HRB 166993

CargoGuard GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

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Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2024-03-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-17

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1507 IN 3330/16 · CargoGuard GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 3330/16
Wirksam am
14.09.2026
Registerbezug
München, HRB 166993
Veröffentlichung gem. § 188 InsO:

1507 IN 3330/16 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma CargoGuard GmbH, Frankfurter Ring 247, 80807 München, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Zur Verteilung ist voraussichtlich ein Betrag in Höhe von 625.600,06 € verfügbar. Ausweislich des bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts München unter dem Aktenzeichen 1507 IN 3330/16 niedergelegten Schlussverzeichnisses sind Forderungen in Höhe von 1.178.017,42 € zu berücksichtigen.

Veröffentlicht durch das Amtsgericht - Insolvenzgericht - München

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 1507 IN 3330/16 · CargoGuard GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 3330/16
Wirksam am
24.08.2026
Registerbezug
München, HRB 166993
1507 IN 3330/16

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

CargoGuard GmbH, Frankfurter Ring 247, 80807 München, vertreten durch den Geschäftsführer Neumeuer Dag Karl, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 166993
- Schuldnerin -

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 15.10.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1507 IN 3330/16 · CargoGuard GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 3330/16
Wirksam am
24.08.2026
Registerbezug
München, HRB 166993
1507 IN 3330/16

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

CargoGuard GmbH, Frankfurter Ring 247, 80807 München, vertreten durch den Geschäftsführer Neumeuer Dag Karl, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 166993
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Nymphenburger Straße 5, 80335 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 15.06.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 823.328,34 EUR auszugehen. Diese resultiert aus den Verwertungseinnahmen zu 825.134,69 EUR, von der Abzüge in Höhe von 13.984,58 EUR nach § 1 Abs. 2 InsVV vorzunehmen waren. Als zu erwartende Steuererstattung aus der Verwaltervergütung waren wiederum 12.177,34 EUR aufzuschlagen, womit letztlich vorgenannte Berechnungsgrundlage steht. Die Berechnung der Steuererstattung erfolgte korrekt entsprechend BGH v. 26.02.2015 - IX ZB 9/13.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 15 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 15.06.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 15 % gerechtfertigt.
Hierfür wird zunächst ein Zuschlag nach § 3 Abs. 1 InsVV für die Abwicklung der übertragenden Sanierung des schuldnerischen Betriebs in Höhe von 20 % gewährt. Diese zeigte sich insbesondere aufgrund der Veräußerung der eigenentwickelten Software, der Aufarbeitung sämtlicher Unterlagen zum Betrieb, der Überleitung einer Vielzahl von bestehenden Verträgen auf den Erwerber und der Sicherstellung der technischen Rahmenbedingungen des schuldnerischen Geschäftskonzepts als überaus aufwändig, vgl. Graeber/Graeber - InsVV, § 3 Rn. 317.
Da vorläufige Insolvenzverwaltung im Vorfeld angeordnet war, wird daneben ein Abschlag in Höhe von 5 % nach § 3 Abs. 2 lit. a) InsVV angesetzt, woraus der endgültige Zuschlag von 15 % folgt.
Die vorgenommenen Delegationen des Insolvenzverwalters wurden im Hinblick auf ihre Zulässigkeit geprüft. Abzüge von der Vergütung waren insoweit nicht veranlasst, auf die gerichtliche Verfügung vom 09.07.2026 sowie die Ausführungen des Insolvenzverwalters in seinem Vergütungsantrag vom 15.06.2026 nebst ergänzender Stellungnahme vom 12.08.2026 wird verwiesen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Löschungen von Amts wegen
HRB 166993 HRB 166993: CargoGuard GmbH, München, Frankfurter Ring 247, 80807 München. Von Amts wegen gelöscht gemäß § 395 FamFG: Geschäftsführer: Neumeuer, Dag Karl, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 166993: CargoGuard GmbH, München, Frankfurter Ring 247, 80807 München. Von Amts wegen gelöscht gemäß § 395 FamFG: Geschäftsführer: Neumeuer, Dag Karl, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 166993 HRB 166993: CargoGuard GmbH, München, Frankfurter Ring 247, 80807 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 06.02.2017 (Az. 1507 IN 3330/16) das Insolvenzve…
HRB 166993: CargoGuard GmbH, München, Frankfurter Ring 247, 80807 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 06.02.2017 (Az. 1507 IN 3330/16) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Veränderungen
HRB 166993 HRB 166993:CargoGuard GmbH, München, Frankfurter Ring 247, 80807 München.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Blaufuß, Jean-Alfred, Gräfelfing, *XX.XX.XXXX.
HRB 166993:CargoGuard GmbH, München, Frankfurter Ring 247, 80807 München.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Blaufuß, Jean-Alfred, Gräfelfing, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 166993 CargoGuard GmbH, München, Frankfurter Ring 247, 80807 München. Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 30.458,- Euro und die Änderung des § 4 (Stammkapital) und des…
CargoGuard GmbH, München, Frankfurter Ring 247, 80807 München. Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 30.458,- Euro und die Änderung des § 4 (Stammkapital) und des § 12 (Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 141.347,00 EUR. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wilde, Thomas, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Neumeuer, Dag Karl, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 166993 CargoGuard GmbH, München, Frankfurter Ring 247, 80807 München. Die Gesellschafterversammlung vom 5.10.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 49.261,- Euro und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabe…
CargoGuard GmbH, München, Frankfurter Ring 247, 80807 München. Die Gesellschafterversammlung vom 5.10.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 49.261,- Euro und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital. Neues Stammkapital: 110.889,00 EUR.
Veränderungen
HRB 166993 CargoGuard GmbH, München, Frankfurter Ring 247, 80807 München.Die Gesellschafterversammlung vom 12.03.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 20.893,- EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei…
CargoGuard GmbH, München, Frankfurter Ring 247, 80807 München.Die Gesellschafterversammlung vom 12.03.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 20.893,- EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital. Neues Stammkapital: 61.628,00 EUR.
Veränderungen
HRB 166993 CargoGuard GmbH, München, Frankfurter Ring 247, 80807 München.Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.635,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei…
CargoGuard GmbH, München, Frankfurter Ring 247, 80807 München.Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.635,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital. Geschäftsanschrift: Frankfurter Ring 247, 80807 München. Neues Stammkapital: 40.735,00 EUR.
Veränderungen
HRB 166993 Cargoguard GmbH, München, (Frankfurter Ring 247, 80807 München).Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 6.850,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dab…
Cargoguard GmbH, München, (Frankfurter Ring 247, 80807 München).Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 6.850,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand des Unternehmens Stammkapital. Neue Firma: CargoGuard GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung, Produktion und Vertrieb von elektronischer Sicherheitstechnik. Neues Stammkapital: 38.100,00 EUR.
Veränderungen
HRB 166993 Cargoguard GmbH, München (Frankfurter Ring 247, 80807 München). Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 6.250,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dab…
Cargoguard GmbH, München (Frankfurter Ring 247, 80807 München). Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 6.250,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Gegenstand des Unternehmens und Stammkapital. Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung, Produktion und Vertrieb von elektronischer Sicherheitstechnik und Aktivitäten, einschließlich der Erbringung von Beratungsleistungen, die damit im Zusammenhang stehen. Neues Stammkapital: 31.250,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 166993 Cargoguard GmbH, München (Frankfurter Ring 193 a, 80807 München). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.02.2007. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Produktion und Vertrieb…
Cargoguard GmbH, München (Frankfurter Ring 193 a, 80807 München). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.02.2007. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Produktion und Vertrieb von elektronischer Sicherheitstechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Blaufuß, Jean-Alfred, Gräfelfing, *XX.XX.XXXX; Wilde, Thomas, München, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.