consultant Beteiligungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1026/25 C-16-9
- Wirksam am
- 20.10.2026
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 40515
wird die Prüfung der bis zum 02.11.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Sachwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 16.11.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 20.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 810 IN 1026/25 C-16-9 · CGC-Cramer-PR im Gesundheitswesen und Consultant Beteiligungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1026/25 C-16-9
- Wirksam am
- 12.10.2026
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 40515
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Donnerstag, 29.10.2026, 13:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die Gläubiger werden darauf hingewiesen, dass das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 1-3 InsO gegen eine gerichtliche Planbestätigung (§ 248 InsO) nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
1. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat (§ 253 Abs. 2 Nr. 1 InsO)
2. gegen den Plan gestimmt hat (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 InsO)
3. glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann (§ 253 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Gemäß § 235 Abs. 3 InsO werden hiermit die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger, die Schuldnerin und deren Verfahrensbevollmächtigte sowie der Sachwalter geladen.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 810 IN 1026/25 C-16-9 · CGC-Cramer-PR im Gesundheitswesen und Consultant Beteiligungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1026/25 C-16-9
- Wirksam am
- 14.08.2026
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 40515
In dem Insolvenzverfahren
CGC-Cramer-PR im Gesundheitswesen und Consultant Beteiligungsgesellschaft mbH, Rathausplatz 12-14, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 40515)
werden für den vorläufigen Sachwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR xx
Auslagenpauschale: EUR xx
Umsatzsteuer: EUR xx
Summe: EUR xx
Gründe:
Der vorläufige Sachwalter erhält gemäß § 12 a InsVV in der Regel einen Bruchteil in Höhe von 25 % der Vergütung des Sachwalters. Diesem steht wiederum gemäß § 12 InsVV ein Bruchteil von 60 % der Vergütung des Insolvenzverwalters zu.
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 424.616,20 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EURxx.
Dem vorläufigen Sachwalter steht laut den obigen Ausführungen ein Bruchteil (Prozentsatz) der Vergütung des Insolvenzverwalters zu, der regelmäßig 15 % beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten.
Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Sachwalter in Anspruch genommen haben.
Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund des Aufwands der Fortführung des Geschäftsbetriebes, der Mitwirkung an der Insolvenzgeldvorfinanzierung, sowie des Mehraufwands bei den Ermittlungen der Beteiligungsstrukturen der Gesellschaft die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 25 % auf insgesamt 40 %.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR xx ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Sachwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 12a, 12, 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main
13.08.2026
- Insolvenzgericht -
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 810 IN 1026/25 C-16-9 · CGC-Cramer-PR im Gesundheitswesen und Consultant Beteiligungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1026/25 C-16-9
- Wirksam am
- 02.10.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 40515
vertreten durch:
Dr. Klaus Schrage, (Geschäftsführer), wurde am 01.10.2025 um 10:40 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Zum Sachwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Philip Konen, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 85 09 693 0, Fax: 069/ 85 09 693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 40515 HRB 40515:CGC-Cramer-PR im Gesundheitswesen und Consultant Beteiligungsgesellschaft mbH, Eschborn, Rathausplatz 12-14, 65760 Eschborn.Personenbezogene Daten geändert, nun: Einzelprokura: Tschud, Regina, Fran…
HRB 40515 CGC-Cramer-PR im Gesundheitswesen und Consultant Beteiligungsgesellschaft mbH, Eschborn, Rathausplatz 12-14, 65760 Eschborn.Einzelprokura: Depmer, Kerstin, Mainz, *XX.XX.XXXX; Knop, Uwe, Frankfurt am Main, *…
HRB 40515 CGC-Cramer-PR im Gesundheitswesen und Consultant Beteiligungsgesellschaft mbH, Eschborn, Rathausplatz 12-14, 65760 Eschborn.Geschäftsanschrift: Rathausplatz 12-14, 65760 Eschborn. Nicht mehr Geschäftsführer:…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.