HRB 756438

cf Nagold GmbH

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Nagold

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Nagold
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-24 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 297/22 · cf Nagold GmbH · Insolvenzgericht Tübingen
Insolvenzgericht
Tübingen
Aktenzeichen
21 IN 297/22
Wirksam am
01.09.2022
Registerbezug
Stuttgart, HRB 756438
21 IN 297/22

Amtsgericht Tübingen
INSOLVENZGERICHT

Beschluss

In dem Verfahren über den Antrag d.

cf Nagold GmbH, Robert-Bosch-Straße 12, 72202 Nagold, vertreten durch die Geschäftsführer Angelo Kunovic, Jahnstraße 32, 71032 Böblingen und Ilka Carolin Molt, geboren am XX.XX.XXXX, Vogtshaldenstraße 39/1, 72074 Tübingen - Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

hat das Amtsgericht Tübingen am 22.08.2022 beschlossen:

Der Beschluss vom 10.08.2022 wird dahingehend berichtigt, dass der Name der Schuldnerin cf Nagold GmbH lautet, nicht dagegen ef Nagold GmbH.
Gründe:
Es handelt sich um eine offensichtliche Unrichtigkeit aufgrund eines Schreibfehlers.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 756438 HRB 756438: cf Nagold GmbH, Nagold, Robert-Bosch-Straße 12, 72202 Nagold. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.11.2015. Geschäftsanschrift: Robert-Bosch-Straße 12, 72202 Nagold.…
HRB 756438: cf Nagold GmbH, Nagold, Robert-Bosch-Straße 12, 72202 Nagold. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.11.2015. Geschäftsanschrift: Robert-Bosch-Straße 12, 72202 Nagold. Gegenstand: der Betrieb eines cf-Fitnessstudios in Nagold. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich im eigenen Namen für eigene Rechnung zur Anlage des Gesellschaftsvermögens und nicht als Dienstleistung für Dritte an solchen Unternehmen beteiligen; sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die den Gegenstandt des Unternehmens fördern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kunovic, Angelo, Böblingen, *XX.XX.XXXX; Molt, Ilka, Tübingen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "cf Nagold OHG", Nagold (Amtsgericht Stuttgart HRA 731490) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.