HRB 44568

Centrum Grundstücksgesellschaft mbH

Amtsgericht Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Kaistraße 8b, 40221 Düsseldorf

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Düsseldorf
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
17.01.2025
Datenstand
2025-09-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Uwe Reppegather

Langenfeld

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-09-30

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Das Betreiben von Marktforschung, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing für Immobilien; der Besitz und die Verwaltung von eigenen und fremden Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; die wirtschaftliche Vorbereitung ohne Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 501 IN 132/23 · Centrum Grundstücksgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 132/23
Wirksam am
26.06.2026
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 44568
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 132/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 44568 eingetragenen Centrum Grundstücksgesellschaft mbH, Kaistr. 8b, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Reppegather,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SGP Schneider Geiwitz & Partner PartGmbB, Ziegelländeweg 4, 89077 Ulm

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf wie folgt festgesetzt:

Endbetrag

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden, soweit nicht bereits in Höhe von 11.900,00 EUR Vorschüsse entnommen wurden.

Gründe:

Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV). Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 11.08.2025 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise, § 9 Abs.1 S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.

501 IN 132/23
Amtsgericht Düsseldorf, 24.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 501 IN 132/23 · Centrum Grundstücksgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 132/23
Wirksam am
15.01.2025
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 44568
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 132/23

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 44568 eingetragenen Centrum Grundstücksgesellschaft mbH, Kaistr. 8b, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Reppegather,

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 14.01.2025, um 09:57 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.08.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.02.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 18.03.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 04.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

501 IN 132/23
Düsseldorf, 14.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 44568 HRB 44568: Centrum Grundstücksgesellschaft mbH, Düsseldorf, Kaistraße 8b, 40221 Düsseldorf. Der mit der CENTRUM Holding Deutschland GmbH & Co. KG in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRA 21860) am 05.12.201…
HRB 44568: Centrum Grundstücksgesellschaft mbH, Düsseldorf, Kaistraße 8b, 40221 Düsseldorf. Der mit der CENTRUM Holding Deutschland GmbH & Co. KG in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRA 21860) am 05.12.2014 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 01.06.2021 mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2021 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Jeder Gläubiger der Gesellschaft kann von der CENTRUM Holding Deutschland GmbH & Co. KG Sicherheitsleistung entsprechend § 303 AktG für jeden Anspruch verlangen, der vor dieser Bekanntmachung begründet worden ist, wenn er sich innerhalb von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihr meldet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Veränderungen
HRB 44568 HRB 44568: Centrum Grundstücksgesellschaft mbH, Düsseldorf, Kaistr. 8a, 40221 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kaistraße 8b, 40221 Düsseldorf.
HRB 44568: Centrum Grundstücksgesellschaft mbH, Düsseldorf, Kaistr. 8a, 40221 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kaistraße 8b, 40221 Düsseldorf.
Veränderungen
HRB 44568 HRB 44568: Centrum Grundstücksgesellschaft mbH, Düsseldorf, Kaistr. 8a, 40221 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2017 sowie der…
HRB 44568: Centrum Grundstücksgesellschaft mbH, Düsseldorf, Kaistr. 8a, 40221 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Centrum Mars Propco 3 GmbH mit Sitz in Fürth (Amtsgericht Fürth HRB 14833) verschmolzen.
Veränderungen
HRB 44568 HRB 44568: Centrum Grundstücksgesellschaft mbH, Düsseldorf, Kaistr. 8a, 40221 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2017 sowie der…
HRB 44568: Centrum Grundstücksgesellschaft mbH, Düsseldorf, Kaistr. 8a, 40221 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Centrum Mars Propco 3 GmbH mit Sitz in Fürth (Amtsgericht Düsseldorf HRB 14833) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 44568 HRB 44568: Centrum Grundstücksgesellschaft mbH, Düsseldorf, Kaistr. 8a, 40221 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2015 sowie der…
HRB 44568: Centrum Grundstücksgesellschaft mbH, Düsseldorf, Kaistr. 8a, 40221 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Centrum Hannover, Kröpcke-Center GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 58204) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 44568 HRB 44568: Centrum Grundstücksgesellschaft mbH, Düsseldorf, Kaistr. 8a, 40221 Düsseldorf. Mit der CETRUM Holding Deutschland GmbH& Co.KG (AG Düsseldorf, HRA 21860) als herrschendem Unternehmen ist am 05.12.2…
HRB 44568: Centrum Grundstücksgesellschaft mbH, Düsseldorf, Kaistr. 8a, 40221 Düsseldorf. Mit der CETRUM Holding Deutschland GmbH& Co.KG (AG Düsseldorf, HRA 21860) als herrschendem Unternehmen ist am 05.12.2014 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2014 zugestimmt.
Veränderungen
HRB 44568 Centrum Grundstücksgesellschaft mbH, Düsseldorf, Kaistr. 8a, 40221 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2012 sowie der Zustimmung…
Centrum Grundstücksgesellschaft mbH, Düsseldorf, Kaistr. 8a, 40221 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 23.08.2012 mit der Centrum Grundbesitz GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 46947), der Centrum Saarbrücken Bahnhofstraße 39 GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 44822), der Centrum Leipzig, Grimmaische Straße 26, 28 GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 44701), der Centrum Hamburg, Gerhofstraße 1-3 GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 44834), der Centrum Bauprojekt GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 48724), der Centrum Mannheim 07 GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 51455), der Centrum Yachtcharter GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 48257), der Centrum Aachen Adalbertstraße GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 54136), der Centrum Köln, Schildergasse GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 49055), der G.V. I. Lübeck, Breite Straße 36-42 GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 60882), der Centrum Lübeck Breite Straße 36-42 GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 55199) und der Centrum Kö GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 52459) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 44568 Centrum Grundstücksgesellschaft mbH, Düsseldorf, Kaistr. 8a, 40221 Düsseldorf.Geschäftsanschrift: Kaistr. 8a, 40221 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Wohner, Holger, Solingen, *XX.XX.XXXX.
Centrum Grundstücksgesellschaft mbH, Düsseldorf, Kaistr. 8a, 40221 Düsseldorf.Geschäftsanschrift: Kaistr. 8a, 40221 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Wohner, Holger, Solingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 44568 Centrum Grundstücksgesellschaft mbH, Düsseldorf (Kaistr. 8a, 40221 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung vom 08.02.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 und damit des Unternehm…
Centrum Grundstücksgesellschaft mbH, Düsseldorf (Kaistr. 8a, 40221 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung vom 08.02.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Das Betreiben von Marktforschung, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing für Immobilien; der Besitz und die Verwaltung von eigenen und fremden Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; die wirtschaftliche Vorbereitung ohne Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.