HRB 162573

CdC Service AG

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Aschheim

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Registerdaten

Sitz
Aschheim
Datenstand
2024-03-16
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-16

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Blitz 06-314 AG München
  2. Aveo AG Feldkirchen
  3. Aveo AG Grünwald
  4. Aveo AG Aschheim

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1501 IN 3103/18 · CdC Service AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 3103/18
Wirksam am
20.08.2026
Registerbezug
München, HRB 162573
1501 IN 3103/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

CdC Service AG, c/o WP/StB Rainer Merthan, Burgstraße 12, 80331 München, vertreten durch die Abwicklerin CdC Capital GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 162573
- Schuldnerin -

Das Insolvenzverfahren wird eingestellt, da die Schuldnerin die Zustimmung aller Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet und nicht zurückgenommen haben, beigebracht hat, § 213 InsO.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 18.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1501 IN 3103/18 · CdC Service AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 3103/18
Wirksam am
03.08.2026
Registerbezug
München, HRB 162573
1501 IN 3103/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

CdC Service AG, c/o WP/StB Rainer Merthan, Burgstraße 12, 80331 München, vertreten durch die Abwicklerin CdC Capital GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 162573
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Bauer, Nymphenburger Straße 5, 80335 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 06.03.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 43.942,71 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1501 IN 3103/18 · CdC Service AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 3103/18
Wirksam am
03.08.2026
Registerbezug
München, HRB 162573
1501 IN 3103/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

CdC Service AG, c/o WP/StB Rainer Merthan, Burgstraße 12, 80331 München, vertreten durch die Abwicklerin CdC Capital GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 162573
- Schuldnerin -

hat die Schuldnerin am 29.12.2025 beantragt, das Insolvenzverfahren mit Zustimmung der Gläubiger (§ 213 InsO) einzustellen.
Die Insolvenzgläubiger können binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich Widerspruch gegen den Antrag erheben. Die Bekanntmachung gilt gem. § 9 InsO als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung im Internet zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der vollständige Antrag sowie die zustimmenden Erklärungen der Gläubiger sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München - Insolvenzabteilung - zur Einsichtnahme durch die Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1501 IN 3103/18 · CdC Service AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 3103/18
Wirksam am
03.02.2026
Registerbezug
München, HRB 162573
1501 IN 3103/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

CdC Service AG, c/o WP/StB Rainer Merthan, Burgstraße 12, 80331 München, vertreten durch die Abwicklerin CdC Capital GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 162573
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2 - 4 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 162573 HRB 162573: CdC Service AG, Aschheim, Landkreis München, Burgstraße 12, c/o WP/StB Rainer Merthan, 80331 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 08.07.201…
HRB 162573: CdC Service AG, Aschheim, Landkreis München, Burgstraße 12, c/o WP/StB Rainer Merthan, 80331 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 08.07.2019 (Az. 1501 IN 3103/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auch dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 263 AktG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 1501 IN 3103/18 · CdC Service AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 3103/18
Wirksam am
11.07.2019
Registerbezug
München, HRB 162573
1501 IN 3103/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

CdC Service AG, c/o WP/StB Rainer Merthan, Burgstraße 12, 80331 München,
vertreten durch die Abwicklerin CdC Capital GmbH Steuerberatungsgesellschaft,
Burgstraße 12, 80331 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 162573
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Entwicklung von Software u.a.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 08.07.2019 um 15.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Michael Bauer
Nymphenburger Straße 5, 80335 München
Telefon: +49(89)30905860
Telefax: +49(89)309058610
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 26.08.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.10.2019 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 07.10.2019,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 22.11.2018 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 08.07.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 162573 HRB 162573: Aveo AG, Aschheim, Landkreis München, Max-Planck-Str. 4, 85609 Aschheim. Die Hauptversammlung vom 17.01.2018 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: CdC Service AG. …
HRB 162573: Aveo AG, Aschheim, Landkreis München, Max-Planck-Str. 4, 85609 Aschheim. Die Hauptversammlung vom 17.01.2018 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: CdC Service AG. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Burgstraße 12, c/o WP/StB Rainer Merthan, 80331 München. Die Abwickler vertreten gemeinsam. Bestellt: Abwickler: CdC Capital GmbH Steuerberatungsgesellschaft, München (Amtsgericht München HRB 112691), einzelvertretungsberechtigt, wenn und solange kein weiterer Abwickler bestellt ist. Ausgeschieden: Vorstand: Delius, Adam, München, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Emberger, Gabriele, München, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 162573 Aveo AG, Aschheim, Landkreis München, Max-Planck-Str. 4, 85609 Aschheim. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Aveo AG, Aschheim, Landkreis München, Max-Planck-Str. 4, 85609 Aschheim. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Veränderungen
HRB 162573 Aveo AG, Grünwald, Landkreis München, Schlossstr. 23, 82031 Grünwald.Die Hauptversammlung vom 21.04.2010 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Si…
Aveo AG, Grünwald, Landkreis München, Schlossstr. 23, 82031 Grünwald.Die Hauptversammlung vom 21.04.2010 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Aschheim, Landkreis München. Geschäftsanschrift: Max-Planck-Str. 4, 85609 Aschheim. Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung von Software sowie Vertrieb von Soft- und Hardware.
Veränderungen
HRB 162573 Aveo AG, Feldkirchen (Schlossstr. 23, 82031 Grünwald). Die Hauptversammlung vom 14.03.2007 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Grünwald, Landkreis München.
Aveo AG, Feldkirchen (Schlossstr. 23, 82031 Grünwald). Die Hauptversammlung vom 14.03.2007 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Grünwald, Landkreis München.
Veränderungen
HRB 162573 Aveo AG, Feldkirchen (Hohenlindner Str. 23 b, 85622 Feldkirchen). Ausgeschieden: Vorstand: Gerold, Guido, Feldkirchen, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Vorstand: Delius, Adam, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsbe…
Aveo AG, Feldkirchen (Hohenlindner Str. 23 b, 85622 Feldkirchen). Ausgeschieden: Vorstand: Gerold, Guido, Feldkirchen, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Vorstand: Delius, Adam, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 162573 Aveo AG, Feldkirchen (Hohenlindner Str. 23 b, 85622 Feldkirchen). Die Hauptversammlung vom 07.11.2006 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenst…
Aveo AG, Feldkirchen (Hohenlindner Str. 23 b, 85622 Feldkirchen). Die Hauptversammlung vom 07.11.2006 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen; Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft, von ausländischenInvestmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen in einer Kapitalgesellschaft; Unternehmensberatung; Beteiligung an anderen Unternehmen; Verwaltung des eigenen Vermögens.
Veränderungen
HRB 162573 Blitz 06-314 AG, München (---, 85622 Feldkirchen). Die Hauptversammlung vom 07.11.2006 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen. Ein neuer § 15 (Einziehung) wurde eingefügt und der b…
Blitz 06-314 AG, München (---, 85622 Feldkirchen). Die Hauptversammlung vom 07.11.2006 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen. Ein neuer § 15 (Einziehung) wurde eingefügt und der bisherige § 15 entsprechend zu § 16. Neue Firma: Aveo AG. Neuer Sitz: Feldkirchen. Ausgeschieden: Vorstand: Lotz, Nicole, München, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Vorstand: Gerold, Guido, Feldkirchen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Emberger, Gabriele, München, *XX.XX.XXXX. Nicht eingetragen: Gründer der wirtschaftlich neu gegründeten Gesellschaft sind: Guido Gerold, Feldkirchen; Delius Immobilien AG, München.
Neueintragungen
HRB 162573 Blitz 06-314 AG, München (Bavariaring 29, 80336 MünchenBlitz 06-314 AG, München (Bavariaring 29, 80336 München). Aktiengesellschaft. Satzung vom 31.05.2006. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Ve…
Blitz 06-314 AG, München (Bavariaring 29, 80336 MünchenBlitz 06-314 AG, München (Bavariaring 29, 80336 München). Aktiengesellschaft. Satzung vom 31.05.2006. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Lotz, Nicole, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.Nicht eingetragen: Das Grundkapital ist eingeteilt in 50.000 Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. Sie werden zum Ausgabebetrag von 1,00 EUR ausgegeben. Die Gesellschaft trägt den Gründungsaufwand bis zum Betrag von 3.000 EUR. Die Gründer der Gesellschaft, die sämtliche Aktien übernommen haben, sind: Blitzstart Holding AG mit dem Sitz in München; Blitz Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in München. Den ersten Aufsichtsrat der Gesellschaft bilden: Kardum Tanja, Kauffrau, München; Wilhelmine Bichlmaier, Buchhalterin, München; Heiko Plischke, Kfz-Mechaniker, Landmannsdorf.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.