HRB 11196

Carwash Syring UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Hagen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Klusenweg 10, 58239 Schwerte

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Schwerte
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
21.09.2020
Datenstand
2025-09-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Gertrud Gerlinde Syring

Iserlohn

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-08

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Betrieb einer Autowaschanlage

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 103 IN 68/19 · Carwash Syring UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
103 IN 68/19
Wirksam am
07.04.2026
Registerbezug
Hagen, HRB 11196
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 68/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11196 eingetragenen Carwash Syring UG (haftungsbeschränkt), Klusenweg 10, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Gertrud Gerlinde Syring, Friedenstr. 19, 58642 Iserlohn

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 30.04.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:

zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:

Die Gläubigerversammlung stimmt dem beabsichtigten Vergleich in dem Rechtsstreit gegen die Geschäftsführer Harald Syring und Gertrud Syring vor dem Oberlandesgericht Hamm, Az. I-8 U 107/25, wie folgt zu:

1. Die Beklagten erkennen die Klageforderung in Höhe von € 90.192,93 nebst Zinsen in Höhe von 5-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.01.2021 an.
2. Den Beklagten bleibt nachgelassen auf die Klageforderung einen Betrag von € 60.000,00 bis zum 22. Mai 2026 zu zahlen.
3. Geraten die Beklagten mit der Zahlung des vorstehenden Betrages ganz oder teilweise mehr als 2 Wochen in Rückstand, so sind die gesamte dann noch offenstehenden Klageforderungen sofort fällig und von diesem Zeitpunkt an mit Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
4. Erbringen die Beklagten insgesamt eine Zahlung von € 60.000,00 an den Kläger, ohne dass die ihnen eingeräumte Zahlung vorher im Sinne von Ziffer 2. dieses Vergleichs in Verfall geraten ist, so erlässt der Kläger den Beklagten schon jetzt den dann noch offenen Restbetrag einschließlich der Klageforderung nebst Zinsen auch aus dem Rechtsstreit LG Hagen, Az. 3 O 96/21. Die Beklagten nehmen diesen Erlass schon jetzt an.
5. Die Beklagten verzichten gegenüber dem Kläger darauf, ihrerseits Ansprüche zur Tabelle anzumelden.
6. Die Beklagten tragen zusätzlich die Kosten der Rechtsstreite LG Hagen, Az. 3O 96/21 und LG Hagen Az. 3 O 247/23. Die Forderungen aus den bereits vorliegenden Kostenfestsetzungsbeschlüssen sind zum 22. Mai 2026 fällig. Leisten die Beklagten auf die Kostenfestsetzungsbeschlüsse die Nominalwerte der Kostenfestsetzungsbeschlüsse bis zum 22. Mai 2026, verzichtet der
Kläger auf die Zinsen aus den Kostenfestsetzungsbeschlüssen. Die Kosten des Vergleiches werden gegeneinander aufgehoben.
7. Der Vergleich steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung
der Gläubigerversammlung. Der Kläger wird die Gläubigerversammlung kurzfristig zur Abstimmung einberufen und die Annahme des Vergleichs empfehlen. Sollte die Zustimmung der Gläubigerversammlung nicht bis zum 22. Mai 2026 vorliegen, sind die Vergleichsbeträge innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis der Beklagten von der Zustimmung der Gläubigerversammlung fällig.
Die Bedingungen für den Erlass und den Verfall gelten für diesen Fälligkeitstermin entsprechend.
8. Der Kläger wird sich in dem Berufungsverfahren vor dem OLG Hamm zur Vermeidung weiterer Kosten nicht bestellen und Fristverlängerungen für die Entscheidung der Gläubigerversammlung zustimmen. Nach Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Vergleich nehmen die Beklagten die Berufung zum Verfahren 3 O 247/23 zurück.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 31.03.2026 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 279 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

103 IN 68/19
Amtsgericht Hagen, 02.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 103 IN 68/19 · Carwash Syring UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
103 IN 68/19
Wirksam am
25.05.2023
Registerbezug
Hagen, HRB 11196
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 68/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11196 eingetragenen Carwash Syring UG (haftungsbeschränkt), Klusenweg 10, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Gertrud Gerlinde Syring

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 28.06.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 279 niedergelegt.

103 IN 68/19
Amtsgericht Hagen, 23.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 103 IN 68/19 · Carwash Syring UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
103 IN 68/19
Wirksam am
25.11.2021
Registerbezug
Hagen, HRB 11196
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 68/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11196 eingetragenen Carwash Syring UG (haftungsbeschränkt), Klusenweg 10, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Gertrud Gerlinde Syring

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.12.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 niedergelegt.

103 IN 68/19
Amtsgericht Hagen, 24.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 11196 HRB 11196: Carwash Syring UG (haftungsbeschränkt), Schwerte, Klusenweg 10, 58239 Schwerte. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (103 IN 68/19) vom 14.09.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Inso…
HRB 11196: Carwash Syring UG (haftungsbeschränkt), Schwerte, Klusenweg 10, 58239 Schwerte. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (103 IN 68/19) vom 14.09.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Neueintragungen
HRB 11196 HRB 11196: Carwash Syring UG (haftungsbeschränkt), Schwerte, Klusenweg 10, 58239 Schwerte. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14. Dezember 2018. Geschäftsanschrift: Klusenweg 10,…
HRB 11196: Carwash Syring UG (haftungsbeschränkt), Schwerte, Klusenweg 10, 58239 Schwerte. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14. Dezember 2018. Geschäftsanschrift: Klusenweg 10, 58239 Schwerte. Gegenstand: Betrieb einer Autowaschanlage. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Syring, Gertrud Gerlinde, Iserlohn, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.