HRB 121340

CDS-Consulting GmbH

Amtsgericht Hannover · Niedersachsen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Schulze-Delitzsch-Str. 9a, 30938 Burgwedel

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Burgwedel
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
06.06.2019
Datenstand
2025-09-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Christian Steinweg

Burgwedel

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-09-30

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Beratungsdienstleistungen für die Automobilbranche

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 906 IN 137/19 - 6 - · CDS-Consulting GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
906 IN 137/19 - 6 -
Wirksam am
21.07.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 121340
906 IN 137/19 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CDS-Consulting GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 9 a, 30938 Burgwedel (AG Hannover, HRB 121340), vertr. d.: Christian Steinweg, Egon-Höhmann-Straße 3, 34266 Niestetal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.10.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hannover, 16.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 121340 HRB 121340: CDS-Consulting GmbH, Burgwedel, Schulze-Delitzsch-Str. 9a, 30938 Burgwedel. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover (906 IN 137/19 -6-) vom 29.05.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das…
HRB 121340: CDS-Consulting GmbH, Burgwedel, Schulze-Delitzsch-Str. 9a, 30938 Burgwedel. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover (906 IN 137/19 -6-) vom 29.05.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 906 IN 137/19 - 6 - · CDS-Consulting GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
906 IN 137/19 - 6 -
Wirksam am
04.06.2019
Registerbezug
Hannover, HRB 121340
906 IN 137/19 - 6 -: Über das Vermögen der CDS-Consulting GmbH,
Schulze-Delitzsch-Straße 9 a, 30938 Burgwedel (AG Hannover, HRB 121340), vertr.
d.: Christian Steinweg, Egon-Höhmann-Straße 3, 34266 Niestetal,
(Geschäftsführer), ist am 29.05.2019 um 13:31 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ralph Bünning, Thielenplatz 5, 30159
Hannover, Tel.: 0511 554706-0, Fax: 0511 554706-99, Internet: www.schubra.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.07.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 28.08.2019.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (24.07.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (28.08.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover -
Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover,
Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 03.06.2019

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Veränderungen
HRB 121340 CDS-Consulting GmbH, Burgwedel, Schulze-Delitzsch-Str. 9a, 30938 Burgwedel. Nicht mehr Geschäftsführer: Ballandies-Köhler, Sandra, Burgwedel, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Steinweg, Christian, B…
CDS-Consulting GmbH, Burgwedel, Schulze-Delitzsch-Str. 9a, 30938 Burgwedel. Nicht mehr Geschäftsführer: Ballandies-Köhler, Sandra, Burgwedel, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Steinweg, Christian, Burgwedel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Steinweg, Christian, Burgwedel, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 121340 CDS-Consulting GmbH, Burgwedel (Schulze-Delitzsch-Str. 9, 30938 Burgwedel). Nicht mehr Geschäftsführer: Steinweg, Christian, Burgwedel, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Ballandies-Köhler, Sandra, B…
CDS-Consulting GmbH, Burgwedel (Schulze-Delitzsch-Str. 9, 30938 Burgwedel). Nicht mehr Geschäftsführer: Steinweg, Christian, Burgwedel, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Ballandies-Köhler, Sandra, Burgwedel, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Steinweg, Christian, Burgwedel, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.