HRA 17837

CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Amtsgericht Kassel · Hessen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Kassel

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Registerdaten

Sitz
Kassel
Datenstand
2026-03-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2026-03-18

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 666 IN 125/21 h · CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 125/21 h
Wirksam am
08.10.2026
Registerbezug
Kassel, HRA 17837
666 IN 125/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Osterholzstraße 52, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 17837), vertr. d.: 1. CED Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Osterholzstraße 52, 34123 Kassel, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dominik Ropel, GF CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Entenbühl 12, 34132 Kassel, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 07.10.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Kassel, 07.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 666 IN 125/21 h · CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 125/21 h
Wirksam am
01.04.2026
Registerbezug
Kassel, HRA 17837
666 IN 125/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Osterholzstraße 52, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 17837), vertr. d.: 1. CED Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Osterholzstraße 52, 34123 Kassel, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dominik Ropel, GF CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Entenbühl 12, 34132 Kassel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 01.06.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge und Einwendungen zur eventuellen Einstellung des Verfahrens gemäß §§ 209, 211 InsO.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Kassel, 30.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 666 IN 125/21 h · CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 125/21 h
Wirksam am
01.04.2026
Registerbezug
Kassel, HRA 17837
666 IN 125/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Osterholzstraße 52, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 17837), vertr. d.: 1. CED Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Osterholzstraße 52, 34123 Kassel, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dominik Ropel, GF CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Entenbühl 12, 34132 Kassel, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Moritz Frank festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 20 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
abzüglich bereits gezahlter Vergütung

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag in Höhe von EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 11.12.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 36.221,17 EUR.

Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Die beantragten und festgesetzten Zuschläge in Höhe von 20 % die Bearbeitung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen sowie Umsatzsteuererklärungen sind angemessen und gerechtfertigt.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 196,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 56 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Kassel, 30.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 666 IN 125/21 h · CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 125/21 h
Wirksam am
01.04.2026
Registerbezug
Kassel, HRA 17837
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Osterholzstraße 52, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 17837), vertr. d.: 1. CED Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Osterholzstraße 52, 34123 Kassel, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dominik Ropel, GF CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Entenbühl 12, 34132 Kassel, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 35.387,18 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 409.714,93 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel, Az. 666 IN 125/21 h, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Kassel

30.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 666 IN 125/21 h · CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 125/21 h
Wirksam am
19.03.2025
Registerbezug
Kassel, HRA 17837
666 IN 125/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Osterholzstraße 52, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 17837), vertr. d.: 1. CED Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Osterholzstraße 52, 34123 Kassel, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dominik Ropel, GF CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Entenbühl 12, 34132 Kassel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 18.06.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Kassel, 18.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 666 IN 125/21 h · CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 125/21 h
Wirksam am
24.10.2023
Registerbezug
Kassel, HRA 17837
666 IN 125/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Osterholzstraße 52, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 17837), vertr. d.: 1. CED Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Osterholzstraße 52, 34123 Kassel, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dominik Ropel, GF CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Entenbühl 12, 34132 Kassel, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Moritz Frank, Friedrich-Ebert-Straße 79, 34119 Kassel, Tel.: 0561/49949290, Fax: 0561/49949291, E-Mail: info@frank-inso.de, Internet: www.frank-inso.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Berechnungsmasse: 13.406,54 €
Erhöhungen wurden nicht beantragt, Herabsetzungsfaktoren sind nicht ersichtlich.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV. Aus der Regelvergütung wurde eine Quote von 25 % beantragt und festgesetzt.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Kassel, 23.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 666 IN 125/21 h · CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 125/21 h
Wirksam am
28.02.2022
Registerbezug
Kassel, HRA 17837
666 IN 125/21: In dem Insolvenzverfahren CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Osterholzstraße 52, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 17837), vertr. d.: 1. CED Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Osterholzstraße 52, 34123 Kassel, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dominik Ropel, GF CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Entenbühl 12, 34132 Kassel, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Kassel, 25.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 17837 HRA 17837: CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Kassel, Osterholzstraße 52, 34123 Kassel. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 17837: CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Kassel, Osterholzstraße 52, 34123 Kassel. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 666 IN 125/21 h · CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 125/21 h
Wirksam am
11.08.2021
Registerbezug
Kassel, HRA 17837
666 IN 125/21: Über das Vermögen der CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Osterholzstraße 52, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 17837), vertr. d.: 1. CED Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), (persönlich haftende Gesellschafterin), (AG Kassel HRB 17946), vertr. d.: 1.1. Dominik Ropel, (Geschäftsführer), ist am 06.08.2021 um 11:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Moritz Frank, Friedrich-Ebert-Straße 79, 34119 Kassel, Tel.: 0561/49949290, Fax: 0561/49949291, E-Mail: info@frank-inso.de, Internet: www.frank-inso.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.09.2021 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 05.11.2021.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

> Anträge über:

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (24.09.2021) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (05.11.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Kassel, 11.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 666 IN 125/21 h · CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 125/21 h
Wirksam am
07.07.2021
Registerbezug
Kassel, HRA 17837
666 IN 125/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Osterholzstraße 52, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 17837), vertr. d.: 1. CED Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dominik Ropel, (Geschäftsführer), ist am 07.07.2021 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Moritz Frank, Friedrich-Ebert-Straße 79, 34119 Kassel, Tel.: 0561/49949290, Fax: 0561/49949291, E-Mail: info@frank-inso.de, Internet: www.frank-inso.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Kassel, 07.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 17837 HRA 17837: CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Kassel, Mündener Straße 31, 34123 Kassel. Neue Geschäftsanschrift: Osterholzstraße 52, 34123 Kassel.
HRA 17837: CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Kassel, Mündener Straße 31, 34123 Kassel. Neue Geschäftsanschrift: Osterholzstraße 52, 34123 Kassel.
Neueintragungen
HRA 17837 HRA 17837: CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Kassel, Mündener Straße 31, 34123 Kassel. (Die Vermittlung von Geschäften zum An- und Verkauf, Im- und Export sowie der Handel von Waren verschiedener Art, in…
HRA 17837: CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Kassel, Mündener Straße 31, 34123 Kassel. (Die Vermittlung von Geschäften zum An- und Verkauf, Im- und Export sowie der Handel von Waren verschiedener Art, insbesondere Lebensmitteln.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Mündener Straße 31, 34123 Kassel. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: CED Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Kassel (Amtsgericht Kassel HRB 17946), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.