HRB 21589

Carioca GmbH

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 16 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Rossendorfer Ring 24, 01328 Dresden

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Dresden
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
20.08.2021
Datenstand
2025-10-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Andreas Kruschel

Dürrröhrsdorf-Dittersbach OT Wilschdorf

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Prokurist(in)

Kerstin Kruschel

Arnsdorf

Einzelprokura
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Verwaltung eigenen Vermögens

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

16
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 564 IN 711/21 · Carioca GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
564 IN 711/21
Wirksam am
29.09.2026
Registerbezug
Dresden, HRB 21589
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 711/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carioca GmbH, Rossendorfer Ring 24, 01328 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 21589
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Kruschel

- wird die Anhörung der Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalterin und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.

Stellungnahmen zur Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin, zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse haben die Gläubiger schriftlich bis zum 10.11.2026 beim

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzureichen.

Insbesondere können die Beteiligten der beabsichtigten Einstellung mangels Masse durch Erklärung der Übernahme der Kosten einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Verfahrens von 6150,00 EUR und Einzahlung auf das Konto der Landesjustizkasse Chemnitz unter Angabe des Aktenzeichens widersprechen.

Der Beschluss sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 564 IN 711/21 · Carioca GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
564 IN 711/21
Wirksam am
01.07.2026
Registerbezug
Dresden, HRB 21589
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 711/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carioca GmbH, Rossendorfer Ring 24, 01328 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 21589
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Kruschel

Die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird antragsgemäß festgesetzt.
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin und nunmehr Insolvenzverwalterin wird unter Beachtung der Verteilungsreihenfolge des § 209 InsO gestattet, den festgesetzten Betrag aus der von ihr verwalteten Masse zu entnehmen.

Gründe:

Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner als Antragstellerin wurde mit Beschluss vom 09.07.2021 zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestimmt.
Die Bestellung endete mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 17.08.2021.

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 10.08.2021 zugrunde.

Es besteht ein Anspruch auf Vergütung und Erstattung der entstandenen angemessenen Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend.

Gemäß §§ 63 Abs. 3, 11 Abs. 1 InsVV bemisst sich die Vergütung nach dem schuldnerischen Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.

Im vorliegenden Verfahren ist daher als Berechnungsgrundlage ein Vermögen von 47.008,00 EUR zugrunde zu legen.

Hieraus errechnet sich ein Regelsatz nach §§ 10, 2 Abs. 1 InsVV .

Für den vorläufigen Insolvenzverwalter beträgt die Regelvergütung nach § 11 InsVV hiervon 25 Prozent.

Damit ist die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters in einem sogenannten Normalverfahren abgegolten, d. h. Qualität und Quantität der verschiedenen Verwalteraufgaben weisen weder rechtliche noch tatsächliche Besonderheiten auf.

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.

Zusätzlich ist die von der vorläufigen Insolvenzverwalterin zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 564 IN 711/21 · Carioca GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
564 IN 711/21
Wirksam am
29.06.2026
Registerbezug
Dresden, HRB 21589
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 711/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carioca GmbH, Rossendorfer Ring 24, 01328 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 21589
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Kruschel
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 06.08.2026 den Forderungen beim

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 564 IN 711/21 · Carioca GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
564 IN 711/21
Wirksam am
29.06.2026
Registerbezug
Dresden, HRB 21589
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 711/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carioca GmbH, Rossendorfer Ring 24, 01328 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 21589
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Kruschel

Der Insolvenzverwalterin wird für die Tätigkeit die Vergütung festgesetzt.
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.

Gründe:

Das Verfahren wurde am 17.08.2021 eröffnet.

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 16.12.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.

Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 6.000,00 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV .

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.

Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen im Sinne des § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung ein Auslagenersatz in Höhe von 3,50 EUR pro Zustellung gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i.V.m. Nr. 9002 des KV zum GKG.

Zusätzlich ist die von der Insolvenzverwalterin zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 564 IN 711/21 · Carioca GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
564 IN 711/21
Wirksam am
09.01.2026
Registerbezug
Dresden, HRB 21589
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 711/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carioca GmbH, Rossendorfer Ring 24, 01328 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 21589
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Kruschel

- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 08.01.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 21589 HRB 21589: Carioca GmbH, Dresden, Rossendorfer Ring 24, 01328 Dresden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 17.08.2021, AZ: 533 IN 711/21, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaf…
HRB 21589: Carioca GmbH, Dresden, Rossendorfer Ring 24, 01328 Dresden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 17.08.2021, AZ: 533 IN 711/21, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 564 IN 711/21 · Carioca GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
564 IN 711/21
Wirksam am
18.08.2021
Registerbezug
Dresden, HRB 21589
Amtsgericht Dresden, 533/564 IN 711/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carioca GmbH, Rossendorfer Ring 24, 01328 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 21589
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Kruschel

ergeht am 17.08.2021 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 17.08.2021 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zur Insolvenzverwalterin wird

Rechtsanwältin
Dr. Susanne Berner
Franz-Liszt-Straße 13
01219 Dresden
Telefon geschäftlich: 0341 1248764
Telefax: 0341 1248765
Email geschäftlich: innfo@berner-insolvenzverwaltung.de
Website: www.berner-insolvenzverwaltung.de

bestellt.

3. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich zweifach bis zum 27.09.2021 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an die Insolvenzverwalterin schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin leisten.

5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung der bisherigen oder die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

wird bestimmt auf:

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Montag, 08.11.2021
11:00 Uhr
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

Im Hinblick auf die Corona-Pandemie ergeht gemäß § 176 GVG folgende sitzungspolizeiliche Anordnung:

1. Personen, die mit dem SARS-CoV2-Virus infiziert sind oder in den letzten zwei Wochen zu einer mit dem SARS-CoV2-Virus infizierten Person näheren persönlichen Kontakt hatten, sowie Personen, die an einer akuten Atemwegserkrankung leiden (Symptome: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber), dürfen das Gerichtsgebäude nicht aufsuchen und haben, soweit sie verfahrensbeteiligt und zum Termin geladen sind, vor dem Termin telefonisch mit dem Gericht Kontakt aufzunehmen. Der Zutritt zum Sitzungsraum ist solchen erkrankten Personen zu verwehren.

2. Alle an der Verhandlung teilnehmenden Personen (Schuldner, Gläubiger, Sachverständige, Gerichtspersonen, Vorführbeamte) müssen sich vor dem Betreten des Sitzungsraums gründlich die Hände waschen.

3. Verhandlungsteilnehmer müssen zu anderen Personen mindestens 1,5 m Abstand halten und dürfen nur einzeln nach Aufruf in den Sitzungsraum eintreten und nicht unaufgefordert an den Richtertisch oder an Protokollführer oder andere Verfahrensbeteiligte herantreten.

4. Verhandlungsteilnehmer haben während des Aufenthalts im Sitzungsraum und in den Wartebereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, soweit der Vorsitzende keine abweichende Anordnung trifft.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Gründe:

Der Erstantrag ist am 09.04.2021 beim erlassenden Insolvenzgericht eingegangen.
Die Schuldnerin hat im Zuständigkeitsbereich des erlassenden Insolvenzgerichts ihren allgemeinen Gerichtsstand, § 3 Abs. 1 S. 1 InsO.

Die Schuldnerin ist nach den Feststellungen des Gerichts zahlungsunfähig und überschuldet.

Die voraussichtlichen Kosten des Insolvenzverfahrens sind durch die prognostizierte Insolvenzmasse gedeckt.

Der Verfahrensabschnitt wird mündlich durchgeführt, da dies zur Förderung des Verfahrensablaufs angezeigt ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 21589 HRB 21589: Carioca GmbH, Dresden, Rossendorfer Ring 24, 01328 Dresden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 09.07.2021, AZ: 533 IN 711/21, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzli…
HRB 21589: Carioca GmbH, Dresden, Rossendorfer Ring 24, 01328 Dresden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 09.07.2021, AZ: 533 IN 711/21, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 564 IN 711/21 · Carioca GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
564 IN 711/21
Wirksam am
09.07.2021
Registerbezug
Dresden, HRB 21589
AZ: 533 IN 711/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Carioca GmbH, Rossendorfer Ring 24, 01328 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 21589
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Kruschel

- wurde am 09.07.2021 um 11:15 Uhr Dr. Susanne Berner, Franz-Liszt-Straße 13, 01219 Dresden, Email geschäftlich innfo@berner-insolvenzverwaltung.de, Telefon geschäftlich 0341 1248764, Telefax 0341 1248765, Website www.berner-insolvenzverwaltung.de zu der vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.

- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten, es sei denn, die vorläufige Insolvenzverwalterin stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.

Rechtsbehelfsbelehrung:

-
Gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und die Beschränkung der Verfügungsbefugnis findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden

einzulegen.

Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 21589 HRB 21589: Carioca GmbH, Dresden, Rossendorfer Ring 24, 01328 Dresden. Bestellt: Geschäftsführer: Kruschel, Andreas, Dürrröhrsdorf-Dittersbach OT Wilschdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der…
HRB 21589: Carioca GmbH, Dresden, Rossendorfer Ring 24, 01328 Dresden. Bestellt: Geschäftsführer: Kruschel, Andreas, Dürrröhrsdorf-Dittersbach OT Wilschdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 21589 HRB 21589: Carioca GmbH, Dresden, Rossendorfer Ring 24, 01328 Dresden. Von Amts wegen eingetragen: Gelöscht nach § 395 FamFG: Geschäftsführer: Kruschel, Gert-Jürgen, Arnsdorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 21589: Carioca GmbH, Dresden, Rossendorfer Ring 24, 01328 Dresden. Von Amts wegen eingetragen: Gelöscht nach § 395 FamFG: Geschäftsführer: Kruschel, Gert-Jürgen, Arnsdorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 21589 HRB 21589: Carioca GmbH, Dresden, Hauptstr. 23, 01328 Dresden. Änderung der Geschäftsanschrift: Rossendorfer Ring 24, 01328 Dresden.
HRB 21589: Carioca GmbH, Dresden, Hauptstr. 23, 01328 Dresden. Änderung der Geschäftsanschrift: Rossendorfer Ring 24, 01328 Dresden.
Veränderungen
HRB 21589 Carioca GmbH, Dresden, Südstr. 18, 01328 Dresden. Geschäftsanschrift: Hauptstr. 23, 01328 Dresden.
Carioca GmbH, Dresden, Südstr. 18, 01328 Dresden. Geschäftsanschrift: Hauptstr. 23, 01328 Dresden.
Veränderungen
HRB 21589 Carioca GmbH, Dresden, Südstr. 18, 01328 Dresden. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kruschel, Andreas, Arnsdorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Kruschel, Gert-Jürgen, Arnsdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvert…
Carioca GmbH, Dresden, Südstr. 18, 01328 Dresden. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kruschel, Andreas, Arnsdorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Kruschel, Gert-Jürgen, Arnsdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 21589 Carioca GmbH, Dresden (Südstr. 18, 01328 Dresden). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bobeth, Annett, Radeberg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Kruschel, Andreas, Arnsdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretung…
Carioca GmbH, Dresden (Südstr. 18, 01328 Dresden). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bobeth, Annett, Radeberg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Kruschel, Andreas, Arnsdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 21589 Carioca GmbH, Dresden (Südstr. 18, 01328 Dresden). Einzelprokura: Kruschel, Kerstin, Arnsdorf, *XX.XX.XXXX.
Carioca GmbH, Dresden (Südstr. 18, 01328 Dresden). Einzelprokura: Kruschel, Kerstin, Arnsdorf, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.