VR 666

Casino-Heimgesellschaft Theodor-Körner-Kaserne e.V. (CHG TKK e.V.)

Amtsgericht Lüneburg · Niedersachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Lüneburg

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Registerdaten

Sitz
Lüneburg
Datenstand
2025-01-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-09

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Offiziersheimgesellschaft Theodor-Körner-Kaserne Lüneburg Lüneburg
  2. Offizierheimgesellschaft Theodor-Körner-Kaserne e.V. Lüneburg
  3. Casino-Heimgesellschaft Theodor-Körner-Kaserne e.V. (CHG TKK) Lüneburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 666 Offizierheimgesellschaft Theodor-Körner-Kaserne e.V., Lüneburg, (Bleckeder Landstr. 59, Gebäude 11, 21337 Lüneburg).Die Gesellschaft ist am 20.09.2010 als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschme…
Offizierheimgesellschaft Theodor-Körner-Kaserne e.V., Lüneburg, (Bleckeder Landstr. 59, Gebäude 11, 21337 Lüneburg).Die Gesellschaft ist am 20.09.2010 als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom 25.08.2009 mit der Unteroffizierheimgesellschaft Theodor-Körner-Kaserne e.V. mit Sitz in Lüneburg (Amtsgericht Lüneburg VR 1604) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.