VR 130241

Casino Richthofen e.V.

Amtsgericht Aurich · Niedersachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wittmund

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Registerdaten

Sitz
Wittmund
Datenstand
2024-12-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-19

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Offizierheimgesellschaft des Jagdgeschwaders 71 "Richthofen" e.V. Wittmund
  2. Offizierheimgesellschaft Jagdgeschwaders 71 "Richthofen" e.V. Wittmund

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 130241 VR 130241:Casino Richthofen e.V., Wittmund ( Wittmund). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederver…
VR 130241:Casino Richthofen e.V., Wittmund ( Wittmund). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen aller beteiligten Vereine vom 06.02.2014 und 17.06.2014 mit dem "Unteroffizier-Heimgesellschaft Jagdgeschwader 71 "Richthofen" e. V." mit Sitz in Wittmund (VR 130193) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.