HRA 42797

Central Egelsbach GmbH & Co. KG

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Egelsbach

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Egelsbach
Datenstand
2024-04-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-28

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-28 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

2 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 371/21 · Central Egelsbach GmbH & Co. KG -vertr.d.d.Gf Caner Kocak- · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 371/21
Wirksam am
21.05.2026
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 42797
AZ: 8 IN 371/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Central Egelsbach GmbH & Co. KG -vertr.d.d.Gf Caner Kocak-, Ernst-Ludwig-Straße 39, 63329 Egelsbach (AG Offenbach am Main , HRA 42797), wird das Verfahren gemäß § 200 InsO aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 20.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 371/21 · Central Egelsbach GmbH & Co. KG -vertr.d.d.Gf Caner Kocak- · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 371/21
Wirksam am
21.05.2026
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 42797
AZ: 8 IN 371/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Central Egelsbach GmbH & Co. KG -vertr.d.d.Gf Caner Kocak-, Ernst-Ludwig-Straße 39, 63329 Egelsbach (AG Offenbach am Main , HRA 42797), wird die Nachtragsverteilung der vor und während der Dauer des Insolvenzverfahrens begründeten Steuererstattungen (vgl. BGF Urteil v. 28.02.2012 - VII R 36/11), sowie hinsichtlich möglicher Zahlungen der Schuldnerin angeordnet.

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 20.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 371/21 · Central Egelsbach GmbH & Co. KG -vertr.d.d.Gf Caner Kocak- · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 371/21
Wirksam am
02.04.2026
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 42797
AZ: 8 IN 371/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Central Egelsbach GmbH & Co. KG -vertr.d.d.Gf Caner Kocak-, Ernst-Ludwig-Straße 39, 63329 Egelsbach (AG Offenbach am Main , HRA 42797),, wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstr. 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach, 27.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 371/21 · Central Egelsbach GmbH & Co. KG -vertr.d.d.Gf Caner Kocak- · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 371/21
Wirksam am
02.04.2026
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 42797
AZ: 8 IN 371/21:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Central Egelsbach GmbH & Co. KG -vertr.d.d.Gf Caner Kocak-, Ernst-Ludwig-Straße 39, 63329 Egelsbach (AG Offenbach am Main , HRA 42797), soll mit Genehmigung des Insolvenzgericht die Verteilung vorgenommen werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 21.153,04 EUR, abzüglich der Honorarkosten und Auslagen der Insolvenzverwalterin und der Gerichtskosten. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 183.373,72 EUR. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Verfahrensbeteiligten niedergelegt.

Offenbach am Main, 27.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 8 IN 371/21 · Central Egelsbach GmbH & Co. KG -vertr.d.d.Gf Caner Kocak- · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 371/21
Wirksam am
02.04.2026
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 42797
Geschäftsnummer: 8 IN 371/21. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Central Egelsbach GmbH & Co. KG -vertr.d.d.Gf Caner Kocak-, Ernst-Ludwig-Straße 39, 63329 Egelsbach (AG Offenbach am Main , HRA 42797), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:

1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Auslagenpauschale
3. XXXXX Euro Zustellungsauslagen
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag

Begründung:

Die Insolvenzverwalterin erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Berechnungsgrundlage für die Vergütung der Insolvenzverwalterin ist gemäß § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Absatz 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der Insolvenzverwalterin sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gemäß § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung der Insolvenzverwalterin von einer Insolvenzmasse in Höhe von 26.845,66 EURO ausgegangen und antragsgemäß die Regelvergütung des § 2 InsVV festgesetzt.
Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag vom 26.03.2026 wird Bezug genommen.
Die Insolvenzverwalterin kann gemäß § 8 III InsVV nach ihrer Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der im ersten Jahr 15 % danach 10% der gesetzlichen Vergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit der Insolvenzverwalterin beträgt.
Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten.
Für die Übertragung der Zustellungen im Sinne des § 8 Abs. 3 InsO gilt Nr. 9002 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz entsprechend, § 4 Abs. 2 InsVV.
Zusätzlich zur Vergütung und Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der von der Insolvenzverwalterin zu zahlenden Umsatzsteuer festzusetzen.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 27.03.2026.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 8 IN 371/21 · Central Egelsbach GmbH & Co. KG -vertr.d.d.Gf Caner Kocak- · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 371/21
Wirksam am
02.04.2026
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 42797
AZ: 8 IN 371/21: In dem Insolvenzverfahren Central Egelsbach GmbH & Co. KG -vertr.d.d.Gf Caner Kocak-, Ernst-Ludwig-Straße 39, 63329 Egelsbach (AG Offenbach am Main , HRA 42797), wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs.2 InsO).

Zudem wird schriftlicher Schlusstermin zur

Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,

vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 15.05.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.

Amtsgericht Offenbach am Main, 27.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 371/21 · Central Egelsbach GmbH & Co. KG -vertr.d.d.Gf Caner Kocak- · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 371/21
Wirksam am
12.02.2026
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 42797
8 IN 371/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Central Egelsbach GmbH & Co. KG -vertr.d.d.Gf Caner Kocak-, Ernst-Ludwig-Straße 39, 63329 Egelsbach (AG Offenbach am Main , HRA 42797), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 16.03.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 11.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 371/21 · Central Egelsbach GmbH & Co. KG -vertr.d.d.Gf Caner Kocak- · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 371/21
Wirksam am
29.07.2022
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 42797
Geschäftsnummer: 8 IN 371/21
Am 26.07.2022 um 15:21 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Central Egelsbach GmbH & Co. KG - vertr. d. d. Gf Caner Kocak -, Ernst-Ludwig-Straße 39, 63329 Egelsbach (AG Offenbach am Main, HRA 42797).

Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, bestellt worden.

Die Gläubiger aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 09.09.2022,
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Absatz 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).

Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet.

Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:

- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,
- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen
ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
* wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich

oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),

abgehalten.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 30.09.2022 beim Insolvenzgericht einzureichen.

Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.

Werden bis zu dem vorgenannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO).

Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO für den Fall, dass kein Gläubigerausschuss eingesetzt oder ein bereits eingesetzter Gläubigerausschuss nicht beibehalten wird, folgendes:

Falls ein Antrag der Insolvenzverwalterin nach § 160 InsO spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.

Geht ein Antrag der Insolvenzverwalterin nach § 160 InsO nicht spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:
- Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung für den Fall, dass kein Gläubigerausschuss eingesetzt oder ein bereits eingesetzter Gläubigerausschuss nicht beibehalten wird, als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist bzw. wenn Einwände innerhalb der oben genannten Frist nicht erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.

Amtsgericht Offenbach am Main, 28.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 8 IN 371/21 · Central Egelsbach GmbH & Co. KG -vertr.d.d.Gf Caner Kocak- · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 371/21
Wirksam am
27.07.2022
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 42797
Amtsgericht Offenbach am Main
26.07.2022
- Insolvenzgericht -
8 IN 371/21

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Central Egelsbach GmbH & Co. KG -vertr.d.d.Gf Caner Kocak-, Ernst-Ludwig-Straße 39, 63329 Egelsbach (AG Offenbach am Main , HRA 42797),

wird heute, am 26.07.2022 um 15:21 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:

Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird der Insolvenzverwalterin übertragen.

Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Die Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Mit diesem Verfahren wird das weitere 8 IN 392/21 verbunden. Das Verfahren 8 IN 371/21 führt.

Begründung:

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens der Sachverständigen Rechtsanwältin Fatma Kreft vom 25.07.2022.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Lorenz
Richter am Amtsgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 42797 HRA 42797: Central Egelsbach GmbH & Co. KG, Egelsbach, Mainstraße 2, 63329 Egelsbach. Geschäftsanschrift: Ernst-Ludwig-Straße 39, 63329 Egelsbach.
HRA 42797: Central Egelsbach GmbH & Co. KG, Egelsbach, Mainstraße 2, 63329 Egelsbach. Geschäftsanschrift: Ernst-Ludwig-Straße 39, 63329 Egelsbach.
Neueintragungen
HRA 42797 HRA 42797: Central Egelsbach GmbH & Co. KG, Egelsbach, Mainstraße 2, 63329 Egelsbach. (Verwaltung von eigenen Vermögen sowie Groß- und Einzelhandel) Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Mainstraße 2, 6…
HRA 42797: Central Egelsbach GmbH & Co. KG, Egelsbach, Mainstraße 2, 63329 Egelsbach. (Verwaltung von eigenen Vermögen sowie Groß- und Einzelhandel) Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Mainstraße 2, 63329 Egelsbach. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Central Lebensmittelmarkt GmbH, Egelsbach (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 52129).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.