HRB 155227

CCS Clean Carbon Solutions GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-15
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-15

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36c IN 3643/18 · CSS Clean Carbon Solutions GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36c IN 3643/18
Wirksam am
15.09.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 155227
36c IN 3643/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

CCS Clean Carbon Solutions GmbH, Friedrichstr. 95, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Rüdiger Schwarz
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 155227
- Schuldnerin -

Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 25.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36c IN 3643/18 · CCS Clean Carbon Solutions GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36c IN 3643/18
Wirksam am
06.03.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 155227
36c IN 3643/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

CCS Clean Carbon Solutions GmbH, Friedrichstr. 95, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Rüdiger Schwarz
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Register-Nr.: HRB 155227
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christoph Alexander Jacobi, Ahornallee 36, 14050 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Gesamtbetrag

in Abzug zu bringender Vorschuss

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 31.07.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen. Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von 17.235,26 EUR festzusetzen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 70 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 31.07.2024 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Mehraufwand bei der Ermittlung potentieller Ansprüche (Ermittlung, Gesprächsführung, Korrespondenz, Durchsicht von Unterlagen, Kommunikation, Aufarbeitung).Es war daher ein Übersteigen des Regelsatzes um 70 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36c IN 3643/18 · CCS Clean Carbon Solutions GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36c IN 3643/18
Wirksam am
10.01.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 155227
36c IN 3643/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. CCS Clean Carbon Solutions GmbH, Friedrichstr. 95, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Rüdiger Schwarz
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 155227

werden mit Masseunzulänglichkeit die Masseverbindlichkeiten nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 42.842,49 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO in Höhe von 69.633,92 Euro; vorrangig sind die Verfahrenskosten gemäß § 54 InsO zu berichtigen. An die Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO erfolgt voraussichtlich keine Zahlung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 209, 188, 189 InsO hingewiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 09.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36c IN 3643/18 · CCS Clean Carbon Solutions GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36c IN 3643/18
Wirksam am
02.12.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 155227
36c IN 3643/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CCS Clean Carbon Solutions GmbH, Friedrichstr. 95, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Rüdiger Schwarz
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Register-Nr.: HRB 155227

hat der vorläufige Insolvenzverwalter mit Antrag vom 31.07.2024 die Mindestvergütung gemäß § 63 InsO i. V. m. §§ 2, 10, 11 InsVV und die Auslagen gemäß §§ 8, 10 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. §§ 7, 10 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.

Des Weiteren hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 31.07.2024 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt. Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 70 % für Mehraufwand bei der Ermittlung potentieller Ansprüche (Ermittlung, Gesprächsführung, Korrespondenz, Durchsicht von Unterlagen, Kommunikation, Aufarbeitung) beantragt. An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.

Die vollständigen Anträge können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36c IN 3643/18 · CCS Clean Carbon Solutions GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36c IN 3643/18
Wirksam am
08.08.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 155227
36c IN 3643/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

CCS Clean Carbon Solutions GmbH, Friedrichstr. 95, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Rüdiger Schwarz
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 155227
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 07.08.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 25 - 31 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.09.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36c IN 3643/18 · CCS Clean Carbon Solutions GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36c IN 3643/18
Wirksam am
23.12.2022
Registerbezug
Berlin, HRB 155227
36c IN 3643/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

CCS Clean Carbon Solutions GmbH, Friedrichstr. 95, 10117 Berlin,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 155227
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung der Gläubiger über einen Vergleichsvorschlag zur Abgeltung der Geschäftsführerhaftung, welcher wie folgt lautet:

1. Zur Abgeltung der Ersatzansprüche gem. § 64 Satz 1 GmbH a.F. (Geschäftsleiterhaftung), welche auch die geltend gemachten Rückgewähransprüche wegen anfechtbarer Rechtshandlungen gemäß §§ 143 Abs. 1 S. 1 i. V. m. §§ 129 Abs. 1, 133 Abs. 1, 130 InsO beinhalten, zahlt der Geschäftsführer der Schuldnerin, Hr. Dr. Rüdiger Schwarz, einen Betrag in Höhe von 2.000,00 EUR an die Insolvenzmasse.
2. Nach Zustimmung der Gläubigerversammlung wird der Insolvenzverwalter den Geschäftsführer gesondert zur Zahlung des Vergleichsbetrages auffordern. Die Zahlung des Vergleichsbetrages ist dann binnen zwei Wochen ab Datum der Zahlungsaufforderung an die Insolvenzmasse vorzunehmen.
3. Mit Bezahlung dieses Vergleichsbetrages sind die Ansprüche aus der Geschäftsführerhaftung und die Rückgewehransprüche wegen anfechtbarer Rechtshandlung abgegolten und erledigt.
4. Nach Zahlung des Vergleichsbetrages wird der Insolvenzverwalter seinen derzeit beim Landgericht Berlin unter dem dortigen Aktenzeichen 31 O 257/22 eingerichten Prozesskostenhilfeantrag zur Durchführung des streitigen Verfahrens zurücknehmen. Der Insolvenzverwalter erklärt ausdrücklich im Falle der Zahlung des unter Ziffer 1 vereinbarten Vergleichsbetrages seine zunächst im Mahnverfahren beim Amtsgericht Wedding, Az.:22-0683503-09-N, geltend gemachten Ansprüche nicht weiter gerichtlich zu verfolgen.
5. Es besteht Einigkeit dahingehend, dass die Kosten der Rechtsverfolgung, einschließlich der Kosten dieses Vergleichs, jede Partei selbst trägt, mithin Kostenerstattungsansprüche ausdrücklich nicht bestehen
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 19.01.2023 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 155227 B HRB 155227 B: CCS Clean Carbon Solutions GmbH, Berlin, Friedrichstr. 95, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG au…
HRB 155227 B: CCS Clean Carbon Solutions GmbH, Berlin, Friedrichstr. 95, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Veränderungen
HRB 155227 B HRB 155227 B: CCS Clean Carbon Solutions GmbH, Berlin, Friedrichstr. 95, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Friedrichstr. 95, 10117 Berlin
HRB 155227 B: CCS Clean Carbon Solutions GmbH, Berlin, Friedrichstr. 95, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Friedrichstr. 95, 10117 Berlin
Veränderungen
HRB 155227 B HRB 155227 B: CCS Clean Carbon Solutions GmbH, Berlin, Samariterstraße 19, 10247 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Juch, Axel
HRB 155227 B: CCS Clean Carbon Solutions GmbH, Berlin, Samariterstraße 19, 10247 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Juch, Axel
Veränderungen
HRB 155227 B HRB 155227 B: CCS Clean Carbon Solutions GmbH, Berlin, Samariterstraße 19, 10247 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Samariterstraße 19, 10247 Berlin
HRB 155227 B: CCS Clean Carbon Solutions GmbH, Berlin, Samariterstraße 19, 10247 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Samariterstraße 19, 10247 Berlin
Neueintragungen
HRB 155227 B HRB 155227 B: CCS Clean Carbon Solutions GmbH, Berlin, Mulackstraße 18, 10119 Berlin. Firma: CCS Clean Carbon Solutions GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Mulackstraße 18, 10119 Ber…
HRB 155227 B: CCS Clean Carbon Solutions GmbH, Berlin, Mulackstraße 18, 10119 Berlin. Firma: CCS Clean Carbon Solutions GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Mulackstraße 18, 10119 Berlin; Gegenstand: Die allgemeine Beratung im Bereich der Capture-Carbon-Storage-Technologie (CCS), mithin der Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxyd (CO2) sowie weiterer in diesem Zusammenhang stehender Technologien. Die Beratung umfasst die technische, gesamtwirtschaftliche, technologische, geotechnische, hydrodynamische, finanzielle und ökologische Bewertung und Konzeptionierung von Investitionsvorhaben und allgemeinen Projekten in diesen Bereichen im In- und Ausland. Hierunter fallen unter anderem die Erarbeitung von Machbarkeits-, Konzept- und Projektstudien.
Die technische Realisierung entsprechender CCS- und in diesem Zusammenhang stehender Anlagen, welche den Bau beziehungsweise die Errichtung von Sammlerstationen, Pumpen, Verdichtern, Transportpipelines, Injektionstechnologien, Monitoring- und Überwachungssystemen etc. für entsprechende Anlagen umfasst. Der so beschriebene Gegenstand der Gesellschaft ermöglicht es ihr, sowohl auf dem Gebiet der CCS-Technologie als auch auf korrespondierenden Geschäftsfeldern als Full-Service-Anbieter aufzutreten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Juch, Axel, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
Dr. Schwarz, Rüdiger, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 16.12.2013

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.