HRB 32143

CCS Abwicklungs AG

Amtsgericht Dortmund · Nordrhein-Westfalen

aktuell 21 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Dortmund

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Registerdaten

Sitz
Dortmund
Datenstand
2024-04-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-06

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Compleo Charging Solutions AG Dortmund

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

21
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 251 IN 93/22 · Compleo Charging Solutions AG · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
251 IN 93/22
Wirksam am
04.04.2025
Registerbezug
Dortmund, HRB 32143
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 93/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32143 eingetragenen Compleo Charging Solutions AG, Ezzestr. 8, 44379 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Vorstände Herr Jörg Lohr und Herr Peter Hamela,

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Jochen Sedlitz, GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbH, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart

Vorläufiger Sachwalter:
Rechtsanwalt Martin Lambrecht, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf

werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xx €
Zwischensumme xx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xx € xx €
Endbetrag xx €

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Sachwalter übt sein Amt seit dem 01.04.2023 aus. Nach § 270b Abs. 1, 274 Abs. 1 und 63 InsO, hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Eigenverwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegt.(§ 12 a InsVV).
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Sachwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Vergütung des Sachwalters die wiederum 60% der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV) beträgt.

Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz des Insolvenzverwalters soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV). Der Regelsatz des Sachwalters und vorläufigen Sachwalters beträgt daher mindestens 840,00 EUR.
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben.
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 12a III InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 95.334.126,42 €.
Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach 1.321.920,63 €.
Der Regelsatz der Vergütung der Sachwalterin/des Sachwalters beträgt demnach 793.152,38 €.
Davon stehen dem vorläufigen Sachwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von 198.288,09 € zu.
Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt 13.440,00 €.
Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung
einer Erhöhung des Regelsatzes auf 260 % und damit auf den Betrag von 3.436.993,64 € gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 25.11.2024 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Die entstandenen Auslagen sind vom dem vorläufigen Sachwalter nachgewiesen und waren antragsgemäß zu berücksichtigen.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Sachwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen, auf höchstens 175 EUR je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters begrenzten jährlichen Pauschsatz fordern.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, der Verwalterin/dem Verwalter, der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund oder dem Landgericht Dortmund, Kaiserstr. 34, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.110 eingesehen werden.

251 IN 93/22
Amtsgericht Dortmund, 03.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 251 IN 93/22 · Compleo Charging Solutions AG · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
251 IN 93/22
Wirksam am
20.08.2024
Registerbezug
Dortmund, HRB 32143
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 93/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32143 eingetragenen Compleo Charging Solutions AG, Ezzestr. 8, 44379 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Vorstände Herr Jörg Lohr und Herr Peter Hamela,

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Jochen Sedlitz, GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbH, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart

Sachwalter: Rechtsanwalt Martin Lambrecht, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf

werden die Vergütung und Auslagen des Sachwalters wie folgt festgesetzt:

Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xx €
Zwischensumme xx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xx € xx €
Endbetrag xx €

Bei der Festsetzung ist die bereits bewilligte Versicherungsleistung vom 23.12.2022 bis zum 23.12.2023 mit Beschluss vom 12.08.2024 zu berücksichtigen.
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 17.07.2024 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2, 3 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Die entstandenen Auslagen sind vom Sachwalter nachgewiesen und waren antragsgemäß zu berücksichtigen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.110 eingesehen werden.

251 IN 93/22
Amtsgericht Dortmund, 20.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 251 IN 93/22 · Compleo Charging Solutions AG · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
251 IN 93/22
Wirksam am
13.08.2024
Registerbezug
Dortmund, HRB 32143
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 93/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32143 eingetragenen Compleo Charging Solutions AG, Ezzestr. 8, 44379 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Vorstände Herr Jörg Lohr und Herr Peter Hamela,

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Jochen Sedlitz, GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbH, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart

Sachwalter: Rechtsanwalt Martin Lambrecht, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf

werden die Auslagen des Sachwalters wie folgt festgesetzt:

Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen 60 958,33 €
Zwischensumme 60.958,33 €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 60.958,33 € 11.582,08 €
Endbetrag 72.540,41 €

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der Sachwalter übt sein Amt seit dem 01.04.2023 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 16.06.2023 verwiesen.

Die entstandenen Auslagen sind vom Sachwalter nachgewiesen und waren antragsgemäß zu berücksichtigen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.110 eingesehen werden.

251 IN 93/22
Amtsgericht Dortmund, 12.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 251 IN 93/22 · Compleo Charging Solutions AG · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
251 IN 93/22
Wirksam am
01.06.2023
Registerbezug
Dortmund, HRB 32143
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 93/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32143 eingetragenen Compleo Charging Solutions AG, Ezzestr. 8, 44379 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Jörg Lohr, Ezzestraße 8, 44379 Dortmund und Herrn Peter Hamela,

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 886 bis 942 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.06.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.110 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

251 IN 93/22
Amtsgericht Dortmund, 31.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 251 IN 93/22 · Compleo Charging Solutions AG · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
251 IN 93/22
Wirksam am
24.05.2023
Registerbezug
Dortmund, HRB 32143
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 93/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32143 eingetragenen Compleo Charging Solutions AG, Ezzestr. 8, 44379 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Vorstände Herr Jörg Lohr und Herr Peter Hamela,

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Jochen Sedlitz, GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbH, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart

Sachwalter: Rechtsanwalt Martin Lambrecht, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf

wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 23.05.2023 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Montag, 19.06.2023, 11:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr)
im FZW Freizeitzentrum West (Halle), Ritterstraße 20, 44137 Dortmund.

Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.

251 IN 93/22
Amtsgericht Dortmund, 24.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 251 IN 93/22 · Compleo Charging Solutions AG · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
251 IN 93/22
Wirksam am
03.04.2023
Registerbezug
Dortmund, HRB 32143
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 93/22

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32143 eingetragenen Compleo Charging Solutions AG, Ezzestr. 8, 44379 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Vorstände Herr Jörg Lohr und Herr Peter Hamela,

Geschäftszweig: die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Produkten im Bereich der Elektro-Mobilität im weiteren Sinne sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die damit im Zusammenhang stehen

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2023, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.12.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).

Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Martin Lambrecht, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf , Tel. Nr.0211/83680510 , Fax Nr. 0211836805160.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.05.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 29.12.2022 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.

Zu Mitgliedern werden bestimmt:

EBG electro GmbH, An der Wethmarheide 17, 44536 Lünen
Euler Hermes SA - Niederlassung Euler Hermes Deutschland -, Gasstr. 29, 22761 Hamburg
Martin Szwed, Unverhofftstr. 32, 44263 Dortmund.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.

Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Freitag, 02.06.2023, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund, 1. Etage, Sitzungssaal 1.101.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 19.05.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 niedergelegt.

Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

Dortmund, 01.04.2023
Amtsgericht
251 IN 93/22
Dortmund, 01.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 251 IN 93/22 · Compleo Charging Solutions AG · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
251 IN 93/22
Wirksam am
28.12.2022
Registerbezug
Dortmund, HRB 32143
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 93/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32143 eingetragenen Compleo Charging Solutions AG, Ezzestr. 8, 44379 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Jörg Lohr, Ezzestraße 8, 44379 Dortmund und Herrn Peter Hamela,

wird angeordnet (§ 270b InsO):

Zum vorläufigen Sachwalter wird Rechtsanwalt Martin Lambrecht, Heinrich-Heine-Allee 53, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211-8368051-0, Fax: 0211-8368051-60 bestellt.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahme werden einstweilen eingestellt (§§ 270c Abs. 3, 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

251 IN 93/22
Amtsgericht Dortmund, 23.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 32143 HRB 32143: Compleo Charging Solutions AG, Dortmund, Oberste-Wilms-Str. 15a, 44309 Dortmund. Die Hauptversammlung vom 21.06.2022 hat die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals 2020 und die Schaffung ei…
HRB 32143: Compleo Charging Solutions AG, Dortmund, Oberste-Wilms-Str. 15a, 44309 Dortmund. Die Hauptversammlung vom 21.06.2022 hat die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals 2020 und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 3 (Grundkapital) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.06.2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20.06.2025 das Grundkapital der Gesellschaft ein- oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 1.013.957,00 durch Ausgabe von bis zu 1.013.957 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2022/I).
Veränderungen
HRB 32143 HRB 32143: Compleo Charging Solutions AG, Dortmund, Oberste-Wilms-Str. 15a, 44309 Dortmund. Die Hauptversammlung vom 21.06.2022 hat ferner die Neufassung des bisherigen Bedingten Kapitals 2020 als Bedingtes …
HRB 32143: Compleo Charging Solutions AG, Dortmund, Oberste-Wilms-Str. 15a, 44309 Dortmund. Die Hauptversammlung vom 21.06.2022 hat ferner die Neufassung des bisherigen Bedingten Kapitals 2020 als Bedingtes Kapital 2022/1 und die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 4 (Grundkapital) beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 506.978,00 EUR durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel-, Options- und/oder Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die bis zum 20.06.2025 aufgrund der von der Hauptversammlung vom 21.06.2022 beschlossenen Ermächtigung von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren in- oder ausländischen Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften begeben werden und ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht oder eine Wandlungspflicht in bzw. auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren bzw. begründen.
Veränderungen
HRB 32143 HRB 32143: Compleo Charging Solutions AG, Dortmund, Oberste-Wilms-Str. 15a, 44309 Dortmund. Nicht mehr Vorstand: Gabriel, Claus Peter, Dreieich, *XX.XX.XXXX.
HRB 32143: Compleo Charging Solutions AG, Dortmund, Oberste-Wilms-Str. 15a, 44309 Dortmund. Nicht mehr Vorstand: Gabriel, Claus Peter, Dreieich, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 32143 HRB 32143: Compleo Charging Solutions AG, Dortmund, Oberste-Wilms-Str. 15a, 44309 Dortmund. Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.10.2020 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2020) …
HRB 32143: Compleo Charging Solutions AG, Dortmund, Oberste-Wilms-Str. 15a, 44309 Dortmund. Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.10.2020 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2020) ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 200.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 22.12.2021 ist § 5 (Grundkapital) der Satzung geändert. 5.069.785,00 EUR. Das Genehmigte Kapital 2020 beträgt noch 15.435,00 EUR.
Veränderungen
HRB 32143 HRB 32143: Compleo Charging Solutions AG, Dortmund, Oberste-Wilms-Str. 15a, 44309 Dortmund. Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.10.2020 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2020) …
HRB 32143: Compleo Charging Solutions AG, Dortmund, Oberste-Wilms-Str. 15a, 44309 Dortmund. Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.10.2020 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2020) ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 973.957,00 EUR durchgeführt. Durch Beschuss des Aufsichtsrates vom 13.12.2021 ist § 5 (Grundkapital) der Satzung geändert. 4.869.785,00 EUR. Das Genehmigte Kapital 2020 beträgt noch 215.435,00 Euro.
Veränderungen
HRB 32143 HRB 32143: Compleo Charging Solutions AG, Dortmund, Oberste-Wilms-Str. 15a, 44309 Dortmund. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Denker, Carina, Lüdenscheid, *X…
HRB 32143: Compleo Charging Solutions AG, Dortmund, Oberste-Wilms-Str. 15a, 44309 Dortmund. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Denker, Carina, Lüdenscheid, *XX.XX.XXXX; Laukamp, Julia, Selm, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 32143 HRB 32143: Compleo Charging Solutions AG, Dortmund, Oberste-Wilms-Str. 15a, 44309 Dortmund. Die Hauptversammlung vom 15.06.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Grundkapital) und 19 (Teilnahme an de…
HRB 32143: Compleo Charging Solutions AG, Dortmund, Oberste-Wilms-Str. 15a, 44309 Dortmund. Die Hauptversammlung vom 15.06.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Grundkapital) und 19 (Teilnahme an der Hauptversammlung) beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 194.790,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 194.790 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021/II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie gemäß dem Aktienoptionsprogramm 2021 nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juni 2021 Optionen ausgegeben wurden oder werden, die Inhaber der Optionen von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen und soweit nicht andere Erfüllungsformen (z.B. Erfüllung in Geld oder Bedienung mit eigenen Aktien) eingesetzt werden, wobei für die Gewährung und Abwicklung von Optionen an Mitglieder des Vorstands ausschließlich der Aufsichtsrat zuständig ist.
Veränderungen
HRB 32143 HRB 32143: Compleo Charging Solutions AG, Dortmund, Oberste-Wilms-Str. 15a, 44309 Dortmund. Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.10.2020 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2020) …
HRB 32143: Compleo Charging Solutions AG, Dortmund, Oberste-Wilms-Str. 15a, 44309 Dortmund. Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.10.2020 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2020) ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 130.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 25.03.2021/13.04.2021 ist § 5 (Grundkapital) der Satzung geändert. 3.895.828,00 EUR. Das Genehmigte Kapital 2020 beträgt noch 1.189.392,00 Euro.
Veränderungen
HRB 32143 HRB 32143: Compleo Charging Solutions AG, Dortmund, Oberste-Wilms-Str. 15a, 44309 Dortmund. Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.10.2020 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2020) …
HRB 32143: Compleo Charging Solutions AG, Dortmund, Oberste-Wilms-Str. 15a, 44309 Dortmund. Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.10.2020 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2020) ist die Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von 342.348,00 EUR durchgeführt. Durch Beschuss des Aufsichtsrates vom 13.04.2021 ist § 5 (Grundkapital) der Satzung geändert. 3.765.828,00 EUR. Das Genehmigte Kapital 2020 beträgt noch 1.319.392,00 EUR.
Veränderungen
HRB 32143 HRB 32143: Compleo Charging Solutions AG, Dortmund, Oberste-Wilms-Str. 15a, 44309 Dortmund. Vorstand: Gabriel, Claus Peter, Dreieich, *XX.XX.XXXX.
HRB 32143: Compleo Charging Solutions AG, Dortmund, Oberste-Wilms-Str. 15a, 44309 Dortmund. Vorstand: Gabriel, Claus Peter, Dreieich, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 32143 HRB 32143: Compleo Charging Solutions AG, Dortmund, Oberste-Wilms-Str. 15a, 44309 Dortmund. Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 5. Oktober 2020 hat die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals 202…
HRB 32143: Compleo Charging Solutions AG, Dortmund, Oberste-Wilms-Str. 15a, 44309 Dortmund. Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 5. Oktober 2020 hat die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals 2020 und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 4. Oktober 2025 das Grundkapital der Gesellschaft ein- oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 1.661.740,00 durch Ausgabe von bis zu 1.661.740 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020).
Veränderungen
HRB 32143 HRB 32143: Compleo Charging Solutions AG, Dortmund, Oberste-Wilms-Str. 15a, 44309 Dortmund. Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 5. Oktober 2020 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EU…
HRB 32143: Compleo Charging Solutions AG, Dortmund, Oberste-Wilms-Str. 15a, 44309 Dortmund. Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 5. Oktober 2020 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2.523.480,00 um bis zu EUR 900.000,00 auf bis zu EUR 3.423.480,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von 900.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 zu erhöhen. Die Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von EUR 900.000,00 durchgeführt. § 5 der Satzung (Grundkapital) wurde geändert. Neues Grundkapital: 3.423.480,00 EUR.
Veränderungen
HRB 32143 HRB 32143: Compleo Charging Solutions AG, Dortmund, Oberste-Wilms-Str. 15a, 44309 Dortmund. Die Hauptversammlung vom 05.10.2020 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) und in § 21 (Stimmrecht und …
HRB 32143: Compleo Charging Solutions AG, Dortmund, Oberste-Wilms-Str. 15a, 44309 Dortmund. Die Hauptversammlung vom 05.10.2020 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) und in § 21 (Stimmrecht und Beschlussfassung) beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 1.261.740,00 durch Ausgabe von bis zu 1.261.740 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- und Wandelschuldverschreibungen sowie Genussrechten mit Options- oder Wandlungsrecht, die gemäß der von der Hauptversammlung am 05.10.2020 beschlossenen Ermächtigung bis zum 04.10.2025 von der Gesellschaft, von von ihr abhängigen oder von im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen ausgegeben werden.
Neueintragungen
HRB 32143 HRB 32143: Compleo Charging Solutions AG, Dortmund, Oberste-Wilms-Str. 15a, 44309 Dortmund. Aktiengesellschaft. Satzung vom 25.08.2020. Geschäftsanschrift: Oberste-Wilms-Str. 15a, 44309 Dortmund. Gegenstand:…
HRB 32143: Compleo Charging Solutions AG, Dortmund, Oberste-Wilms-Str. 15a, 44309 Dortmund. Aktiengesellschaft. Satzung vom 25.08.2020. Geschäftsanschrift: Oberste-Wilms-Str. 15a, 44309 Dortmund. Gegenstand: die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Produkten im Bereich der Elektro-Mobilität im weiteren Sinne sowie die Erbringung von Dienst- leistungen, die damit im Zusammenhang stehen. Grundkapital: 2.523.480,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Griesemann, Georg Karl Eberhard, Köln, *XX.XX.XXXX; Kachouh, Checrallah, Dortmund, *XX.XX.XXXX; Stolze, Jens, München, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Bepperling, Thorsten, Lahntal, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Compleo Charging Solutions GmbH, Lünen (Amtsgericht Dortmund, HRB 18110) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.08.2020. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 01.08.2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein- oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 1.261.740,00 durch Ausgabe von bis zu 1.261.740 neuen Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.