HRB 10792

CDW Kunststoff- und Tuningteile GmbH

Amtsgericht Kleve · Nordrhein-Westfalen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Riller Weg 132, 46519 Alpen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Alpen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
03.12.2024
Datenstand
2025-10-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Arkadius Blazyca

Alpen

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.

Handelsregister

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Stand 2025-10-08

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Produktion von sowie der Groß- und Einzelhandel mit Kunststoff- und Tuningteilen im Kraftfahrzeug- und sonstigen Bereichen, der Im- und Export dieser Teile und sonstige Leistungen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 39 IN 60/24 · CDW Kunststoff- und Tuningteile GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
39 IN 60/24
Wirksam am
02.12.2024
Registerbezug
Kleve, HRB 10792
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 60/24

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 10792 eingetragenen CDW Kunststoff- und Tuningteile GmbH, gegründet am 14.12.1984, Riller Weg 132, 46519 Alpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arkadius Blazyca, Riller Weg 132, 46519 Alpen

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.12.2024, um 10:26 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.10.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Daniel Zumhasch, Flutstraße 37, 47533 Kleve.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Dienstag, 28.01.2025, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, , Sitzungssaal C -9 (Untergeschoss).

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 107 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

39 IN 60/24
Amtsgericht Kleve, 01.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 39 IN 60/24 · CDW Kunststoff- und Tuningteile GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
39 IN 60/24
Wirksam am
11.10.2024
Registerbezug
Kleve, HRB 10792
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 60/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 10792 eingetragenen CDW Kunststoff- und Tuningteile GmbH, Riller Weg 132, 46519 Alpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arkadius Blazyca, Riller Weg 132, 46519 Alpen

ist am 11.10.2024, um 08:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Daniel Zumhasch, Flutstraße 37, 47533 Kleve bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

39 IN 60/24
Amtsgericht Kleve, 11.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 10792 HRB 10792: CDW Kunststoff- und Tuningteile GmbH, Alpen, Riller Weg 132, 46519 Alpen. Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital und Stammein…
HRB 10792: CDW Kunststoff- und Tuningteile GmbH, Alpen, Riller Weg 132, 46519 Alpen. Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital und Stammeinlage) und mit ihr die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals auf 26.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 10792 CDW Kunststoff- und Tuningteile GmbH, Alpen, Riller Weg 132, 46519 Alpen. Nicht mehr Geschäftsführer: Blazyca, Sebastian, Moers, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Blazyca, Arkadius, Alpen, *XX.XX.XXXX.
CDW Kunststoff- und Tuningteile GmbH, Alpen, Riller Weg 132, 46519 Alpen. Nicht mehr Geschäftsführer: Blazyca, Sebastian, Moers, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Blazyca, Arkadius, Alpen, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 10792 CDW Kunststoff- und Tuningteile GmbH, Alpen, Riller Weg 132, 46519 Alpen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.1984 mit Änderung vom 22.11.2004. Die Gesellschafterversammlung…
CDW Kunststoff- und Tuningteile GmbH, Alpen, Riller Weg 132, 46519 Alpen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.1984 mit Änderung vom 22.11.2004. Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma der Gesellschaft), § 2 (Sitz der Gesellschaft), § 3 Abs.1 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Sitzverlegung von Heek (bisher Amtsgericht Coesfeld HRB 9455) nach Alpen, die Firmenänderung und die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geschäftsanschrift: Riller Weg 132, 46519 Alpen. Gegenstand: Die Produktion von sowie der Groß- und Einzelhandel mit Kunststoff- und Tuningteilen im Kraftfahrzeug- und sonstigen Bereichen, der Im- und Export dieser Teile und sonstige Leistungen. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Nicht mehr Geschäftsführer: Schaten, Franz, Heek, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Blazyca, Sebastian, Alpen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.