HRB 13855

CARO City Bau GmbH

Amtsgericht Cottbus · Brandenburg

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Schönefeld

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Registerdaten

Sitz
Schönefeld
Datenstand
2025-01-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-02

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Veröffentlichungen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Veränderungen
HRB 13855 CB HRB 13855 CB: CARO City Bau GmbH, Schönefeld, Waldstr. 40, 12529 Schönefeld. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
HRB 13855 CB: CARO City Bau GmbH, Schönefeld, Waldstr. 40, 12529 Schönefeld. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 63 IN 51/21 · CARO City Bau GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 51/21
Wirksam am
30.03.2021
Registerbezug
Cottbus, HRB 13855
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CARO City Bau GmbH, Waldstr.
40, 12529 Schönefeld, wurde am 26.03.2021, um 12:47 Uhr, das Insolvenzverfahren
eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Roland Gronau,
Friedrich-Ebert-Str. 8, 14467 Potsdam. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind
bis zum 25.05.2021 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden.
Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 1.6.2021 zur
Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts,
Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts-
und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Dienstag, 15. Juni
2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich
angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist
anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters,
die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung
der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der
Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum
Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren
Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht
benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen
Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer
Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage
nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen
Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend
für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht
Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss
die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten,
dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige
Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle
oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht
Cottbus, 29. März 2021, Az.: 63 IN 51/21

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 51/21 · CARO City Bau GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 51/21
Wirksam am
18.03.2021
Registerbezug
Cottbus, HRB 13855
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen der
CARO City Bau GmbH (Registergericht: Cottbus HRB 13855 CB), vertreten durch die
Geschäftsführerin Frau Alma Popara, Waldstr. 40, 12529 Schönefeld,
ist heute, am 18.03.2021, um 12.02 Uhr
Rechtsanwalt Roland Gronau, Friedrich-Ebert-Str. 8, 14467 Potsdam
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt
angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO
binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens
zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten
öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt
maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die
vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus,
Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die
Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde
kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in
elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt
werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 63 IN 51/21

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 13855 CB HRB 13855 CB: CARO City Bau GmbH, Schönefeld, Waldstr. 40, 12529 Schönefeld. Name der Firma: CARO City Bau GmbH; Sitz der Firma: Schönefeld; Geschäftsanschrift: Waldstr. 40, 12529 Schönefeld; Gegenstand: Roh…
HRB 13855 CB: CARO City Bau GmbH, Schönefeld, Waldstr. 40, 12529 Schönefeld. Name der Firma: CARO City Bau GmbH; Sitz der Firma: Schönefeld; Geschäftsanschrift: Waldstr. 40, 12529 Schönefeld; Gegenstand: Rohbauarbeiten sowie Maurer- und Betonarbeiten. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann weiterhin Unternehmen, deren Unternehmensgegenstand ihrem eigenen gleich oder ähnlich sind, gründen, sie erwerben, pachten, sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und weiterhin ihren Betrieb verpachten; Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1.
Popara, Alma, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 05.10.2018

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