HRB 211136

CG Plan GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Bismarckstraße 79, 10627 Berlin

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Berlin
Rechtsform
221110
Letzte Eintragung
11.09.2024
Datenstand
2025-06-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
285

Christiane Sachse-Schreiber

Weißenfels/OT Leißling

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
285

Stephan Kroll

Zwenkau

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
086

Ulf Graichen

Leipzig

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

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Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-25

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Brillant 3267. GmbH Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Die General- und Generalfachplanung für Immobilienprojekte sowie die Erbringung von allgemeinen Architekten- und Ingenieurleistungen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 3616 IN 3087/25 · CG Plan GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3616 IN 3087/25
Wirksam am
16.07.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 211136
3616 IN 3087/25

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
CG Plan GmbH, Bismarckstraße 79, 10627 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Ulf Graichen, ebenda
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 211136
- Schuldnerin -

Die mit Beschluss vom 04.06.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 15.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3616 IN 3087/25 · CG Plan GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3616 IN 3087/25
Wirksam am
04.06.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 211136
3616 IN 3087/25

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.

CG Plan GmbH, Bismarckstraße 79, 10627 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Ulf Graichen
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 211136
- Schuldnerin -

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 04.06.2026 um 09:40 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Oliver Sietz
Rankestraße 33, 10789 Berlin

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Der Schuldnerin ist insbesondere die Einziehung von Außenständen untersagt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen, eingehende Gelder und Schecks entgegenzunehmen sowie ein Insolvenzsonderkonto gemäß dem Urteil des BGH vom 07.02.2019 - Az. IX ZR 47/18 - für die spätere Insolvenzmasse einzurichten und zu führen.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an der Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) .
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Auskünfte bei Dritten - insbesondere bei Banken, Versicherungsgesellschaften, Behörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften - einzuholen. Er ist ferner ermächtigt, Grundbücher einzusehen, soweit diese Eintragungen bezüglich der Schuldnerin enthalten.
Die Ausfertigung dieses Beschlusses gilt als Nachweis der Bestallung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 211136 B HRB 211136 B: CG Plan GmbH, Berlin, Bismarckstraße 79, 10627 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Frick, Mathias; Nicht mehr Prokurist: 4. Sturm, Caroline
HRB 211136 B: CG Plan GmbH, Berlin, Bismarckstraße 79, 10627 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Frick, Mathias; Nicht mehr Prokurist: 4. Sturm, Caroline
Veränderungen
HRB 211136 B HRB 211136 B: CG Plan GmbH, Berlin, Bismarckstraße 79, 10627 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Preuss, Frank; Geschäftsführer: 5. Sachse-Schreiber, Christiane, *XX.XX.XXXX, Weißenfels OT Leißling; mit d…
HRB 211136 B: CG Plan GmbH, Berlin, Bismarckstraße 79, 10627 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Preuss, Frank; Geschäftsführer: 5.
Sachse-Schreiber, Christiane, *XX.XX.XXXX, Weißenfels OT Leißling; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 3. Sachse-Schreiber, Christiane; 5.
Kroll, Stephan, *XX.XX.XXXX, Zwenkau; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 211136 B HRB 211136 B: CG Plan GmbH, Berlin, Bismarckstraße 79, 10627 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Gröner, Christoph; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Gröner, Frank; 2. Frick, Mathias, *XX.XX.XXXX, Taucha;…
HRB 211136 B: CG Plan GmbH, Berlin, Bismarckstraße 79, 10627 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Gröner, Christoph; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Gröner, Frank; 2.
Frick, Mathias, *XX.XX.XXXX, Taucha; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; 3.
Sachse-Schreiber, Christiane, *XX.XX.XXXX, Weißenfels / OT Leißling; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; 4.
Sturm, Caroline, *XX.XX.XXXX, Köln; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 211136 B HRB 211136 B: CG Plan GmbH, Berlin, Bismarckstraße 79, 10627 Berlin. Geschäftsführer: 3. Graichen, Ulf, *XX.XX.XXXX, Leipzig; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsfü…
HRB 211136 B: CG Plan GmbH, Berlin, Bismarckstraße 79, 10627 Berlin. Geschäftsführer: 3.
Graichen, Ulf, *XX.XX.XXXX, Leipzig; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 4.
Preuss, Frank, *XX.XX.XXXX, Köln; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 211136 B HRB 211136 B: CG Plan GmbH, Berlin, Bismarckstraße 79, 10627 Berlin. Gegenstand: Die General- und Generalfachplanung für Immobilienprojekte sowie die Erbringung von allgemeinen Architekten- und Ingenieurleis…
HRB 211136 B: CG Plan GmbH, Berlin, Bismarckstraße 79, 10627 Berlin. Gegenstand: Die General- und Generalfachplanung für Immobilienprojekte sowie die Erbringung von allgemeinen Architekten- und Ingenieurleistungen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.04.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.