HRB 30824
CFFM GmbH
aktuell 3 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Kirchstraße 1, 15806 ZossenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Zossen
- Rechtsform
- 221110
- Letzte Eintragung
- 15.04.2024
- Datenstand
- 2025-09-27
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Stephan Arnoldt-Savin
Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsanschrift
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Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
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Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-02-18 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
25 archivierte Dokumente Dokumente ansehenRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-27 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- CREO Vorratsgesellschaft 15 GmbH Zossen
- CREO Frankfurt I GmbH Zossen
Gegenstand des Unternehmens
Das Halten, die Entwicklung, die Bebauung, Vermietung, Verwertung und Verwaltung von eigenen Grundstücken, insbesondere des Grundstücks Wächtersbacher Straße 78 in Frankfurt am Main, und alle damit zusammenhängenden Geschäfte unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 6.70 IN 139/22 · CFFM GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.70 IN 139/22
- Wirksam am
- 14.10.2025
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 30824
CFFM GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 30824), Kirchstraße 1, 15806 Zossen, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Peyvand Jafari Frau Natalie Nicole Kurda
wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 21.11.2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 13. Oktober 2025, 6.70 IN 139/22
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 6.70 IN 139/22 · CFFM GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.70 IN 139/22
- Wirksam am
- 28.06.2023
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 30824
CFFM GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 30824), Kirchstraße 1, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peyvand Jafari, und die Geschäftsführerin Frau Natalie Nicole Kurda
wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt.
Gründe: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 29.09.2022 bis zum 20.12.2022 ausgeübt. Es besteht gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV ein gesonderter Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung berechnet sich gemäß § 10 InsVV in entsprechender Anwendung des ersten Abschnittes der InsVV. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält in der Regel 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Der Wert des Vermögens zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrug 6.748.512,17 €. Die mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Gegenstände waren in die Berechnungsmasse einzubeziehen, da sich der Verwalter erheblich damit befasst hat.
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt. Zurückgewiesen wurde der beantragte Zuschlag für die Betriebsfortführung, weil der vorläufige Insolvenzverwalter eine erheblich höhere Vergütung durch die Einbeziehung der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände erhält. Die damit vergüteten Tätigkeiten (Mietverwaltung, Immobilienbewirtschaftung) rechtfertigen keinen weiteren Zuschlag, vgl. BGH, Beschluss vom 10.06.2021, IX ZB 51/19.
Zusätzlich erfolgte die Festsetzung der Auslagenpauschale und der Umsatzsteuer (§§ 7, 8 InsVV). Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.70 IN 139/22, Amtsgericht Potsdam, 27. Juni 2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6.70 IN 139/22 · CFFM GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.70 IN 139/22
- Wirksam am
- 31.03.2023
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 30824
CFFM GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 30824), Kirchstraße 1, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peyvand Jafari, Christinenstr. 1, 10119 Berlin und die Geschäftsführerin Frau Natalie Nicole Kurda, Metzerstraße 45, 10405 Berlin
hat der Verwalter am 28.03.2023 einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 30. März 2023, 6.70 IN 139/22
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.