HRB 92778

CEELOG GmbH

Amtsgericht Darmstadt · Hessen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Babenhausen

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Babenhausen
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-08

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-09 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

1 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 941/18 · CEELOG GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 941/18
Wirksam am
29.10.2025
Registerbezug
Darmstadt, HRB 92778
9 IN 941/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEELOG GmbH, Marienstr. 4, 64832 Babenhausen (AG Darmstadt, HRB 92778), vertr. d.: Elem Cavus, Niedenbach 26, 72229 Rohrdorf, (Geschäftsführerin), wird gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 28.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 9 IN 941/18 · CEELOG GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 941/18
Wirksam am
27.06.2025
Registerbezug
Darmstadt, HRB 92778
9 IN 941/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEELOG GmbH, Marienstr. 4, 64832 Babenhausen (AG Darmstadt, HRB 92778), vertr. d.: Elem Cavus, Niedenbach 26, 72229 Rohrdorf, (Geschäftsführerin), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Die Insolvenzverwalterin hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 2.652.794,51 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 1.372.485,55 EUR aus der Insolvenzmasse abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 26.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 941/18 · CEELOG GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 941/18
Wirksam am
15.05.2025
Registerbezug
Darmstadt, HRB 92778
9 IN 941/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEELOG GmbH, Marienstr. 4, 64832 Babenhausen (AG Darmstadt, HRB 92778), vertr. d.: Elem Cavus, Niedenbach 26, 72229 Rohrdorf, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 14.06.2025. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 14.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 941/18 · CEELOG GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 941/18
Wirksam am
14.01.2025
Registerbezug
Darmstadt, HRB 92778
Geschäfts-Nr. 9 IN 941/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEELOG GmbH, Marienstr. 4, 64832 Babenhausen (AG Darmstadt, HRB 92778), vertr. d.: Elem Cavus, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 04.02.2025 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 07.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 941/18 · CEELOG GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 941/18
Wirksam am
15.07.2019
Registerbezug
Darmstadt, HRB 92778
Geschäfts-Nr.: 9 IN 941/18 .In dem Insolvenzverfahren der CEELOG GmbH,
Marienstr. 4, 64832 Babenhausen (AG Darmstadt, HRB 92778), vertr. d.: Elem
Cavus, (Geschäftsführerin), wird

der Beschluss vom 04.07.2019 über die Vergütung der vorläufigen
Insolvenzverwalterin aufgrund eines offensichtlichen Rechenfehlers gem. §§ 4
InsO, 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass es lauten muss:

x EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV

x EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

x EUR Auslagen zuzüglich

x EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

______________

X EUR Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Die Auslagen sind gem. § 8 Abs. 3 InsVV auf 250 EUR pro angefangenem Monat der
Verwaltung begrenzt. Da die Verwaltung nur 3 angefangene Monate umfasste,
können höchstens x EUR an Auslagen festgesetzt werden.

In der Berechnung wurde fälschlicherweise der prozentuale Pauschalsatz in
Ansatz gebracht. Als Folgefehler wurde auch die Umsatzsteuer zu hoch
festgesetzt.

Dies wurde hiermit korrigiert.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei
Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, auch bei dem
Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de

erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei
weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem
Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt
oder bei Insolvenz-verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, auch bei
dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt
oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt
werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
zuständigen Gericht ankommt.

Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt wird. Soll
die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 12.07.2019.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 941/18 · CEELOG GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 941/18
Wirksam am
05.07.2019
Registerbezug
Darmstadt, HRB 92778
9 IN 941/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEELOG GmbH,
Marienstr. 4, 64832 Babenhausen (AG Darmstadt, HRB 92778), vertr. d.: Elem
Cavus, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen
Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden
auf:

X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV

X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X EUR Auslagen zuzüglich

X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X EUR Gesamtbetrag

Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, Berliner Straße 40,
63065 Offenbach am Main, Tel.: 069/82990-89, Fax: 069/82990-80 wird gestattet,
den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 29.11.2018 angeordnet. Nach
§ 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin
besonders vergütet. Ihm steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung
der vorläufigen Insolvenzverwalterin in der Regel einen angemessenen Bruchteil
der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der
Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang
der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe
von 1.057.900,45 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter
steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.

Zusätzlich erhält die vorläufige Verwalterin Zuschläge in Höhe von insgesamt
145 %.

Von den beantragten Zuschlägen in Höhe von insgesamt 175% wurden folgende
Zuschläge abgesetzt:

- 15 % für die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes. Das Verfahren ist soweit
standadisiert und professionalisiert, dass nur in außergewöhnlichen Fällen
überhaupt ein Zuschlag geltend gemacht werden kann. Auch die Zahl der
Arbeitnehmer allein begründet hierbei keinen Zuschlagstatbestand, da sich eine
größere Zahl von Arbeitnehmern regelmäßig auch in der Berechnungsgrundlage
niederschlägt (Haarmeyer/Mock InsVV, 5. Aufl. 2014, InsVV § 3 Rn. 40 und 44).
Es wird daher nur ein Zuschlag von 15% für angemessen erachtet.

- 25% für schwierige Vertragsverhandlungen mit der Gries Deco Company GmbH. Die
Vertragsverhandlungen fallen in den Themenkomplex der übertragenden Sanierung
und sind deshalb mit dem Zuschlag für die Sanierungsbemühungen zu
berücksichtigen. Der direkte Zusammenhang mit der übertragenden Sanierung wird
dadruch ersichtlich dass, wie im Vergütungsantrag begründet, der
wirtschaftliche Erfolg und der Erhalt der Arbeitsplätze bei einer übertragenden
Sanierung durch besagte Vertragsverhandlungen sichergestellt werden sollten.
Auch konnte der Unternehmenskaufvertrag im vorläufigen Verfahren noch nicht
endverhandelt werden, da noch keine Einigung zwischen der Gries Deco Company
GmbH und der Familie Cavus erzielt werden konnte.

Dadurch ergäbe sich ein Zuschlag von 135%.

In der Gesamtschau wird jedoch ein Zuschlag von 145 % für angemessen erachtet.

Die Auslagen waren gem. § 8 InsVV festzusetzen.

Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen
die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15,
64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 04.07.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 941/18 · CEELOG GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 941/18
Wirksam am
23.05.2019
Registerbezug
Darmstadt, HRB 92778
9 IN 941/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEELOG GmbH,
Marienstr. 4, 64832 Babenhausen (AG Darmstadt, HRB 92778), vertr. d.: 1. Elem
Cavus, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin die Festsetzung der
Vergütung und Auslagen für das vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten
erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 18.06.2019. Der
Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden.

Amtsgericht Darmstadt, 21.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 92778 HRB 92778: CEELOG GmbH, Babenhausen, Marienstraße 4, 64832 Babenhausen. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 92778: CEELOG GmbH, Babenhausen, Marienstraße 4, 64832 Babenhausen. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 941/18 · CEELOG GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 941/18
Wirksam am
01.02.2019
Registerbezug
Darmstadt, HRB 92778
9 IN 941/18: Über das Vermögen der CEELOG GmbH, Marienstr. 4, 64832 Babenhausen
(AG Darmstadt, HRB 92778), vertr. d.: 1. Elem Cavus, (Geschäftsführerin), ist
am 01.02.2019 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, Berliner Straße
40, 63065 Offenbach am Main, Tel.: 069/82990-89, Fax: 069/82990-80.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus
Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.02.2019 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:

1. am: Donnerstag, 28.02.2019, 10:00 Uhr, Zimmer 4.308, 4. OG, Gebäude D,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin (Berichtstermin);

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, oder die Veräußerung des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

2. am: 09.04.2019 eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die
angemeldeten Forderungen geprüft werden.

Hinweise:

· Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 01.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 941/18 · CEELOG GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 941/18
Wirksam am
29.11.2018
Registerbezug
Darmstadt, HRB 92778
9 IN 941/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CEELOG
GmbH, Marienstr. 4, 64832 Babenhausen (AG Darmstadt, HRB 92778), vertr. d.: 1.
Elem Cavus, (Geschäftsführerin), 2. Emine Cavus, (Geschäftsführerin), ist am
29.11.2018 um 10:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit
Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen
Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, Berliner Straße 40,
63065 Offenbach, Tel.: 069/82990-89, Fax: 069/82990-80 bestellt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Darmstadt eingesehen
werden.

Amtsgericht Darmstadt, 29.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 92778 HRB 92778: CEELOG GmbH, Babenhausen, Marienstraße 4, 64832 Babenhausen. Errichtet: Zweigniederlassung unter gleicher Firma in: 63762 Großostheim, Geschäftsanschrift: Babenhäuser Straße 50, 63762 Großostheim.
HRB 92778: CEELOG GmbH, Babenhausen, Marienstraße 4, 64832 Babenhausen. Errichtet: Zweigniederlassung unter gleicher Firma in: 63762 Großostheim, Geschäftsanschrift: Babenhäuser Straße 50, 63762 Großostheim.
Veränderungen
HRB 92778 HRB 92778: CEELOG GmbH, Babenhausen, Bürgermeister-Rühl-Straße 13, 64832 Babenhausen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Marienstraße 4, 64832 Babenhausen. Nicht mehr Geschäftsführerin: Cavus, Emine, Rohrdor…
HRB 92778: CEELOG GmbH, Babenhausen, Bürgermeister-Rühl-Straße 13, 64832 Babenhausen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Marienstraße 4, 64832 Babenhausen. Nicht mehr Geschäftsführerin: Cavus, Emine, Rohrdorf, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 92778 CEELOG GmbH, Babenhausen, Bürgermeister-Rühl-Straße 13, 64832 Babenhausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.11.2013. Geschäftsanschrift: Bürgermeister-Rühl-Straße 13, 64832 …
CEELOG GmbH, Babenhausen, Bürgermeister-Rühl-Straße 13, 64832 Babenhausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.11.2013. Geschäftsanschrift: Bürgermeister-Rühl-Straße 13, 64832 Babenhausen. Gegenstand: Ausführug von Dienstleistungen im Logistikbereich, insbesondere Containerbe- und entladung, Kommissionierung, Ettikettierung, Verpackungen von Waren sowie Dienstleistung in Gebäudereinigung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführerin: Cavus, Emine, Rohrdorf, *XX.XX.XXXX; Cavus, Elem, Rohrdorf, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.