HRB 12535

CDM Planungsgesellschaft mbH

Amtsgericht Fritzlar · Hessen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Melsungen

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Registerdaten

Sitz
Melsungen
Datenstand
2024-04-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-03

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 12 IN 44/22 · CDM Planungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Fritzlar
Insolvenzgericht
Fritzlar
Aktenzeichen
12 IN 44/22
Wirksam am
26.08.2026
Registerbezug
Fritzlar, HRB 12535
Geschäfts-Nr.: 12 IN 44/22. In dem Insolvenzverfahren CDM Planungsgesellschaft mbH, Nürnberger Straße 16, 34212 Melsungen (AG Fritzlar, HRB 12535), vertr. d.: 1. Sandra Kortendieck, als Gfin d. CDM Planungsgesellschaft mbH, Blumenstraße 26, 34212 Melsungen, (Geschäftsführerin), 2. Ingo Kortendieck, als GF d. CDM Planungsgesellschaft mbH, Blumenstraße 26, 34212 Melsungen, (Geschäftsführer), wird die der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661/926280, Fax: 05661/9262820, E-Mail: melsungen@pluta.net zu zahlende Vergütung festgesetzt. Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag aus der Masse zu entnehmen. Die Insolvenzverwalterin hat gemäß § 63 InsO Anspruch auf Vergütung der Tätigkeit und Ersatz der entstandenen Auslagen. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) anzuwenden.
Der Vergütungsfestsetzungsantrag richtet sich nach den Bestimmungen der InsVV. Es wurde eine Erhöhung von 37,51 % festgesetzt.
Die Vergütung wurde antragsgemäß festgesetzt.
Eine Veröffentlichung der festgesetzten Beträge darf gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht erfolgen. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar, einzulegen.
Die Einlegung kann auch mittels elektronischen Dokuments erfolgen. Informationen zu den weiteren Voraussetzungen zur Signatur und Übermittlung sind auf dem Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) im Themenbereich zur elektronischen Kommunikation zu finden. Eine Einlegung per einfacher E-Mail ist unzulässig. Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse sind zur Einlegung mittels elektronischen Dokuments verpflichtet.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Fritzlar, 29.06.2026.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 12 IN 44/22 · CDM Planungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Fritzlar
Insolvenzgericht
Fritzlar
Aktenzeichen
12 IN 44/22
Wirksam am
26.07.2024
Registerbezug
Fritzlar, HRB 12535
12 IN 44/22: In dem Insolvenzverfahren CDM Planungsgesellschaft mbH, Nürnberger Straße 16, 34212 Melsungen (AG Fritzlar, HRB 12535), vertr. d.: 1. Sandra Kortendieck, als Gfin d. CDM Planungsgesellschaft mbH, Nürnberger Straße 16, 34212 Melsungen, (Geschäftsführerin), 2. Ingo Kortendieck, als GF d. CDM Planungsgesellschaft mbH, Nürnberger Straße 16, 34212 Melsungen, (Geschäftsführer), ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO angeordnet worden. Die Insolvenztabelle und die Anmeldung/Anmeldungen können bei Bedarf auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Schuldnerin , die Insolvenzgläubiger und die Insolvenzverwalterin werden aufgefordert, ein eventuelles Bestreiten einer solchen Forderung bis zum 25.09.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Anderenfalls gilt die Forderung nach Ablauf dieser Frist als festgestellt.
Amtsgericht Fritzlar, 25.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 44/22 · CDM Planungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Fritzlar
Insolvenzgericht
Fritzlar
Aktenzeichen
12 IN 44/22
Wirksam am
02.12.2022
Registerbezug
Fritzlar, HRB 12535
12 IN 44/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CDM Planungsgesellschaft mbH, Nürnberger Straße 16, 34212 Melsungen (AG Fritzlar, HRB 12535), vertr. d.: 1. Sandra Kortendieck, als Gfin d. CDM Planungsgesellschaft mbH, Nürnberger Straße 16, 34212 Melsungen, (Geschäftsführerin), 2. Ingo Kortendieck, als GF d. CDM Planungsgesellschaft mbH, Nürnberger Straße 16, 34212 Melsungen, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Fritzlar, 02.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 12 IN 44/22 · CDM Planungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Fritzlar
Insolvenzgericht
Fritzlar
Aktenzeichen
12 IN 44/22
Wirksam am
01.12.2022
Registerbezug
Fritzlar, HRB 12535
12 IN 44/22: Über das Vermögen der CDM Planungsgesellschaft mbH, Nürnberger Straße 16, 34212 Melsungen (AG Fritzlar, HRB 12535), vertr. d.: 1. Sandra Kortendieck, als Gfin d. CDM Planungsgesellschaft mbH, Nürnberger Straße 16, 34212 Melsungen, (Geschäftsführerin), 2. Ingo Kortendieck, als GF d. CDM Planungsgesellschaft mbH, Nürnberger Straße 16, 34212 Melsungen, (Geschäftsführer), ist am 01.12.2022 um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661/926280, Fax: 05661/9262820, E-Mail: melsungen@brrs-rechtsanwaelte.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.01.2023 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Es ist das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 23.02.2023 .

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

> Anträge über:

* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (12.01.2023) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden ( 23.02.2023 ), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Amtsgericht Fritzlar, 01.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 44/22 · CDM Planungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Fritzlar
Insolvenzgericht
Fritzlar
Aktenzeichen
12 IN 44/22
Wirksam am
27.09.2022
Registerbezug
Fritzlar, HRB 12535
12 IN 44/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CDM Planungsgesellschaft mbH, Nürnberger Straße 16, 34212 Melsungen (AG Fritzlar, HRB 12535), vertr. d.: 1. Sandra Kortendieck, als Gfin d. CDM Planungsgesellschaft mbH, Nürnberger Straße 16, 34212 Melsungen, (Geschäftsführerin), 2. Ingo Kortendieck, als GF d. CDM Planungsgesellschaft mbH, Nürnberger Straße 16, 34212 Melsungen, (Geschäftsführer), ist am 27.09.2022 um 09:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661/926280, Fax: 05661/9262820, E-Mail: melsungen@brrs-rechtsanwaelte.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Fritzlar, 27.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 12535 HRB 12535: CDM Planungsgesellschaft mbH, Melsungen, Nürnberger Straße 16, 34212 Melsungen. Bestellt als Geschäftsführer: Kortendieck, Ingo Friedhelm, Melsungen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit …
HRB 12535: CDM Planungsgesellschaft mbH, Melsungen, Nürnberger Straße 16, 34212 Melsungen. Bestellt als Geschäftsführer: Kortendieck, Ingo Friedhelm, Melsungen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Kortendieck, Ingo Friedhelm, Melsungen, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 12535 HRB 12535: CDM Planungsgesellschaft mbH, Melsungen, Nürnberger Straße 16, 34212 Melsungen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2020 mit Änderung vom 17.04.2020 in § 14 (Grün…
HRB 12535: CDM Planungsgesellschaft mbH, Melsungen, Nürnberger Straße 16, 34212 Melsungen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2020 mit Änderung vom 17.04.2020 in § 14 (Gründungsaufwand). Geschäftsanschrift: Nürnberger Straße 16, 34212 Melsungen. Gegenstand: Planungsleistungen (Ingenieurleistungen) rund um die Gebäudeerstellung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Kortendieck, Sandra, Melsungen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Kortendieck, Ingo Friedhelm, Melsungen, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.